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Acoreus Mahnungen gerechtfertigt?

Frage von riahrr riahrr

Hallo,

Acoreus mahnt mir 1,65€ von 2005 an. Mit Mahngebühren wurden daraus 6,65€. Da aber alles schon verjährt sein müsste, ignorierte ich die Mahnung. Nun bekam ich Post von einem Inkassobüro, die für Acoreus die inzwischen entstandene Summe von 30,65€ anmahnt. Der Mahnung liegt noch ein Internetpasswort bei, mit dem ich mich anmelden könne sowie ein Einzahlungsbeleg für die angemahnte Summe. Ist das rechtens? Was kann ich tun? Eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale wegen Acoreus wird mich nun auch noch 15,-€ kosten. So komme ich vom Regen in die Traufe - manohman!

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Antworten (1-30 von 56)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ameise99 ameise99

    Verjährungsfrist sind 3 Jahre (Ausnahmen sind selten). Beginn der Verjährung 01.01.01.06 somit ist am 01.01.09 bereits die Verjährung eingetreten. Du hast auch Leidensgenossen. Link folgt. Am besten ignorieren und gar nicht reagieren. Im seltenen Falle eines Mahnbescheides musst du reagieren und im Feld Widerspruch ein Kreuz setzen fertig. http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=107776&ccheck=1

    Kommentar von treckertom treckertomtreckertom

    Vorsicht.

    akte 09 hat sich am 19.11.09 auch schon mit acoreus beschäftigt.

    http://www.youtube.com/watch?v=u-1pP9R2pqg

    Auch bei mittlerweile verjährten Forderungen von 2005 und früher unbedingt eine "Einrede der Verjährung" faxen/schicken.

    Fax: 0211/540 30 -900

    Eine Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kann nicht schaden:

    Staatsanwaltschaft Düsseldorf Fritz-Roeber-Str. 2 40213 Düsseldorf

    Telefon: 0211 6025-0 Telefax: 0211 6025-2929

    Kommentar von treckertom treckertomtreckertom

    Vorsicht.

    akte 09 hat sich am 19.11.09 auch schon mit acoreus beschäftigt.

    u-1pP9R2pqg auf youtube.de

    Auch bei mittlerweile verjährten Forderungen von 2005 und früher unbedingt eine "Einrede der Verjährung" gemäß www.vzsa.de/mediabig/87941A.doc

    faxen/schicken.

    Fax: 0211/540 30 -900

    Eine Betrugsanzeige an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kann nicht schaden:

    Staatsanwaltschaft Düsseldorf

    Fritz-Roeber-Str. 2

    40213 Düsseldorf

    Telefon: 0211 6025-0 Telefax: 0211 6025-2929

  • 3
    Antwort von mikael mikael

    Eines ist Fakt, hast Du Schulden ja/nein. Wenn Du die Frage mit nein beantwortest und es beweisen kannst, zahle nicht. Aber wenn Du es denen Schuldest dann beiße in den sauren Apfel und zahle, Du ersparrst Dir eine Menge Ärger.

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    das stimmt allerdings

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    nein, natürlich hab ich keine Schulden dort, überhaupt nirgens. Und wenn ist zahlen selbstverständlich. Wie soll ich beweisen, dass ich aus 2005 nichts mehr schuldig bin...? Anrufe über 01019 wurden doch von der Telekom mit verrechnet.

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Hallo, im Prinzip ist es doch schön, dass Du bei denen keine Schulden hast, nur, ich sag Dir das wird ein Kampf. Die meisten, angeblichen, Geschäftsleute ist die Würde des einzelnen schnurz pip egal, sie wollen immer nur eines und das ist unser Bestes, unser Geld. Was ja eigentlich legitim ist nur das Problem ist, um das zu bekommen gehen sie über "Leichen". Das Empfehlenswerte wäre eine Rechtsschutz. Aber das ist ja der Teufelskreis den viele schamlos Ausnutzen, hat man keine Rechtsschutz, muss man um ernstgenommen zu werden einen Anwalt nehmen und der Kostet für ein wenig Schriftkram gutes Geld und das alles für 15 Euro? Du hast eine schwere Entscheidung zu treffen. Vielleicht erreichst Du was wenn Du da drüber mit der Telekom redest, aber sei Dir dessen bewußt das da auch betrüger rumrennen, ich könnte davon ein Lied singen. Wie gesagt, Deine Entscheidung ist nicht leicht, trotzdem, viel Glück.

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    Antwort von nichtkellybundy nichtkellybundy

    ich hätte da mal eine frage seit wann werdet ihr denn mit solchen dubiosen schreiben belästigt?

    kann man ja schon sagen

    ich habe vor 3 monaten ca mit der telekomm telefoniert und gefragt ob ich bei der telekom direkt oder bei fremdanbietern was offen hätte die sagten mir das alle rechnungen beglichen seien bei mir ist nur das schlimme ich kann aus den schreiben und drohungen von acoreus nicht erkennen von wann diese rechnungen sein sollen die angemahnt werden das nächste ist das ich von denen 3 kundennummern und 3 unterschiedliche rechnungen habe und die summen schwanken pro rechnung doch sehr und bei mir beläuft sich das nicht auf 1-2 euro sondern pro rechnung ab 100 euro aufwärts

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    Aus welchem Jahr sollen denn die Forderungen sein? Sind sie von vor 3 Jahren, so sind sie verjährt. Schau dir hier die angegebenen Links durch und du weißt was du zu tun oder eben nicht zu tun hast. Sind die Forderungen jünger als 3 Jahre, dann fordere Acoreus auf dir einen Nachweis über die Forderung zu schicken, mit Datum und Rechnungsnummer. Telekom gleicht dein Konto nur aus, wenn der vollständige Rechnungsbetrag überwiesen bzw. abgebucht werden konnte. War dein Konto einmal nicht gedeckt, erhälst du eine Mahnung über die Telekomforderung. Fremdanbieter werden hierbei nicht berücksichtigt. Deshalb werden die Fremdanbieter dabei gerne mal übersehen und die Rechnung bleibt Monate offen. Bis die dann an dich eine Mahnung schicken, hast du vielleicht das Ganze schon wieder vergessen. Also schaun aus welchem Jahr die Forderung von Acoreus sein soll. LG

  • 2
    Antwort von faxelix faxelix

    ich hab diesen beitrag zwar schon einmal geschrieben, kann ihn aber nicht finden, also nochmal: @ Robocob "Und jetzt sind wir Geschädigten am Zug"

    Ich habe von acs-inkasso eine Auskunft gemäß § 34 BDSG verlangt und von der Datenschutzbeauftragten auch erhalten. Hinsichtlich der Herkunft von Daten hatte ich eine Rückfrage, zu der ich die angegebene Durchwahlnummer benutzte – und staune: ich lande in der inkasso-sachbearbeitung und nicht beim Datenschutz. Außerdem verlangt acs für jede Kontaktaufnahme unabhängig vom Inhalt 5 € und führt diese in den unqualifizierten Forderungsaufstellungen im pauschalen Punkt „Auslagen und Auskunftskosten gemäß §§ 280,286 BGB“ mit auf. Insgesamt stellt sich das Verhalten von acs als unzuverlässig dar und könnte bei einer genügenden Anzahl von Beschwerdeführern zum Entzug der Inkassozulassung führen, zuständig OLG Düsseldorf AZ. (Aktenzeichen 3712 E 1 – 6.6)

    Wer macht mit?

  • 2
    Antwort von pikass12 pikass12

    Auch ich habe heute eine Mahnung erhalten. Habe sofort der Telecom bescheid gegeben. Da es ganz sicher eine Betug ist habe ich Strafanzeige gestellt.

    Allso Leute überprüft Eure Mahnung und vergleicht einmal die Buchungsnummer mit der Rechnungsnummer und Ihr wedet sehen das das nicht zusammenpasst.

    Hier mein E- Mail Text an die acs- inkasso

    "Strafanzeige wurde gestellt da von Euch eine Rechnung von der Telecom gefordert wird welche sich auf ein Buchungskonto mit einer Rechnungsnummer beruft. Laut Unterlagen hat die Rechnungsnummer (Kunde xxx) und Buchungsnummer (yyy) nichts miteinnander zu tun. Zwei unterschiedliche Kunden im verschiedenen Bundesländer. Unterlagen sind noch im Orginal vorhanden. Schade für Euch nicht gut gelaufen da Ihr an jemanden gekommen seit der auch die möglichkeit hat Daten zu überprüfen. Hochachtungsvoll XXXX "

    Gruß an alle und gemeinsam weden wir es schaffen.

  • 2
    Antwort von sira2502 sira2502

    Hallo Zusammen, auch ich habe gestern einen solchen dubiosen Mahnbescheid erhalten. Zwischenzeitlich haben die offensichtlich ihre Vorgehensweise geändert und verschicken Forderungen, die noch nicht verjährt sind. Ich habe daraufhin folgendes Schreiben an den Verein verfasst:

    AZ: xxx // Einspruch

    Guten Tag,

    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 03.12.2009 muss ich mich doch sehr wundern, dass Sie hier im ersten Step eine Mahnung versenden. Was wollen Sie denn mahnen? Dass ich über keine hellseherischen Fähigkeiten verfüge, die mir hätten sagen müssen, dass von Ihnen eine Zahlungsaufforderung aussteht?

    Da der Inhalt Ihres Schreibens sowie dessen Aufmachung (hereinkopiertes unleserliches TÜV-Siegel etc.) sofort sämtliche Alarmglocken bei mir auslösten, habe ich im Internet nach der Acoreus Collection GmbH recherchiert. Jackpot ! Sie sind kein unbeschriebenes Blatt und offensichtlich seit Monaten in der gesamten Bundesrepublik mit der selben Masche unterwegs. Schämen Sie sich nicht, dass Sie tausenden von pflichtbewussten Bürgern Schreiben dieser Art versenden, wohl wissend, dass nicht alle über Sie und Ihre dubiosen Machenschaften aufgeklärt sind? Dass nicht alle über den „Mut“ oder die verbalen Fähigkeiten verfügen werden, gegen Sie vorzugehen? Dass Sie mit den in Ihren Schreiben verwandten Wortlauten gezielt – und das ist in meinen Augen das Schlimmste – Angst schüren, sodass doch eine nicht unerhebliche Anzahl der Empfänger Ihrer Schreiben ohne wenn und aber zahlen werden? Können Sie überhaupt noch ruhigen Gewissens schlafen?

    Nun aber zu dem im Betreff genannten Aktenzeichen:

    Das Dumme (für Sie) ist, dass Sie dieses Mal an mich geraten sind. Jobbedingt kann ich lückenlos sämtliche Vorgänge der vergangenen Jahre auf-/nachweisen. So auch den hier angemahnten Sachverhalt: sowohl bei der Deutschen Telekom AG als auch bei der Freenet AG hatte ich im Jahr 2007 ordnungsgemäß gekündigt und entsprechend ordnungsgemäße Abschlussrechnungen erhalten...und - aufgepasst - sogar Gutschriften auf den Kundenkonten gehabt. Zudem verfügten beide Anbieter während der Vertragslaufzeit über eine Einzugsermächtigung. Nachträgliche Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnbescheide habe ich von beiden Anbietern nie erhalten.

    Und somit – meine Damen und Herren – sind Sie am Zug: beweisen Sie mir bitte die mir unterstellte Pflichtwidrigkeit. Denn die allgemeingültige Beweislastregel besagt, dass der Gläubiger die objektive Pflichtwidrigkeit des Schuldners nachzuweisen hat.

    Da Ihnen dies jedoch aus vorgenannten Gründen nicht möglich sein wird und aufgrund der Vielzahl unbegründeter Fälle dieser Art, die in den letzten Monaten sogar das Medieninteresse geweckt haben, werde ich parallel Strafanzeige gegen Sie und Ihren Verein erstatten. Einerseits wegen betrügerischer Absichten und andererseits wegen der offensichtlichen illegalen Beschaffung von tausenden von Kundendaten. Wie sonst ist der ganze Zirkus zu erklären? Auch weise ich darauf hin, dass Sie – genau wie einst die Deutsche Telekom AG – einen falschen Nachnamen in Ihren Datenbanken gespeichert haben. Jedoch hat die Deutsche Telekom AG dies mit Ihrer Kündigungsbestätigung und Abschlussrechnung bemerkt und entsprechend bereinigt. Für solche unsauberen angeblichen Recherchen der Acoreus Collection Services GmbH soll ich auch noch 14 EUR an Auslagen und Auskunftskosten zahlen?

    Aus all den vorgenannten Gründen lege ich Einspruch gegen Ihren haltlosen dubiosen Mahnbescheid ein und erteile Ihnen Kontaktverbot. Sollten Sie trotzdem weiterhin mit betrügerischer Absicht Schreiben an mich versenden, wird es weitere Strafanzeigen gegen Sie hageln. Normalerweise würde ich jetzt eine schöne Adventszeit wünschen. Ihnen wünsche ich jedoch nur, dass Ihnen der Hintern möglichst bald auf Grundeis gehen möge und Ihr Laden dicht gemacht wird.


    Ich möchte damit nur sagen: Leute reagieren müsst Ihr auf jeden Fall: wehrt Euch und legt Einspruch etc. ein. Vorausgesetzt natürlich, dass der Fall tatsächlich unbegründet ist.

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    Da haste dir aber echt Mühe gegeben! Ich glaube nicht, dass die das Wert sind. Höchstwahrscheinlich werden die dein Schreiben nicht weiter beachten und in die Tonne kloppen. Vielleicht hast du bald schon die nächste Mahnung im Kasten. Am besten gleich Anzeigen!

  • 2
    Antwort von chnes chnes

    sehr guter beitrag von akte 09

    unbedingt ansehen!!!!

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    DH! super Beitrag!

  • 2
    Antwort von AtzeBadekappe AtzeBadekappe

    Guten Tag! Wir haben auch ein ähnliches Schreiben bekommen. Inhaltlich wie oben aufgeführt, nur dass wir KEINE offenen Beträge bei der Telekom haben..., sondern sogar ein Guthaben. Nun sind wir kürzlich umgezogen, vor etwa drei Wochen und mir stellt sich die Frage: WOHER HAT DIESES UNTERNEHMEN UNSERE NEUE ADRESSE???

    Nach einem Anruf bei der Telekom und Nennung des angeblichen Buchungskontos, welches ja "soooo" überschuldet ist, spuckt der Telekomrechner unsere neue Adresse aus. Kann es sein, dass da schon wieder persönliche Daten missbraucht und/oder widerrechtlich weitergegeben werden?? Mal sehen was der Verbraucherschutz dazu sagt....

    MfG

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    Wir waren da. Die Verbraucherzentrale sagt dazu nix. Die meint nur, Acoreus ist schon bekannt. Auf Empfehlung der Verbraucherzentrale haben wir die Forderung von Acoreus schriftlich zurückgewiesen. Antwort von Acoreus: erneute Mahnung mit weiteren Mahngebühren und gerichtliche Androhung. Da braucht man Nerven wie Stahl!

  • 2
    Antwort von faewi faewi

    Solche Forderungen aus 2005 sind seit dem 1.1.2009 verjährt. Ignoriere alle Schreiben. Werde erst bei einem Mahnbescheid tätig.

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    Antwort von Blechkopf Blechkopf

    sorry, doppelt

  • 1
    Antwort von Blechkopf Blechkopf

    Mich würde interessieren, ob du aus der Sache hier rausgekommen bist und wenn ja, wie. Ich habe selbst jetzt Post von dieser Firma erhalten und auch bereits die erste Mahnung. aus 3,75 sind 24,75€ geworden.

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    Ich denke mal du meinst mich als Fragesteller. Der angemahnte Betrag war uns erstens unbekannt und zweitens schon älter als 3 Jahre, somit verjährt. Wir telefonieren außerdem seit 2004 per Voip (jedoch nicht über die Telekom). Und so kam uns der angemahnte Betrag schon etwas seltsam vor. Nach mehreren Mahnungen von Arcoreus holten wir Rat bei der Verbraucherzentrale. Sie gab uns den Tipp Arcoreus anzuschreiben und auf die Verjährung hinzuweisen. Nach 2 weiteren Mahnungen war dann Schluss, keine Post mehr von dem "Verein".

    Wir sind also schon lange raus, bzw. haben schon seit ca. Oktober 2009 von denen nix mehr gehört. Sollte der Betrag aus deiner Mahnung älter als 3 Jahre sein, hast du nix zu befürchten, da bereits verjährt. Ist der Rechnungsbetrag jünger als 3 Jahre und du bist dir keiner Schuld bewusst, lass dir entsprechende Nachweise von Arcoreus schicken oder geh am besten gleich zur Verbraucherzentrale. LG

  • 1
    Antwort von TDGFN TDGFN

    Hallo

    Ich habe zur Zeit auch Spaß mit den Irren von ACOREUS. Zuerst erhielt ich eine Mahnung von Freenet über 3,80 €. Die eigentliche Forderung in Höhe von 80 Cent ist über 2 Jahre alt, + 3 € Mahngebühr.( Allein das Porto !!). Ich teile Freenet also mit, das ich die Forderung nách so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen kann, aber bereit bin nur die 80 Cent umgehend zu zahlen, insofern Sie mir mitteilen woher die Forderung stammt und weshalb sie nicht über die Telekomrechnung bezahlt sein soll. Reaktion erst keine, dann ,, man sei nicht zuständig ". 4 Wochen später dann die ACOREUSS-Spassvögel mit einem Betrag von über 30 €. Hab den einige E-Mails geschrieben, da ich wg. 80 Cent sicher nicht Porto zahle oder ihre 01805 Abzocknummer anrufe. Leider reagieren die Kranken dort nicht wirklich und machen munter weiter. Hab jetzt keine Lust mehr und warte mal gespannt auf den gerichtlichen Mahnbescheid und leg dann Wiederspruch ein. Müssen die ja zahlen. Die Briefe die an mich geschickt wurden kosteten bereits mehr Porto als die Ursprungsforderung. Ein Anwalt sagte zu mir, das ich mit den ACOREUS Briefen auch den Kachelofen anfeuern kann. Solang also nichts direkt vom Amt kommt und Du nicht wirklich was schuldest, ignorier die Spinner. Gruß TD

    Kommentar von TDGFN TDGFN

    Hallo An alle die nicht die 01805 Abzocknummer anrufen wollen. ACOREUS,acs-inkasso ist unter 02131 5231-100 erreichbar, insofern nicht wieder besetzt ist oder die Warteschlange bzw. Bandansage läuft.

  • 1
    Antwort von faxelix faxelix

    @ Robocob "Und jetzt sind wir Geschädigten am Zug"

    Wer macht mit?

  • 1
    Antwort von faxelix faxelix

    @ Robocob "Und jetzt sind wir Geschädigten am Zug"

    zu obigem nebenher gesagt: Ich habe von acs-inkasso eine Auskunft gemäß § 34 BDSG verlangt und von der Datenschutzbeauftragten auch erhalten. Hinsichtlich der Herkunft von Daten hatte ich eine Rückfrage, zu der ich die angegebene Durchwahlnummer benutzte – und staune: ich lande in der inkasso-sachbearbeitung und nicht beim Datenschutz. Außerdem verlangt acs für jede Kontaktaufnahme unabhängig vom Inhalt 5 € und führt diese in den unqualifizierten Forderungsaufstellungen im pauschalen Punkt „Auslagen und Auskunftskosten gemäß §§ 280,286 BGB“ mit auf. Insgesamt stellt sich das Verhalten von acs als unzuverlässig dar und könnte bei einer genügenden Anzahl von Beschwerdeführern zum Entzug der Inkassozulassung führen, zuständig OLG Düsseldorf AZ. (Aktenzeichen 3712 E 1 – 6.6)

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    Antwort von fraukecan24 fraukecan24

    Auch wir haben vor einigen Monaten eine Rechnung bekommen.Haben aber nicht reagiert, da ich auch schon viel von dubiosen Schreiben gehört habe und mein Freund auch den Bericht über acoreus bnei Akte gesehen hatte. Nun guck ich heut in den Briefkasten und habe ein "Vergleichsangebot" von denen bekommen. Was soll ich denn jetzt machen? Wird ja viel gesagt, dass man erst gar nicht darauf eingehen soll....

    lieben gruß

    Kommentar von Theklar TheklarTheklar

    Wenn der geforderte Betrag von vor über 3 Jahren ist, dann würde ich gar nix machen. Denn dann ist die Forderung längst verjährt und die versuchen nur auf "Dummfang" zu gehen. Auf keinen Fall den Vergleich akzeptieren. Ansonsten erst reagieren wenn Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte. Aber das ist bis jetzt noch nie passiert.

  • 1
    Antwort von fraukecan24 fraukecan24

    Auch wir haben vor einigen Monaten eine Rechnung bekommen.Haben aber nicht reagiert, da ich auch schon viel von dubiosen Schreiben gehört habe und mein Freund auch den Bericht über acoreus bnei Akte gesehen hatte. Nun guck ich heut in den Briefkasten und habe ein "Vergleichsangebot" von denen bekommen. Was soll ich denn jetzt machen? Wird ja viel gesagt, dass man erst gar nicht darauf eingehen soll....

    lieben gruß

  • 1
    Antwort von federikus federikus

    acoreus sagt selbst:

    Warum ist die Geltendmachung von verjährten Forderungen rechtmäßig? Die Einziehung verjährter Forderungen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Die Verjährung räumt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht ein, auf welches er sich aktiv berufen muss, d. h. im Prozess ist sie nicht von Amts wegen zu berücksichtigen. Der Anspruch wird also durch die Verjährung nicht beseitigt, die Forderung besteht entsprechend weiter und ist nach wie vor erfüllbar.

    Also schriftlich auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen und die Sache ist für Sie erledigt. Schriftlich!

  • 1
    Antwort von naddl0812 naddl0812

    hallo, ich habe bereits auch 2 Schreiben bekommen, eines mit einer Forderung und 3 Monate später die Mahnung. Die auf der Rückseite aufgezeigte Forderung zur Rechnung ist Datiert auf den 4.2.2005.

    Angeblich über 27,87 Euro.

    Das witztige ist irgendwie, dass die Firma acoreus AG mir ein schreiben schickt und gleichzeitig sich selbst als Auftraggeber schreibt von der Firma Acoreus AG. Hä das versteh ich nicht. Über irgendeine Internettelefonie, erstens habe ich das bis heute noch nicht und zweitens 2005 gab es das schon? Ich bin am überlegen ob ich denen einen Brief per Einschreiben schicken soll oder gar nicht reagieren? Was meint Ihr dazu. Habt Ihr ein passendes Schreiben? Vielen Dank im voraus NAdine

  • 1
    Antwort von Robocob Robocob

    Hallo an alle Acoreusgeschädigte,

    sollten die Forderungen unberechtigt sein so solltet ihr folgende Abhandlung durchführen:

    Erste Rechnung entsorgen!!! Bei der zweiten Mahnung: Einschreiben mit Rückschein mit folgenden Text: Einrede der Verjährung Hierzu wurde ein Formschreiben der Verbraucherzentrale verfasst.Einfach eure Daten einfügen (Ist hier im Forum anhängig)

    Und unbedingt ein Schreiben mitschicken das folgenden Text enthält:Woher sie die Daten bezogen haben. Nach Paragraph 34 BDSG sind sie verpflichtet mir diese Daten zu übergeben. (Auch hier ist ein Formschreiben im Forum)

    Frist setzen!!!!!!

    Dann wird ein neues Schreiben von Acoreus kommen. Diesmal antwortet eine Datenschutzbeauftragte mit fofgenden Text:

    Wir bestätigen ihnen hiermit das die Akte geschlossen wurde.

    Aber jetzt nicht locker lassen, sondern auf die Daten bestehen. Die haben einen riesigen Aufwand dies zu bearbeiten. Und jetzt sind wir Geschädigten am Zug. Wenn die Daten nicht Ordnungsgemäss angeschaft wurden erfolgt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Neuss. Datenschutz!!!!!!!!! Grosses Thema

    Bitte macht es alle So. Auf keinen Fall ignorieren wie viele hier schreiben.

    Ich hoffe das ich hier helfen konnte

  • 1
    Antwort von Bela10 Bela10

    Hallo, ich habe auch vor kurzem eine 2.Mahnung über 28,22€ von acoreus bekommen. Laut erster Mahnung wäre ein Betrag von 2,22€(+5€ Mahnspesen) aus dem Jahre 2005 noch offen. Diese Forderung darf zwar noch gestellt werden, muß aber dank der Verjährungsfrist (3 Jahre ) nicht mehr beglichen werden,sondern es kann von der "Einrede der Verjährung" Gebrauch gemacht werden. Einen entsprechenden Mustertext gibt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,da muß man nur die entsprechenden Daten eingeben und kann den Brief dann ( bitte nur per Einschreiben mit Rückschein ) zur acoreus schicken. Ich hatte nach der ersten Mahnung einen Einspruch losgeschickt, leider ohne Einschreiben. Nachdem ich die 2.Mahnung bekommen habe, habe ich spaßeshalber mal bei acoreus angerufen und höflich nachgefragt, ob mein erstes Schreiben angekommen sei oder im Müll gelandet ist.Da hat man mir schlichtweg empfohlen, per Einschreiben zu widersprechen, damit wäre ich auf der sicheren Seite. Also wird man tatsächlich ignoriert und es werden dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft, an einem zu verdienen, mieser Verein. Aber jetzt müßte Ruhe sein und falls sich, was ich nicht glaube, doch noch ein Gericht melden sollte, bekommen die die Einrede auch noch und dann ist wohl gut. Der Nervenstress,der einem hierdurch entsteht, sollte echt entschädigt werden aber leider ist die Rechtsprechung ja hier so verworren, daß man erstmal wissen muß, das einem nichts passieren kann. lieben Gruß

  • 1
    Antwort von DieEine1990 DieEine1990

    du stehst da nicht alleine da. ich bin auch schon angekreidet, ich sollte 103.37€ zahlen. aber sicher nicht ohne ärger. ich habe schon rechtliche schritte eingeleitet und ich zahle nicht. acoreus sind betrüger. lass es dir nicht gefallen!! doch wenn es richtig ist das du zahlen MUSST dann zahle lieber. auch akte 09 hat sich schon damit beschäftigt und etliche haben geschrieben das es betrüger sind. achte darauf, dass du nicht mehr ärger bekommst, och gefallen lassen musst du es dir nicht.

  • 1
    Antwort von HermeEib HermeEib

    Hallo, ich möchte zu dem obigen Text auch eine Antwort beisteuern. Kann es sein, daß der Betrag überhaupt nicht angefallen ist? Ein Bekannter hat mit Datum vom 19.3.2010 auch eine Mahnung über 7,49 EURO für eine angebliche Telefonverbindung am 19.7.2005 erhalten, die seiner Meinung nach nicht angefallen sein kann. Außerdem gibt es keine Angabe über den angewählten Teilnehmer usw. usw. Habe einen Rechtsanwalt gefragt, der sagt eindeutig, selbst wenn der Betrag rechtens gewesen sein sollte, ist er nach drei Jahren verjährt. Ich denke, hier wird abgezockt. Viele Grüße G.

    PS: Habe jetzt erst gesehen, daß es noch mehr Kommentare gibt und will diese gleich in Ruhe lesen. Obwohl ich denke, verjährt ist verjährt, werde ich meinem Bekannten raten, sich an die StA Düsseldorf zu wenden.

  • 1
    Antwort von PsyGnome PsyGnome

    hallo, schau mal hier nach...

    http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=107776&ccheck=1

    mein Tipp...wenn etwas unseriös rüberkommt... ruhig mal 10min's googlen..meist findet man scho passende Antworten über die genannte Firma =)

    mfG

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    genauso mache ich es auch ;-)

  • 1
    Antwort von darkchrisman darkchrisman

    Hallo, wichtig ist die "Einrede der Verjährung", die bitte nicht per FAX sondern per Einschreiben mit Rückschein. Fax und Email werden von deutschen Gerichten immer noch nicht als geeignete Zustellform angesehen.

    Die Verjährungseinrede sollte so ungefähr wie folgt aussehen:

    Betreff: Ihre Forderung vom tt.mm.jjjj/Akt.-Z. xxxx hier: Einrede der Verjährung Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre oben näher bezeichnete Forderung ist mit Ablauf des des 31.12.2008 verjährt. Ich mache somit von meinem gesetzlichen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch. Mit freundlichem Gruß

    Nach Zustellung der Verjährungseinrede kannst du dich zurücklehnen und abwarten. Es wird dann wohl nichts mehr kommen.

  • 1
    Antwort von wapr42 wapr42

    In diesem Thread findet ihr viele weitere Geschädigte:

    http://www.verbraucherrunde.net/mahnung-acoreus-nach-ueber-2-jahren-t310.html

    Anscheinend hat diese Abzocke einen Massencharakter. Es wird empfohlen, nach eimaligem Widerspruch alle weiteren Mahnungen zu ignorieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man darauf reagieren!

  • 1
    Antwort von study2 study2

    Auch ich erhielt eine Mahnung von acoreus mit anschließendem Inkasso-Brief. Nachdem ich mich nur kurz im Netz kundig machen wollte, ob es auch andere Geschädigte gibt, staunte ich nicht schlecht, über die Machenschaften der Firma. Das Video von Akte 09 hat mir dabei viel weitergeholfen. Ich bin Student und habe für Gerichtsverfahren wenig Geld, dafür hab ich aber einen langem Atem und viel Zeit. Widerspruch und Strafanzeige werden als erstes geschrieben und gestellt.

  • 1
    Antwort von fgthfrank fgthfrank

    Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich mich aufgrund der Drohungen genötigt sah, den Betrag zu überweisen? Und die trotzdem keine Nachweise vorliegen können? Vielleicht dann nicht nur Versuch, sondern vollendeter Betrug?

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom xx.xx.xxxx an die Firma Acoreus AG mit Sitz in Düsseldorf.

    In diesem Schreiben hatte ich die Forderung bestritten und Ihren Auftraggeber aufgefordert, seine Forderung bis zum xx.xx.xxxx nachzuweisen.

    Dieses Schreiben wurde nicht beantwortet. Stattdessen wurden Sie mit dem Inkasso beauftragt.

    Aufgrund der Androhung von weiteren Schritten gegen mich, sah ich mich genötigt, den von Ihnen geforderten Betrag zu bezahlen und habe heute xx,xx € (Hauptforderung, Auslagen usw.) unter dem Vorbehalt der Rückforderung überwiesen.

    Damit ist die Angelegenheit jedoch nicht erledigt.

    Ich verweise ausdrücklich auf meinen schriftlichen Widerspruch gegen die Rechnung und fordere Sie auf, Ihre Forderung sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe zu beweisen.

    Insbesondere wäre das Prüfprotokoll der technischen Prüfung gemäß TKG zu übermitteln. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass ich einen Prüfbericht mit vorgefertigten Textbausteinen nicht akzeptieren werde.

    Sollten Sie Ihre Forderung nicht bis zum xx.xx.xxxx beweisen können, gehe ich - aufgrund der von mir getätigten Überweisung – unter anderem von einem vollendeten Betrugsdelikt aus und werde ohne weitere Korrespondenz Strafanzeige stellen.

    Für den Fall, dass es sich um ein Versehen von Ihnen gehandelt haben sollte oder Sie die Nachweise nicht erbringen können, bitte ich Sie um vollständige Rücküberweisung des Betrages von xx,xx € zzgl. meiner Auslagen in Höhe von 10,00 €."

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    Hm also ich glaube, dass Geld bist du los. Diese Einschüchterungen von Acoreus sind doch die Masche von Acoreus! Ansonsten würd ich mal bei der Verbraucherzentrale fragen.

  • 1
    Antwort von andrejenny andrejenny

    Sehr geehrter wir kommen zurück auf lhre Anforderung nach einem Einzelverbindu ngsnachweis. Bedauerlicherweise können wir auf die der Forderung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten nicht mehr zurück- greifen. Verbindungsdaten dürfen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) hÖchstens für sechs Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden, sofern nicht sogar eine sofortige und vollständige Löschung ihrerseits verlangt worden ist. Auf diesen Umstand wurden Sie in drucktechnisch deutlich gestalteter Form in der Rechnung hingewiesen. Den angeforderten Einzelverbindungsnachweis können wir Ihnen daher nicht mehr zur Verfügung stellen. Unser Auftraggeber ist damit sowohl von der Nachweispflich für die erbrachten Verbindungsleistungen, als auch hinsichtlich der Auskunftspilicht für die Einzelverbindungen befreit (5 45 i Abs, 2 TKG). Wir dürfen Sie daher nochmals nachdrÜcklich um vollständigen Zahlungsausgleich inklusive Auslagen und de entstandenen Gebühren, insgesamt 70,36 EUR, bis zum 17.12.2OO9 bitten.

    aufdeutsch, sie müssen nix beweisen. was ist das denn? wäre für ein rat dankbar.

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    solche Schlitzohren!!!Wenn alle Daten gelöscht worden sind, woher wissen die dann, dass da noch irgendwelche Forderungen offen sind? Auf keinen Fall zahlen! Die tragen die Beweislast, nicht du! siehe: mdr.de, da kam kürzlich was in einer Sendung

  • 1
    Antwort von chnes chnes

    Also ich habe gestern auch so ein brief bekommen! Forderung von 2,63 von 2002 + ... = 50,xx Eruo

    Mein RA sagt: erteinmal sollte man das ignorieren! Wenn jedoch ein gelber Brief kommt sollte man den RA einschalten!

    RA: die machen das in letzter zeit öffter!

    Die telekomm hatte auch 2002 eine kontoeinzug - aslo was soll das?

    Angeblich sollte ich auch anfang Oktober eine Mahnung bekommen haben!

  • 1
    Antwort von semmelchen1 semmelchen1

    Hallo

    ich hab auch ein Schreiben von dieser Firma bekommen aber nicht über so einen kleinen Betrag wie bei euch allen sondern über die stolze summe von 48,50 Euro. Als ich nicht reagiert habe weil ich mir keiner Schuld bewust bin. Daraufhin hab ich heute einen neuen Brief bekommen, sie gewähren mir einen nachlass von 12,12 Euro. Und ich soll jetzt noch eine Summe von 36,38 Euro zahlen. Ich bin jetzt noch am überlegen was ich machen soll. Stillschweigen oder Rechtsanwalt nur leisten kann ich mir den nicht wirklich.

    Kommentar von riahrr riahrrriahrr

    Ist schon seltsam, dass die dir sogar einen Nachlass gewähren. Von wann ist denn die Forderung? Ist sie älter als 3 Jahre, dann ignoriere sie. Nur wenn du Post vom Gericht erhälst solltest du reagieren. Ist die Forderung jünger als 3 Jahre, dann musst du antworten, sonst kann es böse für dich ausgehen. RA ist teuer, darum geh zur Verbraucherzentrale. Nimm all deine Unterlagen mit zum Termin. Wir haben es so gemacht und bisher keine Post mehr von Acoreus bekommen.

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