hallo zusammen,erstmal danke an face7777,danke für deine offenen worte und dein angebot mir weiterhin zu helfen, KORREKT ! aber nun zu meiner frage: kann der ag laut direktionsrecht,ein schichtarbeitssystem einführen,sei es nur zur probe,ohne die zustimmung des betriebsrates und ohne betriebsvereinbarung? mit anderen worten : über die arbeitszeit und deren verteilung auf die einzelnen werktage bestimmen ohne bv? hintergrund ist der,dass die unternehmenszentrale beschlossen hat ,unsere niederlassung von der bisherigen arbeitszeit von mo-fr 7uhr-15.30 ( 40std woche ) auf mo-sa pro tag 6,8 std umzuschichten.mitarbeiter die seit über 20 jahren dabei sind,sollen nun auch samstags arbeiten ohne erkennbare betriebliche notwendigkeit.der ag sagt schlicht und ergreifend: wenn du ab montag nicht mit der schicht beginnst,ist das klare arbeitsverweigerung ( zitat ). ich muss dazu sagen,ich bin erst kürzlich in den br gewählt worden noch dazu als vorsitzender und mir fehlt es noch deutlich an basiswissen wie ihr merkt.ich bin dankbar für jede noch so kleine information...der wille ist da !!!
änderung der arbeitszeit ohne betriebsvereinbarung?
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Nein, das kann der Arbeitgeber nicht, denn der Betriebsrat hat gemäß §87 Absatz 1 Satz 2 BetrVG Mitbestimmungsrecht.
Hier der Link.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/87.html
Dort heisst es:
Absatz 1:
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Satz 2:
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Der Betriebsrat sollte den Arbeitgeber dazu auffordern
die Einführung der Schichtarbeit zu unterlassen und
in Verhandlungen mit dem Betriebsrat einzutreten.
Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, sollte der Betriebsrat sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden.
Gibt es einen Betriebsrat kann der Arbeitgeber Lage und Dauer der Arbeitszeit nicht im Rahmen seines Weisungsrechts verändern.
Wenn kein Betriebsrat existiert müsste sich der Arbeitgeber, falls die Arbeitszeiten vertraglich festgelegt waren, die Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers holen. Waren die Arbeitszeiten nicht per Arbeitsvertrag festgelegt kann der Arbeitgeber im Rahmen des Weisungsrechts Lage und Dauer verändern.
Peter Kleinsorge
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0Antwort von
cosimo77 wären die mitarbeiter überhaupt noch bei der berufsgenossenschaft versichert,wenn es zur schichteinführung ohne bv käme? die fragen ja schliesslich bei arbeitsunfällen nicht umsonst nach der arbeitszeit,oder?
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Zander1961Zander1961
Ganz einfache Antwort.
Das kann der Arbeitgeber ohne Betriebsrat nicht.
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cosimo77 ergänzend zur meiner frage : es soll ein 2 schichtsystem eingeführt werden.die frühschicht beginnt um 6 uhr bis 14.30,reguläre 8 std mo-fr. die samstagsarbeit betrifft nur die spätschicht,die wie gesagt, beginnend ab 14.30 6,8 std von mo - sa arbeiten soll.zur betrieblichen notwendigkeit: wir sind kein produktionsbetrieb und erwirtschaften durch diese massnahme auch keine gewinne.
Das hat mit der BG nichts zu tun.