Hallo, bitte helft mir. Ich habe folgendes Problem meine Freundin bekommt weiterhin Post an Ihrem Ex, der bereits vor 3Monaten ausgezogen ist. Er meldet sich nicht um, obwohl bereits ein neuer Mietvertrag existiert. Kurz gesagt, gibt er eine Anschrift an, an der er nachweislich nicht wohnt. Was kann man rechtlich dagegen tun? Die Post jedesmal zurück gehen lassen, das ist meine/unsere Zeit, die ich nicht aufbringen will.
Adresse angeben, wo man nicht wohnt!!! Gesetze!
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
schnubbelschnubbel
Wenn das jetzt schon so lange geht, würde ich die Post einfach wegschmeißen. Am Ende ist es sein Problem.
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BORNtoKILL Danach wär mir auch zumute.
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schnubbelschnubbel Ich würde das tun. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Irgendwann war dann endlich Ruhe.
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5Antwort von
moon73moon73
Post einfach wieder den Briefkasten schmeissen mit dem Vermerk unbekannt verzogen. Das macht nicht viel Arbeit.
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andreas48andreas48 das ist das vernünftigste
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BORNtoKILL Nur es nimmt ja kein ende werfe die Post immer schon regelmäßig in den Briefkasten zurück "Unbekannt verzogen" obwohl ich weiß, wo er wohnt. Dan wird der Herr Gerichtsvollzieher teurer
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moon73moon73 Da hilft nur ein Gespräch mit dem Postboten, fang den Potboten ab und sage ihm , dass der Freund dort nicht mehr wohnt und dass die Post wieder zurückgeschickt werden muß, der Name steht ja vermutlich auch nicht mehr auf dem Schild?
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BORNtoKILL Nur es nimmt ja kein ende werfe die Post immer schon regelmäßig in den Briefkasten zurück "Unbekannt verzogen" obwohl ich weiß, wo er wohnt. Dan wird der Herr Gerichtsvollzieher teurer
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MarianneWMarianneW Und was hat jetzt der Gerichtsvollzieher damit zu tun?
Um welche Art von Post geht es denn eigentlich?
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2Antwort von
Indy72Indy72
Bei der Meldestelle Bescheid geben, dass der Herr Umgezogen ist. An den Briefkasen einen Aufkleber anbringen, deass seine Post zurückgehen soll.
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1Antwort von
jigglerjiggler
genau... einfach an den briefkasten einen vermerkt schreiben. normalerweise muss er sich spätestens nach 3 monaten oder so ummelden. würde ihn mal darauf hinweisen....
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andreas48andreas48 das ist die andere Variante
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BORNtoKILL Darauf hingewiesen wurde er mehrfach! Aber sicherlich kennt ihr sowas... Der gute Herr will nicht sein Kremel steht auch noch im Keller. Mir geht es vielmehr darum, ihm irgendwie rechtlich in den A... zu treten.
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MarianneWMarianneW Also gehts dir nicht um die Post sondern darum, dass Du eifersüchtig auf deinen Vorgänger bist - und das ist nun wirklich Kinderkram.
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jigglerjiggler also er hat eine meldepflicht der er nachkommen muss. weiss nicht in welcher stadt du wohnst aber es geht auch beispielsweise um müllgebühren etc. (nicht überall). ruf doch einfach mal bei der meldebehörde an und sag das du ständig post für einen herr.... bekommst obwohl der schon lange ausgezogen ist. und wenn du die neue anschrift weisst, kannste die denen gleich mitteilen!
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albundysohnalbundysohn Weiß nicht wie es bei euch ist, aber bei uns muß der erste Wohnsitz dem effektiven Wohnort entsprechen und die Meldeplicht ist 1 Monat. Interessiert zwar niemanden, doch das Gesetz ist so. Was du aber davon hast ihn anzuzeigen verstehe ich nicht ganz, Privatfehden bringen nicht viel.
grüsse
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luana08luana08
hmmm... also entweder würde ich mal bei der post anrufen und versuchen das zu klären, vielleicht können die dir ja helfen...
oder ich würde es an den briefkasten schreiben...
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jockljockl Die dritte Zeile in der Antwort ist bisher die beste
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domchefdomchef
als erstes stellt sich mir die frage warum der postmitarbeiter überhaupt die post einwirft. steht denn sein name noch auf dem briefkasten? wenn nicht, darf er die post dort gar nicht einwerfen!
wegwerfen der post? - auf gar keinen fall!
den mitarbeiter der post ansprechen das er es unterlassen soll post für eine nicht vorhandenen person einzuwerfen!ganz wichtig beim umzug: wenn euer namensschild nach dem auszug noch immer auf dem briefkasten klebt, dann gilt eingeworfene post als formal zugestellt! unabhängig wenn ihr euch umgemeldet habt! also immer drauf achten das ihr nach dem auszug auch euer namensschild vom briefkasten entfernt - vergessen viele - sicherhaltshalber den briefkasten zukleben!
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MarianneWMarianneW
Nunja,
wenn es um normale Post geht, ist natürlich niemand verpflichtet potentielle Absender über seinen Umzug zu informieren und seid Nachsendeanträge kostenpflichtig sind, stellt auch nicht mehr jeder einen solchen.
Insofern einfach mit dem Vermerk "unbekannt" zurückgehen lassen (einfach in nen Briefkasten werfen oder auf dem Postboten mitgeben bzw auf den Hausbriefkästen zwecks Abholung hinstellen) oder halt wegwerfen - aber dann braucht sie sich natürlich nicht zu wundern wenn weiterhin Post kommt.
Bei Behördenpost ist es natürlich anders, da muss er sich binnen 3 Monaten ummelden
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dasMimidasMimi
Die Idee von luana 08 mit "an den Briefkasten schreiben "ist gut ,hängt einfach einen Zettel dran,xy wohnt nicht mehr hier, dann sollte eigentlich der Briefträger die Sendungen mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" an den Absender zurückschicken. Alternativ könnt ihr den Zusteller direkt ansprechen (falls ihr ihn/sie zufällig beim Briefkasten antrefft). Bei der Post anzurufen halte ich für wenig wirksam , meist kann man nicht einmal die richtige Telefonnummer herausfinden , es läuft heutzutage alles über Servicehotlines :-(
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albundysohnalbundysohn
Hallo,
aber warum um alles in der Welt rufst du eigentlich nach Gesetzen?
grüsse
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supportsupport Lieber albundysohn,
bitte benutze für Anmerkungen die Kommentarfunktion zur jeweiligen Antwort - so ist jetzt der Zusammenhang verloren.
Schöne Grüße
Paula vom gutefrage.net-Support
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albundysohnalbundysohn
Hallo,
ruft im zuständigen Postamt an und teilt denen mit, daß er weggezogen ist und ihr die Adresse nicht wisst. Damit dürfte es sich erledigt haben.
grüsse
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andreas48andreas48 das funktioniert auch nicht..wer sll den auf der Post das nachvollziehen..
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albundysohnalbundysohn Hallo,
ich denke mal der Briefträger kennt seine Kunden, sofern es nicht in einer Großstadt ist. Ist es nicht Aufgabe der Post die Sendungen zurückzuschicken, wenn es den Adressenten nicht gibt?
grüsse
das ist so nicht ganz richtig
Warum nicht?
Weil du dann ein Problem bekommen könntest, falls was wichtiges dabei war und rauskommt dass du es mutwillig vernichtet hast!
Die Post die persönlich an einen anderen gerichtet ist darf man nicht so einfach wegwerfen.
Der Vorschlag mit an Absender zurück mit dem Vermerk 'unbekannt verzogen' wäre hier noch das richtigere!
Du kannst sie auch irgendwo in einer Ecke stapeln bis der eigentliche Empfänger sie sich abholt.
Verständigen dass da was für ihn da ist brauchst du nicht.
@Wenne ... danke für die Info