Hallo zusammen!
Folgende Situation !
Person A : 31 Jahre,weiblich
Person B : 27 Jahre,männlich
Person C : leibliche Mutter von von A u B , geschieden von D, verheiratet mit E, 52 Jahre alt
Person D : leiblicher VATER von A u B, geschieden von C, 59 Jahre alt
Person E : Neuer verheirateter Ehemann von C, 58 Jahre alt, männlich
Person F : "verschollenes, leibliches Kind von E"
Falleintritt :
C stirbt.
Fragen:
welchen Erbanspruch haben A u B gegenüber E u F ?
würde sich der Erbanspruch ändern, wenn E die beiden A u B adoptieren würde?
verlieren A u B evtl Erbansprüche gegen leiblichen Vater D bei Adoption von E
Danke sehr
Daniel
also "könnte" E
A u B adoptieren (familiengericht?), aber dann vergeht der Erbanspruch von A u B gegenüber D komplett, ausser dieser würde dies per Testament regeln?
Genau, der Erbanspruch besteht dann nicht mehr, da sie rein rechtlich nicht mehr die Kinder von D sind. ( es müsste also im Testament geregelt werden)
achso du meinst... D könnte - TROTZ der tatsache, dass A u B "umadoptiert" wurden - testamentarisch festhalten.... ?