Hallo.hatte letztens ne verkehrskontrolle über mich ergehen lassen müssen.die beamten fragten mich wo ich herkomme und wo ich hin will.jetzt meine frage.dürfen sie das?
Antworten (9)
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Pr0LiKePr0LiKe
klar die dürfen (leider) so ziemlich alles
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mecanoqueenmecanoqueen Nööö, stimmt nicht.
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hagbadhagbad wieso?
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Fritz64Fritz64
Naja, Ziel der Befragung ist nicht weil sie wissen wollen, woher du kommst und wohin du willst, sondern deine Aussage ist ein Indiz dafür ob du betrunken bist, Medikamente oder Drogen zu dir genommen hast. Ohne Befragung müssten sie dich bitten zu ins Röhrchen zu pusten, auszusteigen einen Drogentest machen zu lassen.....
Spricht mit den Beamten wie mit jedem anderen Menschen. Und du musst dir kleine Sorgen machen, wenn du sagst "von der Arbeit", oder "Von zu hause.... "
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GlatteisGlatteis
Die rechnen so: Wer nix zu verbergen hat, der kann es ihnen ja auch sagen...
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LarchikLarchik
Frechheit! Und dann wollten sie wahrscheinlich auch noch dein Führerschein sehen?? Nichts für ungut))
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ayline kommt frauf an wo es ist ob du im grenzbereich oder in der nähe vo der disco bist !!
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Rose4440Rose4440
Du kannst aber immer sagen, dass Du ohne Deinen Alltours ( oh Entschuldigung - ohne Deinen Anwalt - nichts sagst
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CaptainPommesCaptainPommes
Du musst dich nicht mal ´nem Alkoholtest unterziehen, wenn sie diesen verlangen!
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samirax5samirax5 klar.. dann nehmen sie dich mit und zapfen dich an.. viiiieeel besser...
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CaptainPommesCaptainPommes Wenn aber dabei 0,00 rauskommt, darfst sie wg. Körperverletzung anzeigen
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PepsiMasterPepsiMaster :-D .. wo hast Du das denn her? Klar, anzeigen kannst Du jeden wg. allem ... was dabei rauskommt ist aber etwas ganz anderes.
Wenn Du den freiwilligen Atemalkoholtest nicht zustimmst, ist die Blutentnahme die logische Konsequenz. Beides wird nur gemacht, wenn Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt (gem. §24a StVG oder §315/316 StGB) vorliegen. Mit der Ablehnung des Atemalkoholtests erhärtet sich der Verdacht. Außerdem liegt für die Blutentnahme eine Anordnung eines Richters, Staatsanwalts oder einer Ermittlungsperson der StA vor. Die Maßnahme wäre demnach rechtmäßig.
Es ist also sinnvoller, dem Atemalkoholtest zuzustimmen... kann die Sache nur beschleunigen und dient ja schließlich auch dazu, die kontrollierte Person zu entlasten.
geht dennen aber gar nix an.