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Abzockker-Ärgeern ? ;D

Frage von Babadegl Babadegl

Hi erst mal sry für den titel..musste die wörter falsch schreiben ;D

(ja ich bin dumm, ihr müsst mir das nicht sagen; ich mach das auch nur als langeweile .. also keine blöden antworten dazu..)

ist das rechtlich erlaubt, dass man den abzockern "blöde" antworten schreibt? (vermute ja, bin mir aber nicht sicher)... also "spam"? irgendwie..

lg

jaaa blöde frage :D

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r Babadegl,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße,

Oliver vom gutefrage.net-Support

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Antworten (7)

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    Antwort von DamonSalvatore DamonSalvatore
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    Antwort von Sorbas48 Sorbas48

    du kannst eigentlich den Abzockern schreiben was du willst, denn gelesen wird deine Antwort meist ohnehin von einem computerisierten Antwortprogramm. Genau das kann aber auch das Problem werden. Du darfst keine klagbaren Beleidigungen schreiben sonst bist am Ende gerade erst recht DU der Dumme. Genau solche Programm können sehr gut auf solche Kennworte reagieren. Wenn du dafür geklagt wirst, hast du schlechte Karten, weil die Ehrenbeleidigung nicht im Zusammenhang mit der Abzocke sondern als eigener Tatbestand behandelt wird.

    Dann passiert übrigens genau das, dass ein Abzocker wieder einmal ein Urteil vorweisen kann, das er gegen einen störrischen Kunden gewonnen hat. Den Zusammenhang verschweigt er natürlich.

    Die beste Lösung DENEN GAR NICHTS ANTWORTEN es ist reine Zeitverschwendung. Außer es besteht der Verdacht, dass es doch zu einem Vertrag gekommen ist, dann ein einziges mal einen Widerruf per eingeschriebenen Brief mit R Schein senden und hier den Musterbrief möglichst 1:1 übernehmen und nur die eigenen Daten eintragen.

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    Antwort von whiteTree whiteTree

    Von manchen Abzockern kann man profitieren, beispielsweise von Versandfirmen, die einen nach einer ersten, bestellten Lieferung ungebeten mit weiteren Waren zumüllen.

    Die darf man nach §241a BGB behalten und muss sie nicht bezahlen; Drohschreiben kann man ignorieren oder beantworten, das man nicht zahlt, wie man Lust hat.

    Einige Leute werden in dem Zusammenhang den Tipp geben, Waren etwa des Versandhauses Provea (Marken u.a. Miriale/Damenunterwäsche, Tono/Herrenunterwäsche, Atlas-Verlag) günstig zu bestellen. Nachdem man die erste meist günstige Bestellung gemacht und bezahlt hat, sollen angeblich viele Kunden ungefragt weitere Ware mit Rechnung bekommen, und der Versand versucht, ihnen ein Abonnement zu suggerieren, das sie nie abgeschlossen haben. Doch die muss man dank §241a nicht bezahlen.

    Trotzdem:

    • Kleingedrucktes lesen, dass man nicht doch ein Abo abschließt ("Zusendung weiterer Angebote" ist KEIN Abo für unverlangte Waren, also kein Probem!)
    • die erste, bestellte Sendung muss man bezahlen
    • die unverlangt geschickten Waren sind nicht unbedingt nützlich.
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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Ja die darfst du mit blöden Kommentaren beeindrucken, die sind bestimmt ganz gerührt und betroffen davon.
    .
    Was versprichst du dir davon, diese Mails landen bei denen in dem Papierkorb und gut ist.
    Zu guter letzt haben die eine Mail Adresse (deine) welche mit Spam und Drohungen per Inkasso etc. vollgespammt wird.

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    Antwort von hattemathe hattemathe

    Es ist "dumm", denen überhaupt zu antworten.
    Das einzig Richtige ist, sie und ihre Schreiben zu ignorieren.

    Kommentar von Babadegl BabadeglBabadegl

    ich weiß...

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    Antwort von ghostface88 ghostface88

    ich versteh kein wort. kannst du deine sätze nicht so formulieren, damit sie normale menschen auch verstehen...oder wie alt bist du??

    Kommentar von Babadegl BabadeglBabadegl

    Nein kann ich nicht.

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    Antwort von Danny1984 Danny1984

    Hättest dazu sagen sollen,von welchen Abzockern du eigentlich redest.

    Kommentar von Babadegl BabadeglBabadegl

    upps..habe ganz vergessen (top-of-software)

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