Bei mir wurde nachträglich für 5 Jahre UST-Pflicht festgestellt, die ich mittlerweile auch abgeführt habe. Dabei wurden meine damaligen Einnahmen, so gehandhabt als ob es Einnahmen mit UST (also brutto) gewesen wäre. Ändert sich dadurch nicht nachträglich meine EST-Bemessungsgrundlage, auch wenn ich meine abziehbaren Betriebsausgaben damals in der EST-Erklärung brutto abgesetzt habe (also kein Vorsteuerabzug). Meine Logik sagt mir, dass ich teilweise EST auf UST gezahlt habe. Entsprechender Hinweis an das FA wurde mit Verweis auf § 11 ESTG abgelehnt
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Ändert sich Höhe der EST bei nachträglicher UST-Pflicht?
Frage von
Burgenfreund
Antworten (3)
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1Antwort von
hofi4 Swanny hat recht: der § 11 besagt Zufluß-/Abflußprinzip. Die Einnahme kommt in dem Jahr rein, in dem sie zugefloßen ist und die Ausgabe in dem Jahr in dem sie abgefloßen ist.
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svannysvanny
Nein da ändert sich nichts. Es ist hier ausschlaggebend in welchem Jahr du die Ausgabe hast. Wenn du dieses Jahr die USt abführst, mindert sich jedoch dieses Jahr dein Gewinn.
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koenigstiger25koenigstiger25
Deine Logik hat Recht, dass Du (im Prinzip) EST auf UST zahlst aber es fehlt noch ein Gedankenschritt...
Die UST gehört mit zu den Einnahmen. Die Vorsteuer, die andere Unternehmer Dir in Rechnung stellen, sowie die Zahlungen an das Finanzamt stellen Ausgaben dar.
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(Ach so: Auch hier natürlich keine Steuerberatung, sondern lediglich Erfahrungswerte.)