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Abzockerfirma "Umfragenscout24"

Frage von Rennsemml2 Rennsemml2

Hallo zusammen! Kurz zur Vorabinfo: Habe schon eine 2. Mahnung dieser Firma Ende August 08 u. danach ein Schreiben der Inkassostelle Eschborn bekommen. Nach Anraten der Verbraucherschutzzentrale u. der Polizei habe ich die Rechnung natürlich nicht bezahlt, sondern mir einen Musterbrief der Verbrauchersch. runtergeladen u. zur Firma sowie zum Inkassounternehmen gefaxt. Danach habe ich nichts mehr gehört von denen, bis HEUTE!

Da lag ein Brief drinnen der Inkassostelle, daß jetzt ein amtlicher Mahnbescheid gegen mich erstellt wird. Die Firma würde mir aber entgegenkommen u. wäre mit einer Vergleichszahlung von 109,-- (statt 140,--) zufrieden. Eine Kopie des "Amtlichen Mahnbescheides" haben sie mir netterweise gleich mitgeschickt.

Wer hat wie ich, auch so ein Schreiben bekommen u. wie habt Ihr darauf reagiert??

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Antworten (8)

  • 3
    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/rechnung-inkasso-betrug-kostenfallen-und-abofallen-im-internet-zusammengefasst/

    Kommentar von Fenchurch FenchurchFenchurch

    Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    Wenn ich dem Bescheid wiederspreche, ist die Firma ja dann in der Beweispflicht. Wird dann mein Laptop von der Polizei eingezogen, um zu überprüfen, ob ich auf dieser Seite war?

    Kommentar von Drachenbaum DrachenbaumDrachenbaum

    oder den hier: http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/50735-umfragenscout24-ltd.html

  • 3
    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    Aussitzen! Nix wird passieren.

    Erst wenn Du einen echten Mahnbescheid vom Gericht bekommst, dann solltest reagieren!

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    Antwort von LuckyLuke87 LuckyLuke87

    hast du denn eine Leistung dieser Firma erhalten?

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    Nein. Im ersten Schrieb stand nur, ich hätte mich mit meiner IP..... Adresse eingeloggt u. mit dem Anlegen meines Profils begonnen. Kenne diese Seite aber garnicht.

  • 2
    Antwort von merci27 merci27

    nicht bezahlen die versuchen es halt immer wieder. Ignoriere sie einfach.War erst diese Woche wieder ein Bericht in "Wieso"

  • 1
    Antwort von brainstuff brainstuff

    Ich reagiere auf so etwas nicht, ausser wenn ich einen Mahnbescheid von einem Gericht erhalte.
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    Das Drohung mit der IP Numemr ist Blödsinn, die darf nur während 6 Monaten, aufgrund von einer Strafanzeige oder auf die Anordnung von einem Gericht herausgegeben werden.
    .
    Alledings ... wenn dieser Anwalt Dir eine "Kopie von einem Mahnbescheid" geschickt hat, dann handelt es sich dabei um eine Fälschung (ein echter Mahnbescheid existiert ja offensichtlich nicht und es ist streng verboten gerichtliche Dokumente nachzumachen oder zu fälschen).
    .
    Wenn man mich mit einer "Fälschung" bedroht und erpresst, dann erstatte ich Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug.
    .
    In der Schweiz sogar auch noch wegen "Nötigung", weil das dort ein "offizial Delikt" ist und immer von der Strafbehörde verfolgt werden muss. Es geht eindeutig zu weit, wenn Menschen mit Fälschungen erpresst und bedroht werden.
    .
    Bei mir würde so eine "Fälschung" sogar eine Rechnung von mindestens 5000 Euro nach sich ziehen, weil mir "administrative Umtriebe" entstehen, um abzuklären, ob es sich bei dem "Mahnbescheid" um einen echten oder um einen falschen Mahnbescheid handelt. Um solche Mahnbescheide auf ihre Richtigkeit zu prüfen, haben zwei von meinen Mitarbeitern mindestens 2 Tage Arbeit, so etwas sit bei mir nicht gratis.
    .
    Es ist dringend nötig, dass wir uns alle gegen diese Abzockungsversuche wehren, solche Betrugsversuche nehmen derartig überhand, dass daies so nicht mehr weitergehen darf.

  • 1
    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/rechnung-inkasso-betrug-kostenfallen-und-abofallen-im-internet-zusammengefasst/

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Och, das ist aber noch preiswert.

    Von mir will ein anderer Abzocker etwas mehr:

    +++ WICHTIG +++ GERICHTSVERFAHREN +++

    Sehr geehrte/r Frau/Herr Albers,

    da Sie sich trotz Einschaltung eines Inkassobüros und ggf. Weiterleitung Ihrer Daten an Auskunfteien (z.B. SCHUFA, Creditreform) nicht zur Zahlung bewegen ließen, wurde nunmehr das

    GERICHTLICHE KLAGEVERFAHREN

    gegen Sie in Auftrag gegeben.

    Zur Erinnerung: Sie haben sich auf der kostenpflichtigen Webseite http://www.DeinSchicksal.CC/ angemeldet. Dabei haben Sie die Preisvereinbarung (92,00 EUR sowie die AGB) akzeptiert.

    Bei weiterer Zahlungsverweigerung werden Ihnen mindestens folgende Kosten entstehen:

    Hauptforderung: EUR 92,00 Ausserger. Anwaltskosten: EUR 32,50 Ausserger. Auslagen: EUR 6,50 USt. auf ausserger. Kosten: EUR 7,41 Verfahrensgebühr (VV3100): EUR 32,50 Terminsgebühr (VV3104): EUR 30,00 Auslagen (VV7001, VV7002): EUR 12,50 USt. auf Kosten: EUR 11,16 Gerichtskosten (3,0): EUR 75,00


    Gesamt: EUR 299,57

    Dazu kommen Kosten für Auslagen, Reisekosten sowie die Kosten der Vollstreckung. Die Forderung wird nach Erlangung eines rechtskräftigen Urteils durch den Gerichtsvollzieher und durch Kontopfändung vollstreckt.

    Diese Massnahmen können Sie NUR NOCH durch eine sofortige Zahlung vermeiden:

    Betrag:        EUR 101,50
    
    Empfänger:    IM Internet Media Ltd.
    
    Bank:        Wirecardbank
    
    Konto:        8680
    
    BLZ:        51230800
    
    SWIFT/BIC:    WIREDEMM
    
    IBAN:        DE48512308000000008680
    

    Auch die versuchen es vergeblich.

    Kommentar von Rennsemml2 Rennsemml2Rennsemml2

    Haben Sie einen Anwalt eingeschaltet, oder einfach nicht reagiert?

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Wenn Du dort nichts gebucht hast, ignorieren!!!

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