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Änderung der Regelungen zur Wohnungsgrösse bei Rentner Grundsicherung in Berlin

Frage von Joergdba Joergdba

Angeblich gibt es eine Änderung bei der Anerkennung der Wohnungsgrösse seit 1. Mai in Berlin. Habe gehört, daß man jetzt in der (eigentlich zu großen) Wohnung bleiben darf, wenn man mind. 65 Jahre alt ist und seit mehr als 20 Jahren in der Wohnung lebt. Weiß jemand was dazu?

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von moonilein moonilein

    Wenn ich die Wohnung selbst bezahle,spielt die Größe keine Rolle.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Es geht hier um die Grundsicherung, und die kommt vom Amt.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    die Miete wird aber bei Grundsicherung nicht vom Amt gezahlt! Man bekommt den Betrag bis zur Grundsicherung aufgefüllt, wenn die Rente darunter liegt. Und davon muß man alles bezahlen

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    Antwort von Mismid Mismid

    klar darf man immer bleiben, nur bekommt man halt trotzdem nur den gleichen Zuschuß egal wie hoch die Miete ist. Wenn deine Miete 1000 Euro beträgt bekommst du trotzdem keine 1000 Euro Grundsicherung sondern nur 750

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Beim Amt fragen. Da geben sie genaue Antworten.

  • 0
    Antwort von malediva8 malediva8

    Hier suchen 3x w tacheles-sozialhilfe.de

    3 x w sozialhilfe24.de (albern mail wurde als Spam deklariert..)

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