Hallo inp!
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Soweit ich weiß, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen, wenn zwischen Schulende und Studienbeginn nur eine kurze Zeit verstreicht.
Wenn Du also bis Ende Juni Bafög bekommen hast, und dann im Oktober des gleichen Jahres wieder Bafög bekommst, dann kann das Kindergeld in den drei Monaten weiterhin bezogen werden. Das hat meiner Kenntnis nach grundsätzlich nichts mit den ALG2-Leistungen in diesem Zeitraum zu tun.
Einen ähnlichen Fall habe ich schon im Bekanntenkreis erlebt. Dort ging es um die Zeit zwischen Ende der Berufsausbildung im Mai oder Juni und Wiederaufnahme der schulischen Laufbahn nach den Sommerferien. Dort erfolgte eine Arbeitslosmeldung für den Zeitraum, und es gab auch etwas Geld. Wie genau das berechnet wurde und was hier angerechnet bzw. verrechnet wurde, ist mir nicht bekannt. Ich weiß aber, dass das Kindergeld durchgezahlt wurde. Vielleicht wurde es mit den Leistungen der Arbeitsagentur verrechnet.
Wichtig für den Kindergeldbezug sind immer die Gesamteinnahmen des zu berücksichtigen Kindes. Liegen diese über den Satz, dann entfällt der Anspruch völlig.
Schöne Grüße
okay, danke! Noch eine Frage: Wird als Bezüge beim Kindergeld nur die Sozialzahlung des ALG 2 berechnet (359 EURO) oder auch die Zahlung der Miete?
lg
Das gesamt ALG 2 wird als Einkommen bzw. Bezug angerechnet. Ausnahmen gibt es nur bei ganz anders gearteten Einnahmen (zum Beispiel Elterngeld oder zweckgebundenes Pflegegeld).