Hallo,
folgendes Problem: grad kam Post von diesem Inkassounternehmen acoreus. Rechnung sieht folgendermaßen aus: hauptforderung: 25,68€ Inkassovergütung: 37,50€ (!!!! :D) Auslagen: 8€ Somit stolze 71,24€!! Freundlicherweise ist auf der Rückseite eine (undetailierte) detailierte Ansicht der Forderung: 3,18€, 15,00€, 7,50€..
Ehrlich gesagt, die 3,18€ welche auch wie dort beschrieben aus dem Apple Itunes Store stammen, sind gerechtfertigt ist wohl untergegangen diese Rechnung.. Bei den 15€ und 7.50€ steht lediglich, dass diese im Click and Buy getätigt wurden, und ich weiß mit Sicherheit dass ich niemals für solch eine Summe etwas dort gekauft habe, geschweige denn dass ich überhaupt schon mal etwas dort gekauft habe.. Also beide Summen sind meiner Meinung nach nicht verursacht worden.
Frage nun ist, was ich tun kann, ob diese 3,18€ zwingend über dieses unternehmen bezahlt werden kann oder bei itunes direkt, und ob diese mahnkosten von rund 45€ bestehen bleiben?
Hier 3 neuere Az
Das Amtsgericht Kehl hat in einem Urteil vom 26.04.2011 (Az. 4 C 19/11) die Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros generell abgelehnt. ...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt. AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln igrundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich . “Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen….(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
Also ich habe das gleiche Problem wie der Fragenersteller. Also kann ich mich, in dem zweiten Schreiben von dem du sprichst auch auf dieses Urteil beziehen??
Eine Frage hab ich noch. Du sagst, dass man einfach die Hauptforderungssumme (bei mir 1,98 Euro) an iTunes überweisen soll. Insgesamt soll auch ich 67,02 zahlen. Auch bei mir gibt es Rechnungspositionen, die ich mir nicht erklären kann (jew. 15,00 € und 7,50€)
Mein Apple Account, so wie Click and Buy Konto wurden gesperrt. Wohin muss ich das Geld dann überweisen?
Hoffentlich klappt das alles und es entstehen keine weiteren Kosten mehr..
Ich hoffe du kannst auch mir helfen! Die Fragen zu diesen Thema kannst du schon bestimmt nicht mehr sehen, aber sei dir sicher, du hilfst uns sehr! :)
@ FraeuleinXY: Was hat sich bei dir denn jetzt ergeben?