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Änderung im Grundbuch! Welche Kosten werden berechnet?

Frage von huegelset huegelset

was berechnet das grundbuchamt für eine umschreibung, es handelt sich um einen erbfall. was würdet ihr empfehlen ist eine umtragung eigentlich absolut notwendig oder kann man auch den verstorbenen im grundbuch lassen?

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Antworten (5)

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    Antwort von tigertim tigertim

    Bist du Erbe, dann erfolgt eine Umschreibung innerhalb von 2 Jahren nach dem Todesfall KOSTENLOS. Du benötigst lediglich den Erbschein!

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    Antwort von tigertim tigertim

    Bist du Erbe, dann erfolgt eine Umschreibung innerhalb von 2 Jahren nach dem Todesfall KOSTENLOS. Du benötigst lediglich den Erbschein!

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    Antwort von tigertim tigertim

    Bist du Erbe, dann erfolgt eine Umschreibung innerhalb von 2 Jahren nach dem Todesfall KOSTENLOS. Du benötigst lediglich den Erbschein!

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    Antwort von oarhellger oarhellger

    Man muss nicht gleich zum Notar laufen. Erbschein beim Grundbuchamt genügt. Die Kosten werden nach einer im Internet verfügbaren Tabelle nach dem Grundstückswert berechnet.

    Kommentar von wauwie wauwiewauwie

    ok, das geht. Er will aber garnicht umschreiben, daher braucht er zumindest eine Rechtsberatung

    Kommentar von tigertim tigertim

    ein Verstorbener kann nicht im Grundbuch stehen bleiben. Sind keinerlei Erben bekannt, geht das Grundstück zum Nachlasspfleger, der es in bares umsetzen kann... wahrscheinlich unter Wert

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    Antwort von wauwie wauwie

    ich denke mal. ohne Notar ist es hoffnungslos. Hol Dir professionelle Hilfe.

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