Meine Großtante und mein Großonkel haben mich vor vielen Jahren als Allein- Erben in ihrem Testament angegeben. Im Falle des Todes eines Ehepartner geht alles erst einmal an den lebenden Partner, und nach dessen Tod an mich. Jetzt ist mein Onkel leider verstorben und das Testament soll eröffnet werden, damit nun alles auf meine Tante übertragen wird. So weit so gut. Müssen wir jetzt das Testament komplett erneuern? Wenn wir dieses versäumen, hätten dann die nächsten Anverwandten ( Nichte/ Neffe und deren Kinder) die Möglichkeit Ansprüche zu stellen ( Erbengemeinschaft ?), wenn nun plötzlich auch meine Tante verstirbt? Eigene Kinder hatten sie nicht, aber ich bin ja nicht der naheste Verwandte. Eine Neufassung des Testamentes wäre ja wieder mit Kosten verbunden, deshalb interessiert es uns, wie wir uns am besten verhalten sollen, damit hinterher das Erbe auch an mich geht und nicht durch mehrere Personen geteilt wird. Über ein Antwort würde ich mich freuen. danke
Änderung des Testaments ?
Antworten (2)
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HelmuthkHelmuthk
Großtante und Großonkel hatten offenbar ein sogenanntes " Berliner Testament " aufgesetzt.Danach erbt zunächst der überlebende Ehegatte, und nach dem Tod des überlebenden Ehegatten geht das verbleibende Erbe auf die im Testament genannte Person-also Dich- über. Dieses Testament bleibt so lange gültig, bis Deine Großtante es ändert.Das kann sie durchaus, z. B., wenn sie Dich nicht mehr leiden kann. Vor den anderen Verwandten musst Du keine Angst haben. Nur Erben in gerader Linie, also Kinder, Enkel usw. können ihren Pflichtteil geltend machen, wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Gruß Helmuthk
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westheimwestheim
Was hat denn jetzt Dein Grossonkel mit Deinem Onkel - testamentarisch - zu tun ?, das sind doch - juristisch - völlig verschiedene Personen !!!
Richtig, aber der Verwandschaftsgrad ist doch näher. Wenn wir jetzt nicht das Testament neu aufsetzten, nachdem alles an meine Großtante geht, dann hat mein Onkel doch eher Ansprüche als ich. Ich weiß nicht ob der letzte Wille meines Onkel übergangen werden kann. Die beiden hatten ja ein gemeinsames Testament verfasst. Wenn die Gültigkeit besteht, brauchen wir das notarielle alte Testament ( welches jetzt eröffnet wird )ja nicht ändern ? ! ?