Von manchen Abzockern kann man profitieren, beispielsweise von Versandfirmen, die einen nach einer ersten, bestellten Lieferung ungebeten mit weiteren Waren zumüllen.
Die darf man nach §241a BGB behalten und muss sie nicht bezahlen; Drohschreiben kann man ignorieren oder beantworten, das man nicht zahlt, wie man Lust hat.
Einige Leute werden in dem Zusammenhang den Tipp geben, Waren etwa des Versandhauses Provea (Marken u.a. Miriale/Damenunterwäsche, Tono/Herrenunterwäsche, Atlas-Verlag) günstig zu bestellen. Nachdem man die erste meist günstige Bestellung gemacht und bezahlt hat, sollen angeblich viele Kunden ungefragt weitere Ware mit Rechnung bekommen, und der Versand versucht, ihnen ein Abonnement zu suggerieren, das sie nie abgeschlossen haben. Doch die muss man dank §241a nicht bezahlen.
Trotzdem:
- Kleingedrucktes lesen, dass man nicht doch ein Abo abschließt ("Zusendung weiterer Angebote" ist KEIN Abo für unverlangte Waren, also kein Probem!)
- die erste, bestellte Sendung muss man bezahlen
- die unverlangt geschickten Waren sind nicht unbedingt nützlich.
Liebe/r Babadegl,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße,
Oliver vom gutefrage.net-Support