Alleskoenner am 05.06.2009 um 15:52 Uhr
Habe bei ebay ein super Angebot mit Festpreis und Preisvorschlag und einer Handynummer gesichtet, Habe vorgeschlagen, gleichzeitig angerufen, ob er es mir denn an ebay vorbei für den vorgeschlagenen Preis überließe. Hat er ja gesagt. Wollte mich auf den Weg machen, Hab aber aus Verunsicherung über meinen Zweitaccount Sofortkauf gemacht, um das Angebot zu blockieren. Zwischenzeitlich bin ich mit ihm anonym vom Kauf zurück getreten.
Gibt es mildernde Umstände für mich falls er spitz kriegt wie ich vrfahren bin?

Du hälst Dich wohl für besonders clever. Was Du da schreibst hat weder Hand noch Fuss. Entweder Festpreis mit Preisvorschlag od. Festpreis mit Sofortkaufoption. Mit einem Sofortkauf blockierst Du kein Angebot von anderen sondern Du hast den Artikel gekauft. Und anonym kannst Du garnicht vom Kauf zurücktreten das geht nur über die Ebay-Abwicklung wenn man sich mit dem Verkäufer einigt. Das wird von Ebay alles dokumentiert. Käufer wie Dich sollten vom Ebayhandel gesperrt werden und zwar für immer. Das ist meine Meinung.
Warum machst du denn so einen Blödsinn?
Alleskoenner am 5. Juni 2009 15:57 das blöde bestand darin, dass ich ihm nicht verraten habe, was ich mir dabei dachte. sonst wäre die sache unter kollegen geblieben.
Was soll das denn? Ihr habt doch beide gegen eBay-Grundsätze verstoßen!

Wer weiß wieviele er von den Dingern verkauft....vom Laster gefallen?

Was soll denn das? An ebay vorbei kaufen - mit Sofortkauf für die anderen blockieren und dann zurücktreten!! Hoffe, dass das nicht ohne Folgen für dich bleibt!
Alleskoenner am 5. Juni 2009 16:00 Naja gut, wir hätten uns genauso gut darauf verständigt haben können. das ding ist ja, dass er selbst im auto unterwegs war und das angebot nicht umgehend hätte rausnehmen können. so habe ich nachgeholfen.

keine nahnung da ich sowas nie machen würde. sehr elegant ist das nicht...
Ooooh, wenn das aber eBay mitbekommt. Der Verkäufer erhält doch deine Anschrift sofort nach dem Kauf, ist die abweichend von deinem Namen und so?
Wenn er das spitz bekommt und das eBay meldet, dann droht eine Sperre. Aber wenn ihr euch außerhalb geeinigt habt, dann spart er Geld und du auch. Aber damit macht er sich auch haftbar, da auch er gegen die eBay-Grundregeln verstößt.
Alleskoenner am 5. Juni 2009 15:57 mich, also der, der abgeholt hat kennt er nicht mit namen, aber der andere account ist natürlich offen, weil ich ja gekauft habe.

wird nicht viel passieren,die nerven dich kurz mit irgendwelchen Briefen und E-Mails aber nach ner zeit hört das auf
Alleskoenner am 5. Juni 2009 15:54 wer nervt mich? die polizei? das amtsgericht? die nehmen das nicht so sportlich.. nehme ich das zu ernst?