Nach der Scheidung bietet sich der Frau die Möglichkeit, wieder den Geburtsnamen anzunehmen. Leider scheint das für die Kinder nicht so einfach zu sein. Ich habe das alleinige Sorgerecht und der Erzeuger will weder Umgang, noch Besuchsrecht, noch sonst irgendetwas mit dem Kind zu tun haben. Er würde der Namensänderung des Kindes auf meinen Geburtsnamen sogar zustimmen. Ich habe mich jetzt auch schon bei Anwalt, Jugendamt, Meldebehörde & Standesamt erkundigt - und immer die gleiche Antwort bekommen: Das Kind trägt den Ehe-Namen, das ?deutsche Recht? sieht es nicht vor, dass der Name geändert wird. Es gibt nur 2 Möglichkeiten: 1. Ich heirate und nehme dann den Namen meines neuen Mannes an und das Kind wird mit einbenannt. oder 2. der Name wäre ein "böses" Wort. Ich höre so oft, dass Eltern ihre Kinder umbennen und dass es bei denen "ganz einfach" ging ... wieso machen die bei mir so einen Aufstand? Habt ihr noch Tipps oder Vorschläge ?
Antworten (4)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ratzenladyratzenlady
http://www.scheidung-online.de/namensr.html#namensaenderung
Guck mal, dort steht, dass das problemlos möglich ist... (unter Punkt 2).
Kann mir auch nicht vorstellen, dass das nicht geht... aber komisch wenn alle das Gegenteil behaupten. Wobei ich sagen muss, dass nicht jedes Standesamt wirklich weiß, was es tut. In unserem Fall mussten wir dem Standesbeamten erklären, was eine Einbenennung ist und wie das funktioniert... ^^
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7Antwort von
Gina02Gina02
Hab´das seinerzeit auch mitgemacht! für die Namensänderung des Kinder müssen zwingende Gründe vorliegen! Etwa, wenn das Kind ständig gehänselt wird, oder sonstwie seelisch darunter leidet! Mein Sohn war 3 und hat selbst den Wunsch geäußert, er möchte so heißen, wie alle im Haus (3 Generationen). daraufhin hab´ich mich mit dem Jugendamt angelegt! brauchst´echt gute Nerven, aber nicht locker lassen!**** Vor allem aber: Ändere Deinen Namen erst dann um, wenn Du das mit deinem Kind durchgebracht hast!****Besorge Dir die schriftliche Zustimmung des Kindsvaters! wünsch´Dir viel Erfolg!
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1Antwort von
hans111 Die Regel ist doch ganz einfach. Der Staat schützt die Rechte des Kindes. Deine Befindlichkeiten - bei allem Respekt - können da nicht mithalten. Angenommen Du bist ein weiblicher Loddar Matthäus und heiratest alle Nas' lang einen Mann mit anderem Namen, und das Kind wechselt dann jedes Mal den Namen mit. Was dann? Das arme Kind. Heute Müller, morgen Schmidt...... Scherz beiseite, ich habe keine Ahnung mit deutschen Namensrechtsfragen, aber vielleicht kannst Du dem Standesamt eine Erklärung abgeben, dass Du NIE, NIE wieder den Nachnamen Deines minderjährigen Kindes ändern würdest, sondern nur noch 1-mal, nämlich in Deinen Geburtsnamen. Sollte gangbar sein....
Ansonsonsten, auswandern! I In Australien z.B. kannst Du bis zu 4x im Jahr Deinen Namen wechseln. Andere Länder, andere Sitten.
Noch eine Bitte: Denk' bitte an das Kind. Mach es nicht zum Gespött, weil sich der Name ändert
und P.S.
der 'Erzeuger' hatte wahrscheionlich mit Dir G-verkehr und den wolltest Du damals ja wohl auch. Also easy! Viel Glück bei Deinem Vorhaben.
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1Antwort von
ErdianerErdianer
Wenn der Kindsvater einverstanden ist und das Kind es auch will und es zu seinem Wohle ist (z. B. Kindsvater will mit dem Kind nichts mehr zu tun haben) , dürfte einer Namensänderung nichts entgegenstehen.
Die Gründe für die Namensänderung sollten stichhaltig sein.
Der Gesetzgeber will damit ausschließen, dass ein Kind im Laufe seiner Jugendzeit öfters den Namen wechselt, z. B. ehelich, dann Scheidung (Annahme des Mädchennamens der Mutter), Neuvermählung der Mutter etc. und damit einem "Namenskarussel" vorbeugen.
Ich kann mir vorstellen, dass manche Standesämter das lockerer sehen als andere.
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