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Änderung des Arbeitsvertrags

gefragt von baer1baer1 am 08.08.2009 um 13:34 Uhr

Ist es rechtens,wenn man seit 10 Jahren in der Firma beschäftigt ist (geringfügig) und einen Arbeitsvertrag hat,dass man plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag bekommt,der 1. befristet ist,und in dem einem 2.der Jahresurlaub um 2 Tage gekürzt wurde??Was kann man dagegen unternehmen??

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Arbeitsvertrag x 364 Änderung x 75 RechtUnrecht x 1

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lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 8. August 2009 13:48
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Hilfreichste Antwort

(1)Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig;bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. (2)Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig,wenn mit demselben Arbeitnehmer bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. (§ 14 TzBfG Abs.:2 Satz 1 u. 2)

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 8. August 2009 13:51

Habt ihr einen Betriebsrat,der dir weitergehende Informationen geben kann?

Ansonsten lass dich von der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Kommentar von Ea12a16b01b19946fb43c1b1da2330e7smallbaer1 am 8. August 2009 16:03

Danke für eure Antworten.


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Osnabrueckerin
beantwortet von Osnabrueckerin am 8. August 2009 13:35
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Nichts. Nur kündigen oder so hinnehmen.


midget3
beantwortet von midget3 am 8. August 2009 13:36
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Verträge müssen immer von beiden Seiten unterschriben werden. Ist das eine Änderungskündigung? Ansonsten wie Osnabrueckerin: Gehen!!!

Kommentar von Ea12a16b01b19946fb43c1b1da2330e7smallbaer1 am 8. August 2009 13:39

Nein,es ist keine Änderungskündigung.Mir wurde einfach ein neuer Arbeitsvertrag zugeschickt,mit verschiedenen Klauseln,die mir nicht gefallen.Unterschrieben hab ich ihn noch nicht.

Kommentar von B3240a2d6353e04e1fab90bb73d52d29smallmidget3 am 8. August 2009 14:56

Dann unterschreib nicht. Dann wird es auch nciht gülti. Und frag den Chef, warum er Dir nach 10 Jahren eine Art Probezeit aufdrücken will. Ich hoffe, Du bist nicht auf den Job angewiesen...


anonym
beantwortet von Christiangt am 8. August 2009 13:36
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Es handelt sich wohl um eine Änderungskündigung. Oder? Wenn ja ist diese Zulässig , wenn der Betrieb aus Betrieblichen Gründen , so vorgehen muss. Also entweder Akzeptieren und unterschrieben oder du wirst wahrscheinlich in Zukunft eine Echte Kündigung bekommen.


belmondo
beantwortet von belmondo am 8. August 2009 13:36
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ein neuer Arbeitsvertrag ist erst dann gültig wenn beide Seiten unterschrieben haben.


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