..ihn/sie zu verhängen, gehört"
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ähm.. was heiß das :"der/die schüler/in wurde am ....... zu der absicht, diese maßnahme gegen.....
Frage von
Uused
Antworten (3)
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HHSthpHHSthp
Das der Fragesteller eine gewaltige Grammatikschwäche hat.
Außerdem noch ein sehr schwaches Sprachverständnis. -
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Peter96Peter96
Die Schülerin wurde zu der Absicht (sie von der Schule zu verweisen) gehört. Das heißt, die Schülerin wurde vorher zu diesem Punkt angehört.
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Saarland60Saarland60
Leicht zu verstehen, wenn man halbwegs des Deutschen mächtig ist.
Kommentar von
downandout achja?! was ist denn damit gemeint du schlauberger?
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ThorztonThorzton Ey alter, die ham dir gesagt, was sie mit dir vorhaben und dein Verteidigungsgelaber angehört, besser so?
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Saarland60Saarland60 Aha, noch einer, der nicht Deutsch kann.
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aha^^.. ok