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Abzug bei Hartz IV und Aushilfejob, bitte um Rat!

gefragt von Kia65 am 16.01.2009 um 14:07 Uhr

Hi Leute! Ich bin 18 Jahre alt und möchte gerne arbeiten! Wir (Meine Familie) beziehen Hartz IV. Jetzt habe ich mitbekommen das man bis zu 100EUR verdienen darf und von alles was daraus geht behält die Staatskasse 80% ein. Meine Frage war jetzt, ich alleine bekomme ungefähr 120EUR, jetzt was ist wenn ich 400EUR verdiene, da behalten die ja 240EUR und das sind mehr als ich in der Regel bekomme.. ziehen die das Rest dann von mein Vaters Einkommen ab oder wie? Bin ich gesetzmäßig "verpflichtet" mein vater Geld zu geben wenn ich arbeite?

Übrigens ich lebe noch bei meinem Eltern, und wollte fragen wie es wäre, wenn ich ausziehen würde.. Ich habe gehört das man das als Hartz IV empfänger nur noch ab 22 Jahre machen darf.. stimmt das?

Liebe Grüße


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morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 16. Januar 2009 14:10
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  1. Es wird immer das ganze Haushaltseinkommen aller darin befindlichen Personen zur Berechnung hinzugezogen.

  2. Der Freibetrag sind 165€. Alles was darüber liegt wird wieder angerechnet als Verdienst.

  3. Wenn du Ausziehen willst musst du 25 sein. Oder bekommst die Zustimmung der Arge, dann darfst du es früher. - Ausziehen kannst immer, nur bekommst eben kein Geld vom Amt.


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 16. Januar 2009 14:08
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Man darf mit Zustimmung der ARGE bis zu 400 Euro dazu verdienen


monja1995
beantwortet von monja1995 am 16. Januar 2009 14:11
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Wenn Du noch zu hause lebst, dann bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, das gesamte Familieneinkommen (egal wer es verdient) wird zusammen genommen und daraus der Bedarf an staatlicher Unterstützung berechnet. Also mußt Du Deinen Eltern abgeben, genau so wie sie Dir abgeben müssen, wenn sie mehr haben.
Wenn Du ausziehen willst, dann hat das Amt mitzureden, denn Deine Eltern sind Dir gegenüber bis zum 27. Geburtstag unterhaltsverpflichtet. Somit kann das Amt auch bestimmen, dass Du so lange bei Deinen Eltern zu wohnen hast.
Also such Dir eine vernünftige Arbeit, damit Du auf eigenen Beinen stehen kannst. Wenn Du dann das Geld hast, um ausziehen zu können, ohne auf andere Mittel angewiesen zu sein, dann mach das.

Kommentar von Kia65 am 16. Januar 2009 14:26

Nun ich mach grad ja mein ABI.. wenn ich jetzt ausziehen würde (ohne Zustimmung der Behörde), dann würde das Hartz IV Einkommen entfallen, und ich müsste auch noch Wohngeld bezahlen.. stimmt´s? Das Kindergeld erhalte ich aber weiter oder? und BAföG erhält man erst wenn man studiert oder?

LG


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