Ist es möglich den Nachnamen eines Kindes in den des KV zu ändern, wenn der KV (kein Sorgerecht) nicht zustimmt, in dem der Opa, also der Vater des KV dies aber möchte ? Also zum Beispiel der Opa beantragt beim Standesamt oder Gericht zusammen mit der Kindesmutter die Änderung des Nachnamens in den des Opas und Kindesvater. Geht das ?
Antworten (4)
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0Antwort von
cikolata1991cikolata1991
ja das müsste klappen ...doch geht
Kommentar von
DeserteDeserte Auf welcher Gesetzeslage ?
Diese Frage
Der Opa will das das Kind seinen Nachnamen bekommt, da der jetzige Nachname der Ehename der Mutter mit einem Mann ist, der nicht der Vater ist. Der leibliche Vater wird seine erlaubniss nicht geben das das kind seinen nachnamen bekommt, und dieses gilt zu umgehen.
Wenn der Mann nicht der Vater ist, bekommt das Kind üblicherweise den Mädchennamen der Mutter und nicht den, des Ehemannes. Natürlich nur, wenn der Mann die Vaterschaft anficht.
Nein, dieser muss sowieso gesondert geändert werden. Also wenn schon Bürokratie und Kosten, dann lieber den Namen des Opa´s. Mädchenname geht auch nicht, nur wenn die Mutter ihn wieder annimmt, das geht aber nicht weil noch ein Kind da ist, das den Ehenamen behalten muss.