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Achtung, Wohnungsbesichtigung!

Frage von NastyAdorable NastyAdorable

Hallo zusammen,

ich werde bald eine Wohnung besichtigen, die Situation ist folgende: Mein Kumpel und ich möchten eine WG gründen. Mein Kumpel wohnte bisher bereits in einer WG, ich hatte eine eigene Wohnung. Der Mieter sucht auf 1. 4. 2012 Nachmieter, und wird mit uns die Besichtigung durchführen.

a) Was müssen wir beachten?

b) Wie hinterlassen wir den bestmöglichen Eindruck?

c) Hat jemand Tipps wie man bessere Chancen hat, die Wohnung zu bekommen?

d) Ab wann kann ich ohne Bedenken meine alte Wohnung kündigen (3 Monate kündigungsfrist)?

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    d) Ab wann kann ich ohne Bedenken meine alte Wohnung kündigen (3 Monate kündigungsfrist)?

    Wenn der Mietvertrag für die neue Wohnung von Dir und dem Vermieter unterschrieben ist. Das würde jetzt zum 31.3. eh nicht mehr gehen.

    a) Was müssen wir beachten?

    Das der Nochmieter keine Zusagen machen kann.

    b) Wie hinterlassen wir den bestmöglichen Eindruck?

    Sei nett, höflich und natürlich. Aber wichtiger als der Eindruck beim Nochmieter ist der Eindruck beim Vermieter. Denn der hat das letzte/entscheidende Wort.

    c) Hat jemand Tipps wie man bessere Chancen hat, die Wohnung zu bekommen?

    Versuch direkt mit dem Vermieter in Kontakt zu treten.

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Beim Vormieter musst du gar keinen Eindruck machen - die Entscheidung liegt allein beim Vermieter. Die alte Wohnung würde ich erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Der Jetzige Mieter hat keine Rechte die Wohnung zu vermieten.Er kann Euch nur vorschlagen.Der Vermieter kann Euch ablehnen.Das ist die Rechtslage.Seht euch die Außenwände an,sind sie nur 24 cm lasst die Finger davon.Sie müssen36 cm sein.

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    Antwort von Uhrenvergleich Uhrenvergleich

    a) Isolierung der Fenster, Fragt nach dem Energiepass des Hauses, fragt nach Schimmel...

    b) zieht euch anständig an, und seit höflich

    c) Gaukelt gleiche Hobbys (mit dem Vermieter) vor

    d) Am besten ist es das immer sofort zu machen!

    Kommentar von anitari anitarianitari

    d) Am besten ist es das immer sofort zu machen!

    Und muß dann unter der Brücke wohnen weil man die Wohnung nicht bekommen hat.

    Kommentar von Uhrenvergleich UhrenvergleichUhrenvergleich

    Ironie ist hier wohl nicht bekannt was?!

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    Antwort von mariannelund mariannelund

    es gibt mietverträge da stehen die fristen drin die man einhalten muß und wie man sich benimmt wenn man eine wohnung sucht solltet ihr beide wissen

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