hallo, darf meine chefin(privater Pflegedienst)während ich arbeitsunfähig gemeldet bin den dienstplan wärend dieser zeit ändern in dem sie mich nachträglich ins frei setzt damit ich so meine überstunden abbaue? gibt es ein gesetz an dem meine chefin gebunden ist was die überstundenregelung betrifft? danke für eure hilfe, liebe grüße nette
Änderung des Dienstplanes während erkrankung
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angelelaangelela
Wenn Du ne AU hast, dann kann sie Dich nicht so eintragen das Du Deine Überstunden abbaust. Aber bist Du denn sicher, das sie das so gemeint hat oder hat sie Dich als frei eigetragen weil Du krank bist? Also krank ist krank, da kann sie nicht einfach Deine Überstunden für aufschreiben.
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nette40 dankeschön für die hilfe
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bitmapbitmap DH!
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1Antwort von
RabbicookRabbicook
Krank ist krank, da gehen keine Überstunden von weg.
LG.
RabbicookKommentar von
FotografinFotografin Es sei denn, der Dienstplan stand schon 4 Wochen vorher fest und war freigegeben. Aber nachträglich frei eintragen, geht nicht.
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nette40 danke für die auskunft...das komische ist nun auch, der alte dienstplan ist auf einmal weg
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FotografinFotografin Suche Zeugen, die ihn gesehen haben, Wenn Du so eine Vorgesstzte hast, haben Kolleginnen auch Frust. Dienstpläne sind immer ein Thema. Sprech mit der Mitarbeitervertretung. Auch das hilft oft schon bei solchen falschen Vorgestezten. Oder ein Termin beim Arbeitsgericht, kostet Dich nichts, hat aber sehr viel Erfolg. Zumal Deine Vorgestzte weiss, dass sie Unrecht hat. Sie hat es nur versucht. Vielleicht warst Du ihr auch zu oft krank, und sie hat es für die Mitarbeiter getan. Denk auch mal über Dich nach...
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nette40 hi...danke für die antwort...aber eins ist schonmal sicher, zu oft bin ich bestimmt nicht krank und es war auch nicht nur ne erkältung....also denk ich mal, daran kannst sicher nicht liegen...
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NiklausNiklaus
Natürlich darf das die Chefin. Sie kann dich ja nicht fragen, wenn du krank bist. Ausserdem hatz der AG das Recht die Arbeitzeiten und Dienstpläne zu ändern. Ist das wirklich ein Grund zu klagen. kopfschüttel
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bitmapbitmap ''Natürlich darf das die Chefin.''
Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Du hast ganz offensichtlich nicht verstanden, worum es geht. Nein, in dem Fall darf die Chefin nicht im nachhinein den Dienstplan ändern.
Reden ist Silber. Schweigen ist Gold. (<- und manchmal wirklich die bessere Alternative)
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NiklausNiklaus Vielen Dank für deine offensichtlich, wahrscheinlich falsche Belehrung. Einem AG obliegt die Festlegung der Arbeitszeit eines AN. Er darf nur nicht die Dauer überschreiten. So war es und ich hoffe auch,dass es noch so ist.
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coolpixcoolpix
Hier wird Methode "GUTSHERREN ART" angewendet, lass dir das nicht gefallen
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nette40 ich werde mir das auch nicht gefallen lassen...aber hab trotzdem bammel vorm gespräch...danke für die antwort
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NiklausNiklaus @collpix: was ist denn das für eine Einstellung.
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coolpixcoolpix Hallo Edgar Niklaus, ich glaube Du hast nicht den Sinn oder die Frage verstanden.......sie mich nachträglich ins frei setzt, nachträglich und zwar zu ungunsten des Mitarbeiters
also bevor ich krank wurde, habe ich mit dienst drin gestanden und als ich meine au verlängerung abgeben wollte, stand ich plötzlich in der zeit mit frei drin...angeblich wollte sie mir zeit zur erholung geben...bei uns ist es aber so geregelt, das wir nur krank abrechnen können an den tagen wo wir mit arbeit eingetragen sind..bei frei wird einfach keine arbeitszeit berechnet