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Adoption des Sohnes

Frage von Lilly52007 Lilly52007

Ich hab mal eine Frage mein Freund hat einen Sohn ist mit der Mutter des Kindes aber getrennt. Diese ist bereits verheiratet und ihr Mann will nun den Sohn adoptieren. Wie hoch besteht die Chance das die beiden die Adoption durchkriegen? So wie ich weiß muss mein Freund als leiblicher Vater zustimmen das der andere das Kind adoptieren darf, das will er aber nich. Würden die beiden es trotzdem durch kriegen das der andere das Kind adoptieren kann? Würde mich auf viele antworten freuen.

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Antworten (11)

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    Antwort von Steinbock123 Steinbock123

    Durch eine Adoption werden die bisher bestehenden rechtlichen Beziehungen zwischen Kind und einem leiblichen Elternteil aufgehoben: Das Sorge- und Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht und erbrechtliche Angelegenheiten gehen auf den Adoptierenden über (§ 1754 ff. BGB).

    Das Kind und der leibliche Elternteil verlieren sämtliche gegenseitigen Rechte.

    Der leibliche Elternteil muss in die Adoption einwilligen (§ 1747 ff. BGB). www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5...id...

    Kommentar von Steinbock123 Steinbock123Steinbock123

    Noch ein Link zu Info: www.stiefkindadoption.de/

    Kommentar von Steinbock123 Steinbock123Steinbock123

    Bei Elternimnetz gib "Stieffamilie" als Suche ein. Schau auch mal hier: www.stiefkindadoption.de/

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    Antwort von binpleite binpleite

    Onhe das Einverständnis des Kindesvaters geht da gar nichts. Was funktioniert ist: Die beiden heiraten und das Kind bekommt den Nachnamen des neuen Ehemannes, darauf hat der Kindesvater keinen Einfluss. Aber die Adoption ist ohne Einwilligung nicht möglich.

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    Antwort von kleene2908 kleene2908

    ohne einverständnis des kindsvaters - no way :-)

    Kommentar von asmodii asmodiiasmodii

    und das ist auch gut so

    Kommentar von kleene2908 kleene2908kleene2908

    jupp

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Nein. Wenn dein Freund der Adoption nicht zustimmt, dann geht es nicht. Er ist schließlich der Vater. Gerade, wenn er sich auch mit um das Kind kümmert. Er widerspricht, da kann das Ehepaar gar nichts machen.

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    Antwort von syringa syringa

    Nein - ohne die Zustimmung des leiblichen Vaters ist eine Adoption nicht möglich !

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Er würde eines an Kosten sparen (zahlt er überhaupt?).

    Hat er denn überhaupt Kontakt zum Sohn?

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    Antwort von Lilly52007 Lilly52007

    danke für die vielen antworten

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    Zustimmung des Kindesvaters zwingend! Bei Zustimmung = jegliche Entlastung von jeglichen Unterhaltspflichten, aber u. U. auch kein Umgangsrecht mehr für den Kindsvater(je nach Beweislage der beiden Parteien).

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    letzteres jedoch ist ein weiteres Verfahren und sollte unabhängig vom Adoptionsverfahren durchgeführt werden.

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Nein - niemals. Der leibliche Vater muss das Kind zur Adoption freigeben. Tut er das nicht, passiert da auch nichts.

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    Antwort von luxi09 luxi09

    Das stimmt Dein Freund muss seine Einwilligung geben. wenn Sie es aber unbedingt wollen können sie es über das Familiengericht versuchen. Dabei spielt dann der Kontakt zwischen Deinem Freund und seinem Sohn eine große rolle und in wie weit er seinen Unterhaltspflichten nach kommt.

    Kommentar von binpleite binpleitebinpleite

    Schwachsinn, ohne Einwilligung des Kindesvaters geht gar nichts! Überhaupt gar nichts!

    Kommentar von luxi09 luxi09luxi09

    Das Bundesverfassungsgericht gibt in einer außerordentlich wichtigen familienrechtlichen Frage die Grundsätze für so genannte Stiefkindadoptionen vor. Danach sind Adoptionen gegen den Willen des Vaters des nicht ehelichen Kindes nur mehr dann möglich, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Hierbei ist zwischen den Interessen des Kindes und denen des leiblichen Vaters abzuwägen. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob zwischen Vater und Kind ein intaktes Verhältnis besteht und, falls dies nicht der Fall ist, ob allein der Vater für Störungen in der Beziehung zum Kind verantwortlich ist oder ob die Mutter des Kindes oder gar der adoptionswillige Stiefvater Schuld an der Beziehungsstörung hat.

    Urteil des BVerfG vom 29.11.2005 1 BvR 1444/01 Pressemitteilung des BVerfG

    Finanztip.de

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Unterhaltspflichten und Umgangsrecht/-pflicht haben nichts mit dem Adoptionsverfahren zu tun!!!

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    Antwort von MissAzeri MissAzeri

    ohne zustimmung des vaters läuft da nichts. der braucht sich keine sorgen machen.

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