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Adressdaten aus Zeitschriften verwenden

Frage von AlineDiana AlineDiana

In unserem wöchentlichen Anzeigeblättchen und wohl auch in den Kirchennachrichtenblättchen, stehen Adressdaten zu Neugeborenen und Aufgeboten usw. Darf man diese öffentlich gemachten Daten verwenden? Oder verstösst man gegen das Datenschutzgesetz?

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Antworten (2)

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    Antwort von walterlauber walterlauber

    öffentlich gemachte Daten darf man uneingeschränkt verwenden. Du kannst also z. B. Werbung (bei Geburten z.B. für Windeln oder Babynahrung) an diese Adressen versenden. Die Daten in den Anzeigenblättern kommen vom Standesamt bzw. Einwohnermeldeamt. Wenn jemand nicht will, dass seine Daten öffentlich gemacht werden, kann er dies bei diesem Amt bei der Amtshandlung (Hochzeit usw.) vermerken lassen.

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    Antwort von Paperkite Paperkite

    Im Prinzip nicht, Sie sind ja öffendlich. Wenn Du allerdings diese Daten mit anderen verknüpfst, kann es schon Ärger geben. Vor allem wenn das EEndergebnis denunzierend wirken sollte. Aber wenn Du z.B. ein Telefonbuch oder Geburtstagskaender veröffendlichen möchtest geht das schon.

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