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Achtung Polizeikontrolle!!!

Frage von hagbad hagbad

Hallo.hatte letztens ne verkehrskontrolle über mich ergehen lassen müssen.die beamten fragten mich wo ich herkomme und wo ich hin will.jetzt meine frage.dürfen sie das?

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Antworten (9)

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    Antwort von Pr0LiKe Pr0LiKe

    klar die dürfen (leider) so ziemlich alles

    Kommentar von hagbad hagbadhagbad

    geht dennen aber gar nix an.

    Kommentar von mecanoqueen mecanoqueenmecanoqueen

    Nööö, stimmt nicht.

    Kommentar von hagbad hagbadhagbad

    wieso?

  • 2
    Antwort von heialex heialex

    Ja, fragen dürfen sie, mußt du aber nicht beantworten.

  • 2
    Antwort von Mismid Mismid

    Fragen darf man alles.... was du antwortest ist eine andere Frage

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    Antwort von Fritz64 Fritz64

    Naja, Ziel der Befragung ist nicht weil sie wissen wollen, woher du kommst und wohin du willst, sondern deine Aussage ist ein Indiz dafür ob du betrunken bist, Medikamente oder Drogen zu dir genommen hast. Ohne Befragung müssten sie dich bitten zu ins Röhrchen zu pusten, auszusteigen einen Drogentest machen zu lassen.....

    Spricht mit den Beamten wie mit jedem anderen Menschen. Und du musst dir kleine Sorgen machen, wenn du sagst "von der Arbeit", oder "Von zu hause.... "

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    Antwort von Glatteis Glatteis

    Die rechnen so: Wer nix zu verbergen hat, der kann es ihnen ja auch sagen...

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    Antwort von Larchik Larchik

    Frechheit! Und dann wollten sie wahrscheinlich auch noch dein Führerschein sehen?? Nichts für ungut))

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    Antwort von ayline ayline

    kommt frauf an wo es ist ob du im grenzbereich oder in der nähe vo der disco bist !!

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    Antwort von Rose4440 Rose4440

    Du kannst aber immer sagen, dass Du ohne Deinen Alltours ( oh Entschuldigung - ohne Deinen Anwalt - nichts sagst

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    Antwort von CaptainPommes CaptainPommes

    Du musst dich nicht mal ´nem Alkoholtest unterziehen, wenn sie diesen verlangen!

    Kommentar von samirax5 samirax5samirax5

    klar.. dann nehmen sie dich mit und zapfen dich an.. viiiieeel besser...

    Kommentar von CaptainPommes CaptainPommesCaptainPommes

    Wenn aber dabei 0,00 rauskommt, darfst sie wg. Körperverletzung anzeigen

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    :-D .. wo hast Du das denn her? Klar, anzeigen kannst Du jeden wg. allem ... was dabei rauskommt ist aber etwas ganz anderes.

    Wenn Du den freiwilligen Atemalkoholtest nicht zustimmst, ist die Blutentnahme die logische Konsequenz. Beides wird nur gemacht, wenn Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt (gem. §24a StVG oder §315/316 StGB) vorliegen. Mit der Ablehnung des Atemalkoholtests erhärtet sich der Verdacht. Außerdem liegt für die Blutentnahme eine Anordnung eines Richters, Staatsanwalts oder einer Ermittlungsperson der StA vor. Die Maßnahme wäre demnach rechtmäßig.

    Es ist also sinnvoller, dem Atemalkoholtest zuzustimmen... kann die Sache nur beschleunigen und dient ja schließlich auch dazu, die kontrollierte Person zu entlasten.

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