Ich habe einen Leasingvertrag, der weiter über mich laufen soll. Die Versicherung soll allerdings auf meinen Lebensgefähren umgeschrieben werden, da er künftig der Fahrer des Wagens sein wird. Kann ich aus so einem Grund meine Versicherung fristlos kündigen, wie bei einem Halterwechsel? Wer kennt sich damit aus oder wer weiß, wie ich in so einem Fall vorgehen muss??????
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Änderung des Versicherungsnehmers bei Leasingfahrzeug ohne Halterwechsel...
Frage von
IrisFaghiraIrisFaghira
Antworten (3)
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3Antwort von
jbinfojbinfo
Fristlos kündigen kannst Du nicht, sondern nur zum Jahresende fristgerecht. Des weiteren muss die Leasinggesellschaft ihre Zustimmung geben.
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0Antwort von
fairBeraterfairBerater
Nein. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers bei dem selben Versicherer ist durch eine Vertragsänderung möglich. Soll zugleich mit dem VN-Wechsel auch ein Wechsel des Versicherers stattfinden, bleibt nur die reguläre Kündigung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist. Ein VN-Wechsel begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
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weißst nicht, oder geht nicht?