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Abzüge von der Kaltmiete für den Vermieter/Eigentümer

Frage von DominikBottrop DominikBottrop

Guten Tag zusammen!

Ich hätte eine Frage bezüglich den Abzügen der Kaltmiete.

Sagen wir mal, ich würde ein 6 Familienhaus besitzen, jede Wohnung hat eine Wohnfläche von 120m², die EG-Wohnungen eine Terasse mit kleiner Wiese dran und die anderen Wohnungen 1.OG und 2.OG Balkone. Die Kaltmiete würde 600€ betragen.

 

Wie viel Abzüge würden auf mich als Eigentümer und Vermieter zukommen, die von den 600€ Kaltmiete abgehen?

Und welche Abzüge sind das?

Steuern?... und was gibt es da noch?

 

Danke schonmal.

 

Schöne Grüße

Dominik

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Antworten (1)

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    Antwort von kegus kegus

    Bei Dir bleiben die nicht umlagefähigen Betriebskosten (Kosten der Hausverwaltung und Instandhaltungskosten) hängen, ebenso die auf die Mieteinkünfte zu zahlenden Einkommensteuern. Wie hoch die Steuer ausfällt, kann man pauschal nicht sagen, weil es von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen abhängt.

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