In der ETV wurde der Wirtschaftsplan 2011 (Abrechnung des Jahres 2010) mit geändertderten Miteigentumsanteile vorgelegt. Diese Anteile stimmen nicht mit dem Grundbucheintrag überein. Frage: Darf der Verwalter überhaput dieses tun ohne vorherige Abstimmung? Kann ETV hierüber abstimmen, daß dies generell für die Zukunft gilt. Muss nicht generell immer das engetragen werden, was im Grunbuch einegtragen ist?
Hintergrund; Einer der Eigentümer ist mit den aktuellen Werten der Miteigetumsanteile unzufrieden, weil diese nicht dem tatsächlichen Nutzflächen entsprechen. Diese Änderungen waren durch Veränderung von Sondernutzungsrechten nicht mitberücksichtig im Grundbuch.
Schöne Grüsse
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