Hallo,
eine Bekannte von mir hat im Sep.09 bei Provea(Schweiz) 2x Unterwäsche( Wert knapp 27,80€bestellt, diese hat sie aber ungeöffnet wieder zurück gesendet. Dann kam eine Mahnung nach der anderen. Sie ignrierte Sie. Dann kamen Briefe von der UGV INkasso Forderung 122€, dann Briefe von den RA Wehnert &Kollegen diese forderten bis Feb.11 knapp 400€. MB &VB kamen auch. Gegen VB wurde Widerspruch eingelegt leider 2 TAge zu spät (dumm gelaufen, sie hatte es im Umzugsstress versäumt das war am 03.02.11.Das Gericht gab ihr aber die Möglichkeit sich zu äußern. Genau von diesem Tag war dann acuh ein Schreiben wieder von der UGV INkasso mal solle sich soch mit ihnen in Verbindung setzten um evtl eine Ratenzahlung zu vereinbaren, es läge ja auch ein Schuldanerkenntnis vor. Dieses forderte sie an bis Ende dieser Woche (KW22), und teilte dies dem Gericht mit. Das Schreiben kam bis heute nicht dafür aber ein Breif vom Gericht mit dem Urteil das der Einspruch von ihr unzulässig verworfen wird, sie die weiteren Kosten trägt und das das Urteil vorläufig vollstreckbar ist.
Was kann man da noch machen? Wenn doch ein Schuldnaerkenntnis vorliegt wieso schicken sie es dann nicht? Im Netz liest man ja viel von der UGV INkasso und den RA Wehnert &Kollegen. Mir erscheint auch die Summe sehr hoch.
Für eure ANtworten wären wir sehr dankbar.
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