Ein Kind, was durch Teiladoption, von dem nicht biologischem Elternteil angenommen wird, gilt als Leibliches Kind und bedarf viele Prüfungen, zuletzt die Familiengerichtliche Zustimmung... Wenn danach die Kindheit, durch Ignoration, fehlender Liebe, herrschende Körperliche und seelischer Gewalt, alle Zukunftsinhalte zerstört werden und dem Kind jede erdenkliche Chance rauben, in Geborgenheit und Liebe aufgewachsen zu sein...
Kann das Kind, wenn es erwachsen ist und nicht verkraftet, die Adoption vor dem Familiengericht bemängeln, beklagen und unter umständen, mit vorhandenen Nachweisen, das Adoptionsverfahren widerrufen?
Wenn nicht, wäre eine gesetzteserweiterung in solchen Fällen sinnvoll, wo eine Adoptionswiderrufung möglich gemacht wird?
Warum wird unter Umständen nicht früher darüber gesprochen, weil in solchem Fall, das Alter wichtig ist, um zu verstehen...Adoption ist ein Verfahren, das ein Leben verändert, was aber ist, wenn das Leben ohne Adoption glücklicher verlaufen wäre... Eltern haben große Aufgabe, reccht und pflichten, aber ein Kind sollte nicht die Zielscheibe sein, durch Gewalt sich zu befreien... am ende noch Pflegeaufgabe erfüllen, als Kind dem Menschen gegenüber, der für verlorene Kindheit schuld trägt.