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Adresse bei Umzug

Frage von markolindemann markolindemann

Muss ich meinem JETZIGEN Vermieter meine neue Adresse mitteilen,wohin ich demnächst umziehe??

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von marlylie marlylie

    solweit mir beknnt, ist man dem alten vermieter nicht auskunftspflichtig - ist meist auch ganz gut so, wenn man im unfrieden auseinandergegangen ist...

    wichtig ist nur, dass du dich beim einwohnermeldeamt ummeldest - und die dürfen an privatpersonen deine neue adresse nicht rausgeben..

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Da Einwohnermeldeamt gibt die Adresse bekannt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "...und die dürfen an privatpersonen deine neue adresse nicht rausgeben.."

    Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse, was er schriftlich angeben muß, hat bekommt er die neue Adresse.

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    danke fürs sternchen, lg

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    Antwort von anitari anitari

    Müssen mußt Du nicht.

    Aber wohin soll er denn die BK-Abrechnung schicken?

    Stell Dir mal vor Du bekommst eine Rückerstattung und hast evtl. die Bank gewechselt. Wohin soll er dann das Guthaben und evtl. die Kaution überweisen?

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Du musst nicht. Aber besser wäre es, wenn Du die Betriebkostenabrechnung und die Kaution haben willst.

    Es kein Problem für den Vermieter Deine neue Anschrift herauszufinden. Es kostet ihn 8 bis 10 Euro, die er Dir dann aufs Auge drückt.

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    Antwort von Lucas Lucas

    Ob Du dazu gesetzlich verpflichtet bist, weiß ich nicht. Allerdings braucht Dein derzeitiger Vermieter Deine neue Adresse für die noch nach Deinem Auszug ausstehende Betriebskostenabrechnung.

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    Antwort von Vandor Vandor

    Ja musst du. Er hat ja eine Verpflichtung eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, was er aber erst mit Beendigung des Mietverhältnisses machen kann, daher kann er die Abrechnung auch nur zur neuen Adresse schicken.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "...was er aber erst mit Beendigung des Mietverhältnisses machen kann,..."

    Nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes nicht des Mietverhältnisses.

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    Müssen nicht, aber man kann es machen. Oder zumidnest die Telefonnummer angeben, falls noch irgendwas sein sollte.

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