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Ändert sich die Höhe bzw. der Bezug der Waisenrente, wenn man in eines der neuen Bundesländer umzieht?

gefragt von anna001anna001 am 06.09.2007 um 17:05 Uhr

Punkt 4.3 des Hinweisblattes für Waisenrente besagt: Verlegt die Waise ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland oder aus der Beundesrepublik Deutschland nach dem Gebietssantd bis zum 03.10.1990 in das Beitritsgebiet, so kann dies zu einer Minderung oder einem Wegfall der Waisenrente führen. Ächz - oder kann mann hier etwas mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz machen?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 6. September 2007 17:14
3x
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Wenn du jetzt umziehst ist da ja nach den 03.10.1990, also hat das keine Bedeutung mehr.

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 6. September 2007 17:40

Vielen Dank für die Antwort. Seufz - die Frage ist dann aber, wieso das immer noch in Hinweisen zu dem aktuellen Antrag steht.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 6. September 2007 17:48

Weil die seit Anfang 1990 nicht geändert wurden.


anna001
beantwortet von anna001 am 8. September 2007 09:42
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Jetzt muss ich doch glatt meine eigene Farge beantworten. Für alle die, die sich durch den Rentendschungel quälen. Also: Der o.g. Passus steht drin, weil es in den neuen Bundesländern immer noch niedrigere Hinzuverdienstgrenzen zur Rente gibt.



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