Was für Privilegien hatte der Adel nach dem Ersten Weltkrieg, bevor diese abgeschafft wurden? Google spuckt nichts vernünftiges aus.
Danke im vorraus.
Was für Privilegien hatte der Adel nach dem Ersten Weltkrieg, bevor diese abgeschafft wurden? Google spuckt nichts vernünftiges aus.
Danke im vorraus.
Adel 1918 war endlich Schluss damit – am 9. November rief Philip Scheidemann die Republik aus. Damit endete im Deutschen Reich die Monarchie. Welche Folgen hatte das für die Fürstenhäuser? 20 Familien verloren ihre Macht, das waren die regierenden Fürsten, zum Beispiel der König von Sachsen, der König von Württemberg, der Großherzog von Baden, die kleinen Fürsten im Osten - Weimar, Sachsen-Anhalt, verschiedener Thüringer wie das Haus Reuß oder Schwarzburg-Sondershausen. Und natürlich der deutsche Kaiser Wilhelm II., der König von Preußen. Es war ein großer Schock, weil eine ganze Weltordnung, eine Epoche, zu Ende ging. Der Herzog von Mecklenburg-Schwerin beging im Frühjahr 1918 Selbstmord, das hatte aber vermutlich rein persönliche Gründe.
Wie ein Volksveto einfach übergangen wurde!
Die Situation im deutschen Reich war ganz anders, der Adel wurde in keiner Weise enteignet wie es zum Beispiel in Russland geschah, ein Fehler in meinen Augen. Die Weimarer Republik hat das Privateigentum per Verfassung geschützt, wirtschaftlicher Besitz des Adels blieb also erhalten. Der Adel und damit die Fürsten verloren nur ihre politischen Privilegien. Die überwiegend sehr reichen regierenden Häuser mussten einen Teil ihres Besitzes in Staatseigentum überführen, behielten aber noch genug Privatvermögen und erhielten darüber hinaus Ausgleichszahlungen. Dann kam die Inflation, das traf dann die Familien wieder sehr stark, dafür gab es später aber teilweise wieder einen Ausgleich. Diese ganzen Regelungen sind sehr kompliziert. Doch jede Familie hat auch Sachwerte, Schlösser, Landbesitz und, was heute zu den großen Auseinandersetzungen führt, mobilen Besitz wie Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel behalten. In Russland wurden dagegen per Dekret alle Großgrundbesitzer entschädigungslos enteignet. Das war richtig so!! Zwar gab es in den zwanziger Jahren einige Stimmen, die entschädigungslose Enteignung forderten, viele Intellektuelle waren dafür, darunter Kurt Tucholsky, Albert Einstein oder Heinrich Zille. Fürsten und Adelige zogen dagegen vor Gericht. Die Debatten zogen sich einige Jahre hin, bis die Verträge über die Entschädigungen zustande kamen. Ein Volksentscheid zur entschädigungslosen Enteignung der Fürstenvermögen scheiterte 1926 an den hohen Vorgaben der Reichsverfassung, obwohl 14,4 Millionen Stimmberechtigte dafür stimmten! Insgesamt kann man sagen, dass die deutschen Landesregierungen sehr großzügig mit den regierenden Fürstenfamilien umgingen. Teils so großzügig, dass man sich wundert, wenn man bedenkt, dass von den 40 Millionen Stimmberechtigten beinahe ein Drittel ausdrücklich für die Enteignung gestimmt hat.
Wie dankt es der Adel seinem ehemaligen Volk das er seine Güter behalten durfte! Ein Beispiel Thurn & Taxis: Sie wollten ihre Bibliothek von der Liste der nationalen Kulturgüter streichen lassen, damit sie sie verkaufen können. Wenn wichtige Kulturgüter dann aber in den internationalen Kunsthandel gehen – so wie das Evangeliar Heinrichs des Löwen – das ist doch nicht richtig. Die Öffentlichkeit sollte da durchaus ein Auge darauf haben. Eigentlich sollten solche kulturgeschichtlich bedeutsamen Gegenstände aus dem Besitz adeliger Familien auch als deutsches Kulturgut im Lande bleiben. Ich würde sagen, dass dabei die Interessen des Landes und der Bevölkerung berücksichtigt werden müssen.
Das Ende des Adels als Stand und die Entmachtung der Fürsten wurde ein Jahr später in der Verfassung der Weimarer Republik vom August 1919 festgehalten. Dort steht:
Artikel 1: (1) Das Deutsche Reich ist eine Republik. (2) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Artikel 109 (1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. (2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden …)
Eigentlich fand ich es nicht gerecht das der Adel das Geld und die Besitztümer behalten durfte. Das Geld dafür wurde vom Volk erwirtschaftet, ausgepressst in hunderten von Jahren Frohn.
Kurz nachdem zweiten Weltkrieg wurde der Adel abgeschafft. Aber die Privilegien waren die selben.
In der folgenden Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Verfassung WRV) wurden am 11. August 1919 die „öffentlich-rechtliche(n) Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes“ aufgehoben.[A 1]http://de.wikipedia.org/wiki/Adel
Vielleicht.im Gesetz, aber welche Adel hat.dies.befolgt????
Wenn man sich die Arroganz eines Guttenberg so ansieht, könntest du Recht haben.
Thx :)