Dies soll keine frage sein sondern eine warnung an alle ebayer. In letzter zeit häufen sich die Berichte über Abmahnwellen bei Ebay. Dort werden unbescholtene Verkäufer bei Ebay abgemahnt, weil sie den Widerrufsrechte satz nicht richtig formuliert haben, oder weil sie einen markennamen verwendet haben in der artikelbeschreibung, die wurden dann ruck zuck mit mindestens 1000 € abgemahnt
ein echter hammer, oder??
Diese Einschränkung stimmt nicht! eBay erlaubt Privatverkäufern unter mehreren eBay Mitgliedsnamen über Jahr hinweg tausende von Artikeln zu verkaufen und dabei auch über eBay nachzukaufen. eBay lässt dabei auch irreführende Artikelbeschreibungen zu die unseriöse Privatverkäufer geradezu ermutigen ihre Aktivitäten bei eBay immer mehr auszuweiten. Ein Beispiel, das Ihr Euch selbst einmal anschauen und Euere Meinung dazu bilden könnt. Mitgliedsnamen ein und desselben Privatverkäufers: hebengro, bengrorot, wanderer200848, wanderer20091948, 2008hg1948 und 2009hg1949. Die letzten beiden Mitgliedsnamen beinhalten einen auch unter den anderen Mitgliedsnamen angebotenen und verkauften Artikel mit irreführender Artikelbeschreibung an, der auch über eBay nachgekauft wird. Gibts eine Negativbewertung weicht der Privatverkäufer auf den nächsten Mitgliedsnamen aus, um ein neues Opfer zu finden. Wer Zeit und Lust hat kann sich das bei eBay ansehen. eBay wurde mehr als 100 mal auf diese Tatsachen hingewiesen, schreitet aber nicht ein.
Das mit den zwanzig Verkäufen nutzen vor allem die Abmahnanwälte um Gebühren abzuzocken.