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Abzockseiten - Ist deren Existenz überhaupt rechtlich erlaubt?

Frage von sclaw sclaw

Viele kennen diese Abzockseiten, auf denen eine Sammlung von Freewareprogrammen zum Download angeboten werden. Irgendwo versteckt stehen dann meist Kosten von 96€, die nach Anmeldung angeblich entstehen. Gezahlt werden muss da ja in der Regel meist nicht. Allerdings habe ich in einigen Begründungen nur gelesen, dass es in erster Linie darum geht, dass die Pauschale eben nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.

Die Frage die ich mir stelle ist aber: Widerspricht nicht eigentlich dieses gesamte Geschäftsmodell dem Sinn von Freeware, bzw. dem Urheberrecht der Hersteller? Wenn ich ein kostenloses Programm installiere, lese ich oft in den AGB, dass eine kommerzielle Nutzung untersagt ist. Demnach doch auch die Aufbahme in eine kostenpflichtige Datenbank. Eigentlich könnte man solche Seiten dann gleich als illegales Angebot werten und dichtmachen, anstatt immer nur zu warnen.

Gibt es da eine rechtliche Handhabe?

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Antworten (7)

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    Antwort von cookiemitmilch1 cookiemitmilch1

    also wie du das beschrieben hast ist es nach deutschem recht nicht erlaubt ! allerdings gibt da meißt 2 haken ! 1-Sternchentexte, Lizensverinbarungen, AGBs oder sonstige beinhalten meißt solche erkärungen für die kosten ! Also immer schön durchlesen ! 2-Wie schon erähnt können die server in einem anderem land stehen und so gelten auch die regelungen und gesetzte dieses Landes ! ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

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    Antwort von Felixguido Felixguido

    Die Arbeiterkammer Wien als Konsumentenorganisation hat beim Handelsgericht ein Urteil erwirkt, wonach diese Webseiten zum Schaden der Internet-User eingerichtet wurden und diese Firmen keinen Anspruch auf Zahlungen haben, Im Gegebnteil: Bereits geleistete Zahlungen müssen an die User sogar refundiert werden. SO Schaut's aus in Österreich!!

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    Antwort von tradaix tradaix

    Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

    Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. (…) Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich neue Erkenntnisse, über die auch c't ausführlich berichtet hat: Einem im November im Web aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte, stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein nach pauschal ab. (...) Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das "Geschäftsmodell" der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach Gebührenordnung zu kassieren, die ihnen laut AG Frankfurt nicht zustehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    04.02.2010 - http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-stellt-Erloesmodell-der-Abmahn-In...

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    Antwort von OrchidSoul OrchidSoul

    Ja, sie sind erlaubt.

    Die Seiten geben im Kleingedruckten an, dass die Benutzung der Seiten kostenpflichtig ist... juristisch kann man denen (leider) nichts vorwerfen.

    Falls die Kosten aber weder in den AGBs noch irgendwo auf der Seite erwähnt sind, kann man die wegen Betruges anzeigen.

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    Antwort von Allknowing Allknowing

    Also eigentlich hast du ja die AGB´s akzeptiert und dort steht nunmal drin, dass ein Betrag von 96 fällig ist. In der Regel ist es jedoch so, dass solche Forderung nicht durchgesetzt werden von diesen Unternehmen. Daher immer schön Widerspruch einlegen, jaa ni cht einfach stumpf nicht reagieren....

    Kommentar von sclaw sclawsclaw

    Was ich aber meinte, ist aber, dass die AGB der Seite, den AGB der Freewarehersteller widersprechen. Also die Betreiber diese Programme erst gar nicht anbieten dürften. Dass ich selber für sowas nicht zahlen sollte, ist mir schon klar.

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    Antwort von Chraim Chraim

    Das Problem bei der Sache ist halt nur das "Dichtmachen". Oftmals sitzen die Betreiber irgendwo im Ausland und es ist schwer an diese heranzukommen. Zudem können die einfach wieder eine neue Seite aufmachen, wenn deren Seite gesperrt wurde.

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    Antwort von yerooke yerooke

    Wenn die Seite (Server) sich jetzt auf den Fidschi Inseln befinden ist nix mit dem deutschen Recht!

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