kommt drauf an. Rein an der Mietsache nur, wenn es Klauseln bezgl. der Mitbewohner gibt. Wenn das nirgends erwähnt ist, dann muss er nicht dem Vermieter genannt werden.
Etwas anders sieht es für die Nebenkosten aus. Da gibt es neben dem tatsächlichen Verbrauch noch prinzipiell 2 Modelle zur Abrechnung: Quadratmeter oder Mieteranzahl. Falls Teile der Nebenkosten über die Mieteranzahl umgelegt werden, dann ist eine Meldung pflicht, anderenfalls könnten auch Mitbewohner Ärger machen (da sie dann für deinen Freund mitbezahlen).

Nur wenn im Vertrag hingewiesen wird... Aber zu deinem Vorteil solltest du darauf hinweisen!
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:04 Aber Hallo !

Das kommt auf den Mietvertrag drauf an.
Wenn lt. Mietvertrag eine weitere Person nur mit Zustimmung des Vermieters einziehen darf, muss das mit dem Vermieter geklärt werden. Den würde ich übrigens in jedem Fall informieren.
Weiterhin sind die Nebenkosten zu klären. 2 Personen brauchen mehr als eine. Also ist zu klären, wie ihr das handhaben wollt.
Im Prinzip bist du beweglicher, wenn der Vertrag auf dich allein läuft. Du hast dann immer allein die Entscheidungsmöglichkeit, wenn du ausziehen oder umziehen willst. Aber du haftest dann im Aussenverhältnis auch allein.

Ja. lasse ihn in den Mietvertrag eintragen und er muss sich an den Nebenkosten ( die ja steigen ), beteiligen... Sollte es mal im Zoff auseinandergehen... dann bist DU Gewinnerin !
Indy72 am 4. März 2008 12:05 Bist wohl ein gebranntes Kind?
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:06 Nicht, so lieb, wie ich bin !!!! Ich war Zeuge... Das einmal heftigst und danach ... naja... so olala... ( hwuii ! ) !
Rubber Duck am 4. März 2008 12:06 Wenn er eingetragen ist, kann man ihn aber so leicht nicht wieder rausschmeißen! (Kündigungsfristen etc.)
naja, wenn er mit drin steht, dann ist die Frage wer die Wohnung bei einen Streit übernimmt. Wenn er nicht drin steht, reicht ein Raus hier, ich will dich nie wieder sehen, das ist meine Wohnung!
Indy72 am 4. März 2008 12:12 @ benutzer27: Das siehst Du vollkommen korrekt. Wenn jemand nicht im Vertrag steht, kann vom Mieter jederzeit rausgeschmissen werden. Wenn er drin steht - nicht und der Vermieter kann sich trotzdem an beliebigen Mieter wenden, wenn die Zahlungen ausbleiben!
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:58 @ indy / Benutzer... ... und dann auf den Kosten sitzen bleiben... Dann lieber eine schriftliche Zusatzvereinbarung... Oder ?
Ich glaube nicht. Zumindest hier bei mir miete ich die Wohnung und bezahle nicht nach Personen?

Der Mietvertrag ändert sich nicht, nur dass man die nebenkostenvorauszalung anpassen sollte, damit es später kein unsanftes Erwachen gibt. Wenn Du das möchtest, kannst Du ihn auch in denVertrag als Mitmieter eintragen lassen.
Voll korrekt!