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Acoreus Inkasso - Click and buy - Mahnung

Frage von applebee applebee

Ich hab da mal ne dringende Frage. Ich habe meine Apps bisher mit Click and Buy bezahlt. Da ich Ende Dezember meine Bank gewechselt habe, und das alte Konto gesperrt habe, konnte Click and Buy keine 1,98€ abbuchen. Ich habe vergessen, dass der Betrag noch offen ist.

Daraufhin habe ich jetzt eine Mahnung von Acoreus per Post bekommen, die besagt, dass ich dem Unternehmen 67,02 € überweisen soll. Der Betrag ergibt sich aus den 1,98 € für die Apps, der Inkassogebühr und zwei Positionen, die ich mir nicht erklären kann (jew. 15,00€ und 7,50€. Für diese Summe habe ich nie etwas gekauft. Das konnte ich via iTunes noch nachvollziehen).

Ich habe hier im Forum einen Beitrag gelesen und ebenfalls kommentiert. Leider kam auf die Schnelle keine Antwort und ich habe es mir der Zahlung sehr eilig, da ich nicht möchte, dass noch mehr Gebühren entstehen.

Den Betrag für die Apps und 6€ Mahngebühr wollte ich überweisen (so wurde es in dem besagten Beitrag empfohlen), wusste aber nicht wohin.. Ob an Acoreus, oder itunes oder Click and Buy.

Also rief ich die Click and Buy Service Hotline an. Der Mann am Telefon sagte mir, dass mein "Fall" bereits an Acoreus weitergegeben wurde und er nichts mehr dazu sagen könne.

Er sagte ich sei verpflichtet zu zahlen, da ich bereits einige Mahnungen per Mail bekommen hätte (diese habe ich übersehen, da ich den email Account kaum nutze). Die aktuelle Forderung war die erste Briefpost. Zudem hätte ich mich bei "Vertragsabschluss" damit einverstanden erklärt, dass Click and Buy den Schriftverkehr auch bei email abwickeln kann.

In einem Beitrag habe ich gelesen, dass es ein Gerichtsurteil dazu gibt, das besagt, dass Inkassounternehmen die Inkassogebühr nicht mehr vom Schuldner einfordern dürfen. Das hab ich dem Mann auch gesagt, aber er widerlegte dies mit den bereits genannten Argumenten (s.o.).

Meine Frage: Was soll ich jetzt tun? Die 67 € schweren Herzens überweisen? Kann ich keine Forderungen stellen, da ich bereits mehrmals per email informiert worden bin?

Ich bin dankbar über jede kompetente Antwort!!

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Inkassobüro auffordern innerhalb von 2 Wochenfrist eine Bevollmächtigung des Gläubigers im Original gem. § 164 BGB zu verschicken. Unterlassen sie dies, oder schicken eine Kopie, sind deren Kosten gegenstandslos. Die Hauptforderung und die Verzugszinsen bei Click und Buy bezahlen, nicht beim Inkassobüro. Diesem kannst du einen Nachweis der Zahlung schicken.

    Auch der Gläubiger ist verpflichtet die dem Schuldner entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, daher solltest du die Forderung des Inkassobüros vergleichen mit dem, was ein Rechtsanwalt laut RVG an Gebühren für die Eintreibung gefordert hätte bzw. ein gerichtlicher Mahnbescheid kosten würde. Alle darüber hinaus gehenden Kosten kann das Inkassobüro nicht fordern.

    Kommentar von applebee applebee

    Vielen Dank, das hilft mir schon mal sehr!

    Du schreibst, dass der Gläubiger die Kosten für den Schuldner gering halten muss. Ich hab jetzt mal wild drauf los gegoogelt. Mahnbescheide scheinen in der Regeln 18 - 24 € zu kosten. In meinem Fall fordert das Inkassounternehmen an Inkassogebühr ca. 42 €.

    Die weiteren aufgelisteten Gebühren, scheinen Mahngebühren zu sein (ca. 25 €). Ich denke ich werde es so machen, wie empfohlen und nur die Hauptforderung inkl. 6 € Mahngebühr zahlen.

    Die Bankverbindung von Click and Buy habe ich bisher nicht finden können. Auch meine Kontoauszüge helfen da nicht weiter. Ich hoffe, dass meine neue Bank etwas dazu in Erfahrung bringen kann.

    Das muss jetzt alles sehr schnell gehen :(

    Kommentar von applebee applebee

    Ach und der Click and Buy Mitarbeiter sagte ja am Telefon, dass ich den Betrag Click and Buy nicht mehr überweisen soll, weil die da nichts mehr mit zu tun haben. Der Fall sei aus der Hand gegeben worden (an Acoreus).

    Soll ich die Kosten dann doch an Acoreus überweisen?

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Die Inkassos verlangen Fantasiegebühren, ob die überhaupt rechtlich durchsetzbar wären, ist höchst umstritten. Wenn, dann allenfalls ein Anwaltskosten-Äquivalent, dürften für ein einfaches Mahnschreiben max. knapp 27 Euro (0,75-Gebühr nach RVG) sein. ABER: Auch bei Verzug muss erst mal eine Methode gewählt werden, die mit den geringsten Kosten zweckführend ist, d.h. bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung sollte erst mal überhaupt über das Problem informiert werden! Ob dazu überhaupt ein Inkassobüro nötig ist, darf bezweifelt werden. Wenn mir das passieren würde, würde ich eine Inkassogebühr direkt bestreiten und nur zweckgebunden HF und Mahngebühren, ggf. Rücklastkosten bezahlen.

    15 Euro könnten hochgetriebene Rücklastgebühren sein, 7,50 Mahngebühren (zu hoch, max. 3-5 Euro).

    Gerade im Telekommunikations- und Onlinebereich wird mit solcher Kostenschinderei mutmaßlich bisweilen mehr Geld gemacht als mit regulären Geschäften...

    Ich würde auch erst mal nur direkt an C&B, aber unbedingt mit Verwendungszweck im Betreff, überweisen (sonst wird erst auf die Inkassogebühren gebucht!).

    Hinweis: die Fristsetzungen der Inkassos haben keinerlei rechtsverbindliche Wirkung! Das sind keine Behörden! Solche Fristen sind oft bewusst extrem kurz gewählt, um keine Zeit zum Entscheiden und Informieren zu lassen - nicht selten so kurz, dass eine Zahlung bei allen Abläufen (Postweg der Mahnung, Überweisung) gar nicht mehr innerhalb stattfinden kann. Theoretisch könnten sie zwar sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, tun sie aber in der Regel nicht (zumindest noch nicht), weil sie weiter drohen und Kosten schinden wollen.

    Nach Teilzahlung und Bestreiten fragwürdiger Forderungsteile kommen weiter computergenerierte Drohbriefe, mit weiter steigenden Zusatzkosten (die aber nach Widerspruch keine Rechtsgrundlage mehr haben). Wenn wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man unbedingt fristgerecht ggü. Gericht widersprechen, genau lesen und überlegen, ob wirklich alle Posten darin unberechtigt sind (sonst zahlen). Sollten sie (unwahrscheinlich) klagen, muss man sich qualifiziert verteidigen (Anwalt)!

    Kommentar von applebee applebee

    Danke nochmal für die qualifizierte Antwort. Ich habe an Click and Buy pauschal 10 Euro überwiesen. Also 9 € mehr als der gekaufte Artikel kostet. Zudem habe ich einen Widerspruch verfasst, der es meiner Meinung nach in sich hat. Habe verschiedene Gerichtsurteile zu meinem Vorteil aufgeführt, einen Kontoauszug über die überwiesene Hauptforderung und eine Kopie aus iTunes.

    Tatsächlich kam heute die "letzte außergerichtliche Mahnung". Hier im Forum wird ja empfohlen diese zu ignorieren. Ein komisches Gefühl habe ich dennoch im Bauch..

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