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Änderungsanzeige bei Veränderung der Lage des Hauses auf dem Grundstück?

Frage von McSchuett McSchuett

Wir haben im Freistellungsverfahren unser Buavorhaben berits eingereicht und das Bauschild mit dem grünen Punkt erhalten. Aufgrund im Rahmen der Ausschreibung aufgekommener Schwierigkeiten wollen wir das Carpot nicht mehr direkt ans Haus bauen, sondern einen Durchgang zur Erreichung der Hauseingangstür dazwischen lassen. Daher müssten wir das Haus um etwa 1,5 m weiter von der Grenze weg errichten. Dem Bebauungsplan würde dieses auf jedem Fall entsprechen. Die Abstandsflächen würden sich sogar vergrößern. Muss ich diese Änderung wieder bei der Stadt beantragen? Wäre für den Fall die Lageskizze ausreichend oder müssten alle Ansichten erneut eingereicht werden, wo auch das Carport drauf zu sehen ist. Ich weiß, dass ich spät bin, aber es hat sich nun halt erst ergeben. Der Architekt hat seine Aufgabe eigentlich schon erfüllt und hat sein Geld bekommen. Den müsste ich erneut konsultieren. Daher frage ich erst hier. Vielleicht reicht es ja aus, wenn diese Veränderung beim Einmessen bekannt wird?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Wenn das Vorhaben unter die Freistellungsvoraussetzungen von einer Baugenehmigung fällt und durch die Änderung keine bauordnungsrechtliochen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften verletzt werden ist die Änderung erst mit der Fertigstellungsmeldung der Bauaufsicht muitzuteilen. Dazu reicht es aus, der Meldung die geänderten Pläne beizufügen.

    Kommentar von McSchuett McSchuett

    Danke dir Seehausen! Das hört sich gut an. Kann ich das auch irgendwo in der BauO NRW oder so finden? Das wäre super!

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Die Regelungen sind inzwischen in allen Landesbauordnungen der alten Bundesländer enthalten. Sie finden sich in dem Paragraphen "Vereinfachte Genehmigungsverfahren" und "Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (Genehmigungsfreistellung)". Nur die Paragraphennummern sind unterschiedlich.

    Dies sind alles Vorhaben, die in Teilen baugenehmigungsfrei sind; zusätzlich gibt es noch die Vorhaben, die vollständig genehmigungsfrei sind. Das ist für Laien alles schwer zu durchschauen - das muss aber ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser alles kennen.

    Übrigens: Die materiellen Bauvorschriften müssen dennoch alle eingehalten werden! Eine gänzliche oder teilweise Befreiung vom formellen Baurecht entbindet nicht von der Einhaltung aller materieller Vorschriften!

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    Antwort von Arkesilaos Arkesilaos

    Eigentlich ist es üblich, bei noch anstehenden Fragen seinen Architekten anzurufen und dem diese Frage zu stellen. Du brauchst nicht zu befürchten, dass er dir für die Antwort 250,-Eu in Rechnung stellt. Oder ist das Verhältnis gestört? Wenn Du über Bauanzeige geplant hast, reicht das aus was Seehausen sagte.

    Kommentar von McSchuett McSchuett

    Habe heute mit ihm telefoniert. Es ist so, wie Seehausen sagt. Er wird aber einen veränderten Lageplan vorab verschicken an das Bauamt. So können die nicht meckern. Danke für eure Hilfe!

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    Antwort von newcomer newcomer

    nein die Änderung muss beim Bauamt genehmigt werden weil sich die Position verändert hat. Unter Umständen müssen die Nachbarn erneut zustimmen aber das sagt bauamt!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    im Katasteramt müssen die Änderungen ebenfalls durchgeführt werden!

    Kommentar von McSchuett McSchuett

    Wir bauen in NRW. Da müssen wir keinen Nachbarn fragen. Wir haben auch keine Baugnehmigung, sondern bauen nach Freistellungsgenehmigung.

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    nun würde an deiner Stelle einfach beim Bauamt die gleiche Frage stellen denn die entscheiden über die Vorgehensweise!

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Das ist der Sinn der Freistellungen: erst beim Bauamt um Genehmiguzng fragen!! Die freuen sich über so einen Blödsinn!!!!

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    So ein Unsinn. Wer vom Baurecht nichts versteht sollte auch keine Spüpche von sich geben!

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