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Abzug Pauschalbetrag Für Bezüge beim Kindergeld???

Frage von inp1eces inp1eces

Hi zusammen!

Ich bekomme von Jan-Juni elternunabh. Bafög und ab Okt Studentenbafög. kindergeldberechtigt bin ich das ganze Jahr. Nun muss ich um über die Runden zu kommen, von Juli-Sept. ALG beantragen. Kann ich dann paschaul für diese Bezüge die 180 EURO beim Kindergeld geltend machen?

Wie wäre denn die Rechnung, wenn ich z.b. auch das ganze Jahr kindergeldberechtigt bin aber nur in einem Monat ALG 2 bekomme und kein BaföG? Muss ich dann die Kostenpauschale 1/12teln? Oder die ganze 180 EURO ansetzen?

lg

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Wenn du das gesamte Jahr dem Grunde nach kindergeldfähig bist, gilt i.d.R. auch die Gesamt-Kosten-Pauschale für Bezüge. Das mit dem Zwölfteln wird erst gemacht, wenn du zum Beispiel einen Teil des Jahres gar nicht im Kindergeldbezug bist.

    Kommentar von inp1eces inp1ecesinp1eces

    okay, danke! Noch eine Frage: Wird als Bezüge beim Kindergeld nur die Sozialzahlung des ALG 2 berechnet (359 EURO) oder auch die Zahlung der Miete?

    lg

    Kommentar von nitramnenie nitramnenienitramnenie

    Das gesamt ALG 2 wird als Einkommen bzw. Bezug angerechnet. Ausnahmen gibt es nur bei ganz anders gearteten Einnahmen (zum Beispiel Elterngeld oder zweckgebundenes Pflegegeld).

  • 0
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Hallo inp!

    Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Soweit ich weiß, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen, wenn zwischen Schulende und Studienbeginn nur eine kurze Zeit verstreicht.

    Wenn Du also bis Ende Juni Bafög bekommen hast, und dann im Oktober des gleichen Jahres wieder Bafög bekommst, dann kann das Kindergeld in den drei Monaten weiterhin bezogen werden. Das hat meiner Kenntnis nach grundsätzlich nichts mit den ALG2-Leistungen in diesem Zeitraum zu tun.

    Einen ähnlichen Fall habe ich schon im Bekanntenkreis erlebt. Dort ging es um die Zeit zwischen Ende der Berufsausbildung im Mai oder Juni und Wiederaufnahme der schulischen Laufbahn nach den Sommerferien. Dort erfolgte eine Arbeitslosmeldung für den Zeitraum, und es gab auch etwas Geld. Wie genau das berechnet wurde und was hier angerechnet bzw. verrechnet wurde, ist mir nicht bekannt. Ich weiß aber, dass das Kindergeld durchgezahlt wurde. Vielleicht wurde es mit den Leistungen der Arbeitsagentur verrechnet.

    Wichtig für den Kindergeldbezug sind immer die Gesamteinnahmen des zu berücksichtigen Kindes. Liegen diese über den Satz, dann entfällt der Anspruch völlig.

    Schöne Grüße

  • 0
    Antwort von inp1eces inp1eces

    Sorry Schreibfehler:

    So ist es richtig:

    "Nun muss ich um über die Runden zu kommen, von Juli-Sept. ALG2 beantragen."

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