Abzug NFA rechtens?

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Der Abzug NFA bedeutet, Neu für Alt, das heißt: Das Teil war nicht mehr Neu, hatte also auch nicht mehr den Wert eines Neuteils, aber Ihr bekommt jetzt ein Neuteil (in dem Fall ein rostfreier Kotflügel). Also habt Ihr auch einige Zeit länger keine Rostsorgen dort. Deswegen ist das durchaus eine Wertsteigerung, der abzug rechtens.

Wenn der Gutachter ordentlich gearbeitet hat, dann hat er Euch auch für den Wildschaden, den Ihr beim Verkauf angeben müsst, einen "merkantilen Minderwert" mit eingerechnet.

Wenn Ihr den Schaden nicht beheben lasst, dann beachtet dass Euch die Mehrwertsteuer für die kalkulierten Reparaturleistungen in Abzug gebracht wird. Eine Nutzungsausfallentschädigung wird in dem Fall ebenso nicht ausbezahlt. Achtung, die Versicherer versuchen zu sparen und tricksen bei der Rechnung, indem sie die Mehrwertsteuer auch für die Nutzungsausfallentschädigung und für den Minderwert abziehen! Falsch: zuerst muß der Minderwert separat herausgerechnet und voll ausgezahlt werden, dann die Nutzungsausfallentschädigung abgezogen, und vom Rest die Mehrwertsteuer abgezogen werden!!!

Grundsätzlich ist ein solcher Abzug möglich, denn durch die Leistung der Versicherung soll man nicht schlechter aber auch nicht besser stehen als vor dem Schadenseintritt.

Zu Eurem konkreten Fall, kann ich nicht viel sagen, da mir Detaills fehlen, ganz praktisch empfiehlt sich aber natürlich zunächst dem Abzug mit Begründung zu widersprechen und sich im Falle der Ablehnung an eine Schiedsstelle zu wenden !

Ach ja! Was ist von dieser Ausführung hier zu halten:

"Für "Neu-für-Alt-Abzüge" gilt, dass sie nur dort zum Tragen kommen, wo durch die theoretische Besserstellung für den Geschädigten auch ein zeitnaher und messbarer Vorteil entsteht. Bei Teilen, die im Lauf eines normal verlaufenden "Autolebens" nicht auszutauschen sind, kann daher niemals ein "Neu-für-Alt-Vorteil" entstehen."

Quelle: http://www.sv-huelsewede.de/Grundlagen.html

Wenig, denn google ein bißchen und Du wirst eine abweichende Darstellung finden. Vor einigen Jahren, hat die Rechtsprechung für Reperatufälle einige Neuigkeiten erfunden und das Ganze ist daher noch nicht hinreichend gesichert.