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Adoption des kindes meiner ehefrau, aus alter beziehung......

gefragt von PreDa000PreDa000 am 01.08.2009 um 14:34 Uhr

Hallo erstmal, Also ich würde gerne wissen ob mir jemand in sachen adoption weiterhelfen kann. Ich und meine ehefrau leben zusammen, auch in gem. wohnung.kriegen jetz ein kind und meine frau hat auch schon ein kind von 8 jahren. Der Vater des kindes lebt im ausland auf der straße ist drogenabhängig und hat sich nicht einmal um sein kind gekümmert. Ich bin jetz nun fast 2 jahre mit meiner frau zusammen und der kleine mann sieht mich auch schon als seinen vater an. er weiss zwar das er noch einen leiblichen vater hat der irgendwo weit weg ist aber er weiß das ich für ihn papa und freund bin. ach bevor ich es vergesse noch lebt er im heim weil seine mutter (meine frau) damals nicht anders gelebt hat wie der vater (Drogen,Auf straße usw.) doch verantwortungsbewusst gehandelt hatte und ihn damals ins heim gebracht hatte.Mittlerweile leben wir glücklich verheiratet zusammen und meine frau nimm auch schon seit jahren keine drogen mehr, hat auch noch das sorgerecht und der kleine ist auch oft genug bei uns.Frage ist nun: Kann ich das kind meiner frau auch ohne die zustimmung des vaters adoptieren oder gibt es da keine möglichkeiten?!..... (kenn mich da nicht aus).Wäre ja schon sinnvoll weil es dem kleinen damit besser geht zu wissen das nicht nur sein ungeborener bruder zur familie gehört sondern er auch.Davon mal abgesehen ist er für mich mein sohn und wird es auch bleiben.


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tabeah
beantwortet von tabeah am 1. August 2009 14:35
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Memphisqueen
beantwortet von Memphisqueen am 1. August 2009 14:37
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www.frag-einen-anwalt.de Adoption

Schau mal hier, sehr gut beschrieben!


eddali
beantwortet von eddali am 1. August 2009 14:37
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Eigentlich ist eine Adoption nur mit Einverständnis möglich, aber wie es in diesem speziellen Fall ist...keine Ahnung. Ruf doch mal bei Jugendamt an, die wissen das bestimmt.


anonym
beantwortet von Chris1968 am 1. August 2009 14:36
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Ohne Unterschrift des Vaters nicht aber mach doch eine Namensangleichung so weiß niemand mehr, dem es nichts angeht ob es dein Kind ist oder nicht


anonym
beantwortet von Simone01 am 1. August 2009 14:43
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Es kommt ganz darauf an. War Deine Frau mit ihrem Ex verheiratet? Hatte sie das alleinige Sorgerecht? das alles sind Dinge, die man wissen müsste. Wenn sie nicht mit ihm verheiratet war und das alleinige Sorgerecht hatte, braucht ihr keine Unterschrift des leiblichen Vaters. ich hoffe aber, dass ihr den Jungen dann auch aus dem heim zu Euch holt, oder? Denn ansonsten brauchst Du ihn auch nicht zu adoptieren.

Kommentar von B241133a3d3369e18049e769f0848ab1smallPreDa000 am 1. August 2009 14:50

Darauf arbeiten wir hinaus nur das jugendamt ist halt seit der vielen vorfälle mit kindesermordung usw. was man halt so in den nachrichten hört ziehmlich streng und guckt sich das dann mal gerne was länger an auch wenn nich wircklich gründe dafür bestehen... aber danke für die antwort


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 1. August 2009 14:45
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ohne Einwilligung des leiblichen Vaters geht überhaubt nix ,egal was auch immer vorgefallen ist und unter welchen Umständen dieser lebt!


Kiriyama
beantwortet von Kiriyama am 1. August 2009 14:47
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Frag im Amt nach [ ], Ich mag Toast [ ]


anonym
beantwortet von TanteBertha am 2. August 2009 10:08
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Grundsätzlich ist für eine Adoption immer die Einwilligung des Vaters (und der Mutter) erforderlich. In diesem besonderen Fall gibt es möglicherweise eine andere Regelung. Frag mal beim Jugendamt nach.


anonym
beantwortet von sonntagskind72 am 2. August 2009 12:53
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Wisst Ihr denn, wo sich der Leibliche Vater befindet? Vielleicht mal zum Jugendamt gehen, die können Eure Fragen adäquater beantworten! Viel Glück


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 2. August 2009 21:47
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Hallo, eine wichtige Information hast Du vergessen.Ist der Vater des Jungen sorgeberechtigt, oder nur die Mutter? Ist das Erziehungsrecht geteilt, geht ohne die Zustimmung des Vaters nichts - leider. Ist Deine Frau allein sorgeberechtigt, kann sie allein entscheiden. Der dritte Weg ginge über das Familiengericht, welches das Sorgerecht des Vaters aushebeln kann und auch unter diesen, von Dir beschriebenen Umständen aushebeln wird. Leider ist das der längere Weg und nehmt Euch dazu einen RA. Viel Glück!


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