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achtung anwalt

gefragt von parryhotter am 04.03.2009 um 14:04 Uhr

Dies soll keine frage sein sondern eine warnung an alle ebayer. In letzter zeit häufen sich die Berichte über Abmahnwellen bei Ebay. Dort werden unbescholtene Verkäufer bei Ebay abgemahnt, weil sie den Widerrufsrechte satz nicht richtig formuliert haben, oder weil sie einen markennamen verwendet haben in der artikelbeschreibung, die wurden dann ruck zuck mit mindestens 1000 € abgemahnt

ein echter hammer, oder??


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Novitaurus
beantwortet von Novitaurus am 4. März 2009 14:08
3x
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Den Widerrufshinweis müssen aber nur gewerbliche Verkäufer reinschreiben. Meines Wissens wird allerdings jeder (!) Verkäufer als gewerblich eingestuft, der zwanzig Artikel und mehr pro Monat verkauft.

Kommentar von C5f990276d86c0b02bec37c2bb5b181dsmallhudiblibu am 4. März 2009 14:59

Diese Einschränkung stimmt nicht! eBay erlaubt Privatverkäufern unter mehreren eBay Mitgliedsnamen über Jahr hinweg tausende von Artikeln zu verkaufen und dabei auch über eBay nachzukaufen. eBay lässt dabei auch irreführende Artikelbeschreibungen zu die unseriöse Privatverkäufer geradezu ermutigen ihre Aktivitäten bei eBay immer mehr auszuweiten. Ein Beispiel, das Ihr Euch selbst einmal anschauen und Euere Meinung dazu bilden könnt. Mitgliedsnamen ein und desselben Privatverkäufers: hebengro, bengrorot, wanderer200848, wanderer20091948, 2008hg1948 und 2009hg1949. Die letzten beiden Mitgliedsnamen beinhalten einen auch unter den anderen Mitgliedsnamen angebotenen und verkauften Artikel mit irreführender Artikelbeschreibung an, der auch über eBay nachgekauft wird. Gibts eine Negativbewertung weicht der Privatverkäufer auf den nächsten Mitgliedsnamen aus, um ein neues Opfer zu finden. Wer Zeit und Lust hat kann sich das bei eBay ansehen. eBay wurde mehr als 100 mal auf diese Tatsachen hingewiesen, schreitet aber nicht ein.

Kommentar von D999d28c5dff6d8b9d8df1752dfdfbbasmallNovitaurus am 4. März 2009 15:01

Das mit den zwanzig Verkäufen nutzen vor allem die Abmahnanwälte um Gebühren abzuzocken.


freesengeist
beantwortet von freesengeist am 4. März 2009 14:07
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Nicht drauf reagieren...oder zu den Medien weiterleiten:-)

Kommentar von D999d28c5dff6d8b9d8df1752dfdfbbasmallNovitaurus am 4. März 2009 14:59

Das ist ein schlechter Rat, weil man in Verzug kommt und dann wird's sehr schwierig die Abmahnung abzuwehren.


yaomri
beantwortet von yaomri am 4. März 2009 14:05
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Hammerhart Ebay halt ;o)


holsch
beantwortet von holsch am 4. März 2009 14:07
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auch anwälte wollen leben

Kommentar von parryhotter am 4. März 2009 14:41

dann gib denen doch auch deine addresse, die kassieren auch bei dir ab.

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 4. März 2009 14:48

steht hier igendwo, daß ich doof bin ?

Kommentar von parryhotter am 5. März 2009 13:03

wieso?? anwälte wollen doch auch leben dR


Shark
beantwortet von Shark am 4. März 2009 14:08
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Da legst di nieder. Hammermäßig. DH


sungirly86
beantwortet von sungirly86 am 4. März 2009 14:09
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die sollten sich um wichtigeres kümmern!!

Kommentar von parryhotter am 5. März 2009 13:04

die kümmern sich darum wie sie sich die taschen vollstopfen, und die gerichte in deutschland geben denen auch noch recht


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 4. März 2009 16:02
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Wenn die ebay unbescholten sind, dann dürfte es auch kein Problem geben. Sprich, sie müssen sich an die für sie gültigen Regeln halten. Sind eigentlich einfach.


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