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Änderung des Arbeitsvertrages

Frage von risibisi1987 risibisi1987

Hallo Leute,

einer meiner Mitarbeiter hat folgendes Problem. Er ist über eine Zeitarbeitfirma als Maschinenführer (Wäscherei) bei uns beschäftigt. Er bekommt 7,35 Euro Stundenlohn und einen Verpflegungsmehraufwand (VMA) von 6,--Euro pro Tag (steuerpflichtig). Gestern wurde ihm der VMA gestrichen, da ein neuer Tarifvertrag in Kraft tritt, der einen Mindestlohn von 7,51 Euro/ Std. vorsieht, Den VMA könnte sein AG aufgrund der momentanen Wirtschaftslage nicht mehr bezahlen.

Er fällt jetzt in den Tarifvertrag für Industriereinigung. Darf sein AG ihm einfach den VMA streichen? Und wie kann es sein, das ein Maschinenführer in den Tarifvertrag eines Industriereinigers fällt?

Danke Kris

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Antworten (6)

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    Antwort von alphonso alphonso

    Normalerweise kann man regelmäßig gezahlte Zusatzleistungen nicht einfach streichen. Und eine Änderung des Arbeitsvertrages zum Nachteil des AN ohne dessen Zustimmung geht schon gar nicht.

    Kommentar von risibisi1987 risibisi1987risibisi1987

    Ok, werd ich ihm sagen.

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    Antwort von exbonn exbonn

    Ein bestehender Vertrag darf nur mit Zustimmung ( beider Vertragspartner ) geändert werden.

    ggf. Rechtsanwalt, Rechthilfe bei Amtsgericht oder Gewerkschaft anrufen!

    ( www.insolvenz000.de )

    Kommentar von risibisi1987 risibisi1987risibisi1987

    alles klar, geb ich weiter. DH

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    das darf doch nicht wahr sein,solch ein Hungerstundenlohn!!und du wagst das auch noch öffentlich zu sagen!!!Hoffentlich lesen mehr AN die katastrophalen Erfahrungsberichte mit Zeitarbeitsfirmen und machen diesen Gaunern den Garaus!!!!!

    Kommentar von Buhuuu BuhuuuBuhuuu

    Verallgemeinerungen sind wohl eher hinderlich... Aber zurpück zu der eigenen Frage. Dein Mitarbeiter dürfte fürs VMA eine Zusatzvereinbarung haben, wo alle Regelungen dazu draufstehen.. Dort steht für welchen Einsatz (falls das VMA für einen anderen Einsatz gegeben wurde, hat er bei einem neuen nicht automatisch Anspruch darauf) und auch oft eine zeitliche Befristung. Steht der jetzige Arbeitsort drin und ist er noch in der Zeit, darf das VMA nicht gestrichen werden!! In Tarifverträgen steht sowas übrigens (meine Wissens nach) nicht drin.

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    Antwort von dietotenhosen2 dietotenhosen2

    steht der VMA im Tarifvertrag? Dann darf das im Arbeitsvertrag nicht geändert werden! (Tarif bricht Arbeitsvertrag)

    Wurde allerdings der Tarifvertrag geändert, so wurde dies auch von AN-Seite bewilligt (Gewerkschaft), dann kann man also nichts machen!

    Kommentar von risibisi1987 risibisi1987risibisi1987

    Ah ja. Der Tarifvertrag wurde ausgehandelt. Finde ich aber trotzdem nicht gut, dass so etwas über dem Kopf des Arbeitnehmers entschieden wird.

    Kommentar von dietotenhosen2 dietotenhosen2dietotenhosen2

    das liegt nunmal daran, dass die Gewerkschaft die AN-Vertretung darstellt! :)

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Diese Verpflegungsmehraufwände sind vertraglich festgelegt und die Leiharbeitsfirma hat gar nicht das Recht diese einfach zu streichen - an die gesetzlich vorgeschriebenen Tariflöhne hat sie sich allerdings zu halten, insofern sie hierfür jetzt eine Auflage bekam. Vor allen Dingen werden normalerweise VMA`s steuerfrei bezahlt - da die ZA-Firmen diese steuerlich absetzen und auch der Arbeiter hat mehr netto im Monat.

    Er sollte sich umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht heranziehen und gegen diese Firma vorgehen. Wahrscheinlich handelt es sich in diesem Fall eh um ein schwarzes Schaf unter den Zeitarbeitsfirmen. Es gibt leider nur sehr sehr wenige Gute darunter. Und auch die wenigen Guten scheinen es heute wohl auch sich zunutze zu machen, dass der Arbeitsmarkt immer übler wird. Traurig das Ganze.

    Besteht denn keine Möglichkeit, dass er von Eurer Firma übernommen wird?

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    Antwort von thomas2303 thomas2303

    ich glaube das der ag das kann

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