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Adäquate Tätigkeit

Frage von sinabell sinabell

Hallo, ich möchte nach wenigen Monaten wieder in meinem Beruf einsteigen und habe erfahren, dass mein Chef derzeit keine Stellen frei hätte. Meine Kunden wurden augeteilt, stattdessen hat er sich eine neue Sekretärin eingestellt. Jetzt wird intern nach einer neuen Stelle für mich gesucht. Alternativ hat man mir den Kontakt zu einer Zeitarbeitsfirma angeboten. Welche Rechte habe ich? Wie wird dieses adäquate Stelle in der Praxis ausgelegt? In meinem Vertrag steht die genaue Stellenbezeichnung und ich bin in einer sehr stark qualifizierten Tätigkeit beschäftigt, in unserem Unternehmen gibt es aber auch eine sehr große Anzahl weniger qualifizierte Tätigkeiten. Ach ja und ich will natürlich Vollzeit wieder anfangen ;o)

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Antworten (2)

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    du hast nur ein Anrecht auf eine Beschäftigung in der Firma,bist aber nicht in einer best.Abteilung angestellt,wenn du es nicht explizid im Arbeitsvertrag stehen hast.Er kann dir also jede ARBEIT IN DER fIRMA ZUWEISEN:

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    Antwort von moon73 moon73

    Mit der Geburt dürfen Mutter als auch Vater eine bis zu dreijährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit, Kündigungsschutz und Arbeitsplatz werden vom Gesetzgeber garantiert. Einen Anspruch auf genau denselben Arbeitsplatz haben Sie hingegen nicht, der Arbeitgeber muss Ihnen lediglich einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Arbeiteten Sie vor der Geburt ganztags, dürfen Sie wieder einen Ganztagsjob erwarten.

    Bei dem Angebot über die Zeitarbeitsfirma etwas zu finden, wäre ich skeptisch und würde ich mich direkt noch mal erkundigen,ob das so rechtens ist.

    http://www.kidsgo.de/familie-beruf-03/elternzeit-job.php

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