1

ACHTUNG TRIGGER! Kann ichihn noch einmal anzeigen?

Frage von user49 user49

Hallo,

ich würde gerne meinen Erzeuger ein zweites Mal anzeigen. Im Alter von 6 - 8 Jahre, dass war ca. von 1991 - 1993 oder 1994, hatte dieser mich mehrmals vergewaltigt. Als Kind hatte meine Mutter mich zur Polizei gebracht und dort hatte ich meine Aussage gemacht. Allerdings wurde die Anzeige, aus Mangel an Beweisen, fallen gelassen. Da er alles abgestritten hatte. Ich will dass dieser Kerl endlich dafür bezahlt. Ich habe danach noch einmal die gleiche Hölle mit seinem Bruder durchgemacht, auch dieser hatte erst abgestritten, dann aber doch zugegeben und wurde verurteilt. Jetzt bin ich erwachsen und psychisch krank. Mir können die Ärzte nicht helfen, warum auch immer. Deren Hilfe will ich auch gar nicht mehr. So jetz aber zur Frage. Kann ich meinen Erzeuger erneut anzeigen, in der Hoffnung, dass er es endlich zugibt? Er war jetzt 15 Jahre im Knast wegen Mord und kommt demnächst raus. Das will ich nicht. Auserdem, wie soll ich als Kind Beweise sammeln, bzw. daran denken meinen Waschlappen aufzuheben, wegen der Spuren. Da denkt man als Knirps doch nicht daran. :( Der andere Penner ist leider schon wieder frei und wohnt komischerweise im gleichen Bundesland wie ich, obwohl ich von Franken nach NRW gezogen bin. Und gegen den kann ich leider nix mehr machen. Gruß eine hilfesuchende

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (18)

  • 3
    Antwort von phoenixsphinx phoenixsphinx

    Die 10 jährige Verjährungsfrist bei sexualverbrechen beginnt mit Volljährigkeit des Kindes. Wird es also 18 fängt die Frist an zu laufen. Bist du 29 ist die Frist verjährt.

    wenn du 1991 6 Jahre alt warst ist es also noch nich verjährt.

  • 3
    Antwort von hibiskuss hibiskuss

    ich würde dir empfehlen zuerst zu einem Rechtsanwalt zu gehen, der kann dir sagen ob es noch sinn macht und wie hoch die erfolgsausichten sind.

  • 3
    Antwort von bonasera bonasera
    Kommentar von user49 user49

    warum hast du mir die Seite empfohlen?

  • 2
    Antwort von kikkerl kikkerl

    mal eine andere frage: warum haust du nicht aus der gegend ab wenn du angst vor ihm hast? zieh doch irgendwo um wo dich keiner kennt, mach deine adresse und vor allem deine telefonnummer nicht bekannt und dann hast du ruhe. inwiefern dein "erzeuger" bezahkt für was er getan hat oder inwiefern auch nicht hängt leider ganz von den zuständigen behören ab. gegen die kannst dich nicht widersetzen.ausserdem wenn entschieden ist dass er keine gefahr für doe öffentlichkeit ist dann kannst über leichen gehen, du kriegst ihn nicht mehr in den knast...

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Du kannst ihn erneut anzeigen. Verjährt ist die Sache noch nicht.

    Allerdings ist das mit der Beweislast sicherlich nicht einfacher geworden.

    Wende Dich am besten an einen Anwalt, der Dich unterstützt.

  • 1
    Antwort von Shawna66 Shawna66

    Bist du dir sicher, dass das die richtige Plattform für so eine Frage ist? Geh lieber zum Anwalt.

  • 1
    Antwort von Nenek Nenek

    Du kannst es nochmal versuchen. Da Du erst 2003 18 geworden bist, gilt die Tat noch nicht als verjährt.

  • 1
    Antwort von bestadviser bestadviser

    Hallo Mir ist bewusst, dass es für dich wichtig ist, eine erneute Strafanzeige zu machen. Doch wahrscheinlich ist der Fall verjährt.

    Betreffend der Anzeige würde ich mich direkt an die Polizei wenden, der Anwalt hilft dir da auch nicht weiter. Der ist erst im Prozess selbst nützlich.

    Ich wünsche dir viel Kraft, dass du diese Situation für allemal abschliessen kannst.

  • 0
    Antwort von Riccho Riccho

    Eine solche Frage kann nur ein Anwalt, der sich ein bisserl Zeit nimmt seriös beantworten. Nur dieser kann Akteneinsicht nehmen, den Sachverhalt zusammenstellen und mit den Verfolgungsbehörden professionell kommunizieren.

    Dr. Richard Bley

  • 0
    Antwort von user49 user49

    DANKE!!!!

    An alle vielen lieben Dank für eure Antworten!

    Ich glaube ich werde dann diese Woche mal zur Polizei gehen und dort nachfragen, auch wenn ich Angst habe dorthin zugehen, da diese mir schon einmal nicht geholfen haben. Aber da muss und möchte ich jetzt noch mal durch.

    Danke noch mal!!

  • 0
    Antwort von user49 user49

    Trigger ist eine Art Warnung, dass diese Thema bei labilen Personen schlechte Gefühle hervorrufen kann.

  • 0
    Antwort von Plupp94 Plupp94

    Also wenn dann jetzt. Sonst verjährt es wirklich bald.

  • 0
    Antwort von Manne67 Manne67

    Die Klage wurde damals aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Ich denke nicht, dass aus einer solchen Tat in der Zwischenzeit eine neue Beweislage herrscht. Es sei denn Du hast jetzt neue Beweise.

    Kommentar von user49 user49

    Ne habe keine neuen Beweise. Aber ich will dass er es zugibt und ich glaube diesmal wird er es tun. Außerdem hätte ich eine Zeugin allerdings wüsste ich nicht, ob die mir hilft. Da diese den Kerl immer noch liebt. (nicht meine Ma)

  • 0
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Sowas ist für Betroffene natürlich immer äußerst schwierig. Wenn du die Kraft und den Willen aufbringst gegen den Kerl vorzugehen solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Wie es mit der Verjährung der Taten aussieht hängt von deinem Alter ab.

  • 0
    Antwort von XxCassixX XxCassixX

    am besten gehst du mal zu einer polizeistelle und fragst da nach...

  • 0
    Antwort von uwe8888 uwe8888

    Also , anzeigen kannst du Ihn klar , und auch mehrmals. Leider ist mir nicht klar, warum du dir nicht helfen lassen willst, du wirst nur damit klarkommen können, wenn du diese schreckliche Zeit auch verarbeitest. Es ist dein Leben

  • 0
    Antwort von Kaoro Kaoro

    Nein. Solche Taten verjähren. Leider.
    Regards,
    Kaoro

    Kommentar von phoenixsphinx phoenixsphinxphoenixsphinx

    Ist aber noch nicht verjährt.

  • 0
    Antwort von GatowerKugel GatowerKugel

    Was ist Trigger?

    Kommentar von user49 user49

    sorry oben steht die antwort schon.

    Trigger ist eine Warnung an labile Personen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.