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Adoption - kann jemand helfen, habe einige fragen...

Frage von dani1982b dani1982b

Hallo zusammen!

Folgende Situation !

Person A : 31 Jahre,weiblich

Person B : 27 Jahre,männlich

Person C : leibliche Mutter von von A u B , geschieden von D, verheiratet mit E, 52 Jahre alt

Person D : leiblicher VATER von A u B, geschieden von C, 59 Jahre alt

Person E : Neuer verheirateter Ehemann von C, 58 Jahre alt, männlich

Person F : "verschollenes, leibliches Kind von E"

Falleintritt :

C stirbt.

Fragen:

  • welchen Erbanspruch haben A u B gegenüber E u F ?

  • würde sich der Erbanspruch ändern, wenn E die beiden A u B adoptieren würde?

  • verlieren A u B evtl Erbansprüche gegen leiblichen Vater D bei Adoption von E

Danke sehr

Daniel

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Antworten (3)

  • 3
    Antwort von geige geige
    1. Erbanspruch: keinen
    2. Erbanspruch ändern: ja
    3. Erbanspruch verlieren: ja
    Kommentar von dani1982b dani1982b

    also "könnte" E

    A u B adoptieren (familiengericht?), aber dann vergeht der Erbanspruch von A u B gegenüber D komplett, ausser dieser würde dies per Testament regeln?

    Kommentar von medifrosch1988 medifrosch1988medifrosch1988

    Genau, der Erbanspruch besteht dann nicht mehr, da sie rein rechtlich nicht mehr die Kinder von D sind. ( es müsste also im Testament geregelt werden)

    Kommentar von dani1982b dani1982b

    achso du meinst... D könnte - TROTZ der tatsache, dass A u B "umadoptiert" wurden - testamentarisch festhalten.... ?

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    Antwort von Ostseefischerin Ostseefischerin

    ganz komplizierte sache, aber in diesem fall bekommt person E einen erbteil, also 50 prozent und unter den restlichen kindern wird der restliche erbteil aufgeteilt, so kenn ich das zumindest

    Kommentar von dani1982b dani1982b

    F , das einzige "leibliche" Kind von E gilt als verschollen, gibt es hier eine Zeitgrenze o.ä. ? - ja das ganze ist wahnsinnig kompliziert

    Kommentar von medifrosch1988 medifrosch1988medifrosch1988

    gilt als verschollen, heißt es gilt noch als lebend --> hat also immernoch Anspruch auf das Erbe.

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    Antwort von giftmischerinxx giftmischerinxx

    kompliziert ab b oder c lol, hättest lieber normal geschrieben

    Kommentar von dani1982b dani1982b

    ich fand es übersichtlicher so, da hätten die zeichen ja garnich ausgreicht

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