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Ändert sich das Mietverhältnis, wenn der Freund nachträglich einzieht?

gefragt von Ammersee am 04.03.2008 um 12:00 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von benutzer27 am 4. März 2008 12:06
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kommt drauf an. Rein an der Mietsache nur, wenn es Klauseln bezgl. der Mitbewohner gibt. Wenn das nirgends erwähnt ist, dann muss er nicht dem Vermieter genannt werden.

Etwas anders sieht es für die Nebenkosten aus. Da gibt es neben dem tatsächlichen Verbrauch noch prinzipiell 2 Modelle zur Abrechnung: Quadratmeter oder Mieteranzahl. Falls Teile der Nebenkosten über die Mieteranzahl umgelegt werden, dann ist eine Meldung pflicht, anderenfalls könnten auch Mitbewohner Ärger machen (da sie dann für deinen Freund mitbezahlen).

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. März 2008 12:13

Voll korrekt!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 4. März 2008 12:03
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Nur wenn im Vertrag hingewiesen wird... Aber zu deinem Vorteil solltest du darauf hinweisen!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:04

Aber Hallo !


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. März 2008 12:17
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Das kommt auf den Mietvertrag drauf an.

Wenn lt. Mietvertrag eine weitere Person nur mit Zustimmung des Vermieters einziehen darf, muss das mit dem Vermieter geklärt werden. Den würde ich übrigens in jedem Fall informieren.

Weiterhin sind die Nebenkosten zu klären. 2 Personen brauchen mehr als eine. Also ist zu klären, wie ihr das handhaben wollt.

Im Prinzip bist du beweglicher, wenn der Vertrag auf dich allein läuft. Du hast dann immer allein die Entscheidungsmöglichkeit, wenn du ausziehen oder umziehen willst. Aber du haftest dann im Aussenverhältnis auch allein.


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:02
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Ja. lasse ihn in den Mietvertrag eintragen und er muss sich an den Nebenkosten ( die ja steigen ), beteiligen... Sollte es mal im Zoff auseinandergehen... dann bist DU Gewinnerin !

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. März 2008 12:05

Bist wohl ein gebranntes Kind?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:06

Nicht, so lieb, wie ich bin !!!! Ich war Zeuge... Das einmal heftigst und danach ... naja... so olala... ( hwuii ! ) !

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallRubber Duck am 4. März 2008 12:06

Wenn er eingetragen ist, kann man ihn aber so leicht nicht wieder rausschmeißen! (Kündigungsfristen etc.)

Kommentar von benutzer27 am 4. März 2008 12:08

naja, wenn er mit drin steht, dann ist die Frage wer die Wohnung bei einen Streit übernimmt. Wenn er nicht drin steht, reicht ein Raus hier, ich will dich nie wieder sehen, das ist meine Wohnung!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. März 2008 12:12

@ benutzer27: Das siehst Du vollkommen korrekt. Wenn jemand nicht im Vertrag steht, kann vom Mieter jederzeit rausgeschmissen werden. Wenn er drin steht - nicht und der Vermieter kann sich trotzdem an beliebigen Mieter wenden, wenn die Zahlungen ausbleiben!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 4. März 2008 12:58

@ indy / Benutzer... ... und dann auf den Kosten sitzen bleiben... Dann lieber eine schriftliche Zusatzvereinbarung... Oder ?


anonym
beantwortet von Clibs am 4. März 2008 12:03
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Ich glaube nicht. Zumindest hier bei mir miete ich die Wohnung und bezahle nicht nach Personen?





Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. März 2008 12:05
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Der Mietvertrag ändert sich nicht, nur dass man die nebenkostenvorauszalung anpassen sollte, damit es später kein unsanftes Erwachen gibt. Wenn Du das möchtest, kannst Du ihn auch in denVertrag als Mitmieter eintragen lassen.


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