Hallo Zusammen,
auch ich habe gestern einen solchen dubiosen Mahnbescheid erhalten. Zwischenzeitlich haben die offensichtlich ihre Vorgehensweise geändert und verschicken Forderungen, die noch nicht verjährt sind. Ich habe daraufhin folgendes Schreiben an den Verein verfasst:
AZ: xxx // Einspruch
Guten Tag,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 03.12.2009 muss ich mich doch sehr wundern, dass Sie hier im ersten Step eine Mahnung versenden. Was wollen Sie denn mahnen? Dass ich über keine hellseherischen Fähigkeiten verfüge, die mir hätten sagen müssen, dass von Ihnen eine Zahlungsaufforderung aussteht?
Da der Inhalt Ihres Schreibens sowie dessen Aufmachung (hereinkopiertes unleserliches TÜV-Siegel etc.) sofort sämtliche Alarmglocken bei mir auslösten, habe ich im Internet nach der Acoreus Collection GmbH recherchiert. Jackpot ! Sie sind kein unbeschriebenes Blatt und offensichtlich seit Monaten in der gesamten Bundesrepublik mit der selben Masche unterwegs.
Schämen Sie sich nicht, dass Sie tausenden von pflichtbewussten Bürgern Schreiben dieser Art versenden, wohl wissend, dass nicht alle über Sie und Ihre dubiosen Machenschaften aufgeklärt sind? Dass nicht alle über den „Mut“ oder die verbalen Fähigkeiten verfügen werden, gegen Sie vorzugehen? Dass Sie mit den in Ihren Schreiben verwandten Wortlauten gezielt – und das ist in meinen Augen das Schlimmste – Angst schüren, sodass doch eine nicht unerhebliche Anzahl der Empfänger Ihrer Schreiben ohne wenn und aber zahlen werden? Können Sie überhaupt noch ruhigen Gewissens schlafen?
Nun aber zu dem im Betreff genannten Aktenzeichen:
Das Dumme (für Sie) ist, dass Sie dieses Mal an mich geraten sind. Jobbedingt kann ich lückenlos sämtliche Vorgänge der vergangenen Jahre auf-/nachweisen. So auch den hier angemahnten Sachverhalt: sowohl bei der Deutschen Telekom AG als auch bei der Freenet AG hatte ich im Jahr 2007 ordnungsgemäß gekündigt und entsprechend ordnungsgemäße Abschlussrechnungen erhalten...und - aufgepasst - sogar Gutschriften auf den Kundenkonten gehabt. Zudem verfügten beide Anbieter während der Vertragslaufzeit über eine Einzugsermächtigung. Nachträgliche Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnbescheide habe ich von beiden Anbietern nie erhalten.
Und somit – meine Damen und Herren – sind Sie am Zug: beweisen Sie mir bitte die mir unterstellte Pflichtwidrigkeit. Denn die allgemeingültige Beweislastregel besagt, dass der Gläubiger die objektive Pflichtwidrigkeit des Schuldners nachzuweisen hat.
Da Ihnen dies jedoch aus vorgenannten Gründen nicht möglich sein wird und aufgrund der Vielzahl unbegründeter Fälle dieser Art, die in den letzten Monaten sogar das Medieninteresse geweckt haben, werde ich parallel Strafanzeige gegen Sie und Ihren Verein erstatten.
Einerseits wegen betrügerischer Absichten und andererseits wegen der offensichtlichen illegalen Beschaffung von tausenden von Kundendaten. Wie sonst ist der ganze Zirkus zu erklären?
Auch weise ich darauf hin, dass Sie – genau wie einst die Deutsche Telekom AG – einen falschen Nachnamen in Ihren Datenbanken gespeichert haben. Jedoch hat die Deutsche Telekom AG dies mit Ihrer Kündigungsbestätigung und Abschlussrechnung bemerkt und entsprechend bereinigt. Für solche unsauberen angeblichen Recherchen der Acoreus Collection Services GmbH soll ich auch noch 14 EUR an Auslagen und Auskunftskosten zahlen?
Aus all den vorgenannten Gründen lege ich Einspruch gegen Ihren haltlosen dubiosen Mahnbescheid ein und erteile Ihnen Kontaktverbot. Sollten Sie trotzdem weiterhin mit betrügerischer Absicht Schreiben an mich versenden, wird es weitere Strafanzeigen gegen Sie hageln.
Normalerweise würde ich jetzt eine schöne Adventszeit wünschen. Ihnen wünsche ich jedoch nur, dass Ihnen der Hintern möglichst bald auf Grundeis gehen möge und Ihr Laden dicht gemacht wird.
Ich möchte damit nur sagen: Leute reagieren müsst Ihr auf jeden Fall: wehrt Euch und legt Einspruch etc. ein. Vorausgesetzt natürlich, dass der Fall tatsächlich unbegründet ist.
Vorsicht.
akte 09 hat sich am 19.11.09 auch schon mit acoreus beschäftigt.
http://www.youtube.com/watch?v=u-1pP9R2pqg
Auch bei mittlerweile verjährten Forderungen von 2005 und früher unbedingt eine "Einrede der Verjährung" faxen/schicken.
Fax: 0211/540 30 -900
Eine Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kann nicht schaden:
Staatsanwaltschaft Düsseldorf Fritz-Roeber-Str. 2 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 6025-0 Telefax: 0211 6025-2929