Ich hab mal eine Frage mein Freund hat einen Sohn ist mit der Mutter des Kindes aber getrennt. Diese ist bereits verheiratet und ihr Mann will nun den Sohn adoptieren. Wie hoch besteht die Chance das die beiden die Adoption durchkriegen? So wie ich weiß muss mein Freund als leiblicher Vater zustimmen das der andere das Kind adoptieren darf, das will er aber nich. Würden die beiden es trotzdem durch kriegen das der andere das Kind adoptieren kann? Würde mich auf viele antworten freuen.
Adoption des Sohnes
Antworten (11)
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Steinbock123Steinbock123
Durch eine Adoption werden die bisher bestehenden rechtlichen Beziehungen zwischen Kind und einem leiblichen Elternteil aufgehoben: Das Sorge- und Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht und erbrechtliche Angelegenheiten gehen auf den Adoptierenden über (§ 1754 ff. BGB).
Das Kind und der leibliche Elternteil verlieren sämtliche gegenseitigen Rechte.
Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen (§ 1747 ff. BGB). www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5...id...
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Steinbock123Steinbock123 Bei Elternimnetz gib "Stieffamilie" als Suche ein. Schau auch mal hier: www.stiefkindadoption.de/
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binpleitebinpleite
Onhe das Einverständnis des Kindesvaters geht da gar nichts. Was funktioniert ist: Die beiden heiraten und das Kind bekommt den Nachnamen des neuen Ehemannes, darauf hat der Kindesvater keinen Einfluss. Aber die Adoption ist ohne Einwilligung nicht möglich.
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kleene2908kleene2908
ohne einverständnis des kindsvaters - no way :-)
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asmodiiasmodii und das ist auch gut so
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kleene2908kleene2908 jupp
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Agnes10Agnes10
Nein. Wenn dein Freund der Adoption nicht zustimmt, dann geht es nicht. Er ist schließlich der Vater. Gerade, wenn er sich auch mit um das Kind kümmert. Er widerspricht, da kann das Ehepaar gar nichts machen.
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syringasyringa
Nein - ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters ist eine Adoption nicht möglich !
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Orchidee1Orchidee1
Er würde eines an Kosten sparen (zahlt er überhaupt?).
Hat er denn überhaupt Kontakt zum Sohn?
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Lilly52007 danke für die vielen antworten
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Funki1969Funki1969
Zustimmung des Kindesvaters zwingend! Bei Zustimmung = jegliche Entlastung von jeglichen Unterhaltspflichten, aber u. U. auch kein Umgangsrecht mehr für den Kindsvater(je nach Beweislage der beiden Parteien).
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Funki1969Funki1969 letzteres jedoch ist ein weiteres Verfahren und sollte unabhängig vom Adoptionsverfahren durchgeführt werden.
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teardrop1109teardrop1109
Nein - niemals. Der leibliche Vater muss das Kind zur Adoption freigeben. Tut er das nicht, passiert da auch nichts.
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luxi09luxi09
Das stimmt Dein Freund muss seine Einwilligung geben. wenn Sie es aber unbedingt wollen können sie es über das Familiengericht versuchen. Dabei spielt dann der Kontakt zwischen Deinem Freund und seinem Sohn eine große rolle und in wie weit er seinen Unterhaltspflichten nach kommt.
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binpleitebinpleite Schwachsinn, ohne Einwilligung des Kindesvaters geht gar nichts! Überhaupt gar nichts!
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luxi09luxi09 Das Bundesverfassungsgericht gibt in einer außerordentlich wichtigen familienrechtlichen Frage die Grundsätze für so genannte Stiefkindadoptionen vor. Danach sind Adoptionen gegen den Willen des Vaters des nicht ehelichen Kindes nur mehr dann möglich, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Hierbei ist zwischen den Interessen des Kindes und denen des leiblichen Vaters abzuwägen. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob zwischen Vater und Kind ein intaktes Verhältnis besteht und, falls dies nicht der Fall ist, ob allein der Vater für Störungen in der Beziehung zum Kind verantwortlich ist oder ob die Mutter des Kindes oder gar der adoptionswillige Stiefvater Schuld an der Beziehungsstörung hat.
Urteil des BVerfG vom 29.11.2005 1 BvR 1444/01 Pressemitteilung des BVerfG
Finanztip.de
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Funki1969Funki1969 Unterhaltspflichten und Umgangsrecht/-pflicht haben nichts mit dem Adoptionsverfahren zu tun!!!
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MissAzeriMissAzeri
ohne zustimmung des vaters läuft da nichts. der braucht sich keine sorgen machen.
Noch ein Link zu Info: www.stiefkindadoption.de/