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Abzocke im internet(Minderjährig)!!!

Frage von maupi24 maupi24

Hallo leute, Mein sohn der 10 jahre alt ist hat sich mit seinem Freund auf einigen seiten in internet angemeldet Seiten wie Habbo.de und einige mehr die seiten sind erst ab 12 jahren ,! So nun habe ich den Salat ne Rechnung von knapp 500 Euro und NUN??? Verbraucherschutzzentrale???Also auf der seite kann ich nix finden !!

Bitte um Hilfe danke im voraus ...

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Antworten (12)

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    Antwort von Ellie005 Ellie005

    Hi, ja mit dem Verbraucherschutzt bist du immer gut beraten, muss man zwar auch einen Beitrag zahlen, aber nicht viel.

    Ich damals auch son Müll gemacht als ich klein war, mein Vater hat einen Brief an die Firma geschickt wo ich mich angemeldet hatte, dass ich noch nicht (wie nennt sich das) geschäftsfähig? bin und das das ganze Rechtswidrig ist und er den Vertrag fristlos Kündigt. Das hat so funktioniert.

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    Antwort von Engelchenx333 Engelchenx333

    Die dürfen keine Verträge mit Minderjährigen machen, ohne die Erlaubnis der eltern. Eigentlich können die dir kein Geld nehmen. Soweit ich das weiß.

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    Antwort von Naaath Naaath

    Sowas in der Art hatte ich auch schon einmal. Bei mir waren es allerdings die Abzockseiten, die nichts tun können. D.h du musst das Ganze ignorieren. Wenn du das Geld überwiesen hast bist du selber Schuld. Die haben noch 2x ne Mail geschrieben, da kommt auch eine von ihrem angeblichen Anwalt, der existiert (soweit ich weiß) aber gar nicht, bzw. er kann sowieso nichts tun. Danach kam nie wieder was und das Geld gehört noch mir ;D

    Ob es bei dir dasselbe ist, weiß ich leider nicht :/

    Kommentar von maupi24 maupi24

    Ja aber das ist alles auf meine vodavon rechnung aufgelistet !! Die verlangen das... Denke das sind auch eineige service hotline..

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    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Viele Seiten sind bekannte Abzocke.....auf welchen Seiten war er denn so?! Ansonsten kannst du die seriösen Firmen auch anschreiben und sagen das dein Sohn sich dort angemeldet hat.

    Wenn es sich um Abzockseiten handelt, gar nicht reagieren!! Es sei denn es kommt eine Mahnung vom Amtsgericht, dann Widerspruch einlegen!

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    Antwort von FreakingAwesome FreakingAwesome

    Welche Seite ist es die dir ne Rechnung über 500€ geschickt hat?

    Kommentar von maupi24 maupi24

    Also ich bin bei vodavon wo dies alles auf der vodavon rechneung aufgelistet sind! Da steh beiträge anderer anbieter IN-telegence GmbH&co.KG ODER SNT-Multiconnect Oder infin.de und habbo.de

    Kommentar von FreakingAwesome FreakingAwesomeFreakingAwesome

    Mhhh also ist der Zahlungsanspruch schonmal gar nicht so unberechtigt. Dann hat er da bestimmt virtuelles Geld gekauft. Ich würde wirklich versuchen denen das klar zu machen das dein Sohn noch nicht 12 ist aber da haben sie ja auf der Seite drauf hingewiesen. Das du da wieder rauskommst, zumindest bei Habbo und allen mit dem gleichen Prinzip, sieht schlecht aus.

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    Antwort von AnnikaKue AnnikaKue

    Hallo,

    ich hatte auch mal ein Problem mit diesen Anbietern. habe mich dann erstmal an die Hotline (die antwortet übrigens im Vergleich zu vielen anderen Hotlines richtig schnell!!) gewandt und die haben mir das System folgendermaßen erklärt:

    "...um den Missbrauch oder eine versehentliche Zahlung mit unserem System zu vermeiden, wenden wir ein Double-Opt-In-Verfahren an. Bei einem Anruf sind folgende Schritte durchzuführen:

    1. Man wählt "infin-Payment Phone" auf der jeweilige Seite des Informationsanbieters,
    2. Die angezeigte Telefonnummer tippt man in sein Telefon und ruft diese an,
    3. Zu Beginn wird Ihnen die Dauer und der Minutenpreis (beim Mobilfunknetz) genannt, um unerwünschte Kosten zu vermeiden,
    4. Gegen Ende der Verbindung wir Ihnen eine individuelle, 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) mitgeteilt,
    5. Diese geben Sie im Browser in das Fenster ein und klicken anschließen auf "weiter".
    6. Nun haben Sie das virtuelle Geld auf Ihrem Konto!

    ..."

    Das stimmt so auch.. Das System ist echt klasse! Aber das ist hier ja nicht das Thema :)

    Ich kann jedenfalls nicht glauben, dass du da raus kommst, wenn die ihr System erklären.. Vor allem: Wie sollen die den überprüfen, wer volljährig ist und wer nicht...?

    LG Annika

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Schreib hin: AlsErziehungsberchtigter widersprichst du dem Vertrag, weil dein Sohn noch nicht geschäftsfähig ist. Fertig.

    Ansonsten alle weiteren schreiben bis hin zum Mhanbescheid ignorieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen, generellen Widerspruch einlegen. Dann muss die Firma beweisen, dass sie rechtmäßig einen Anspruch hat...und das kann sie nicht, weil der Vertragspartner (dein Sohn) nicht geschäftsfähig ist.

    Aber: ich lese gerade, du bist Vodafone-Kunde. Hat dein Sohn über seine Vodafonekarte gesurft? Dann solltest du mal zum Verbraucherschutz gehen!

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    Antwort von CestTina CestTina

    Nicht auf die Rechnungen reagieren. Selbst wenn sie mit rechtlichen Schritten drohen. Die wissen nämlich selbst, dass es "abzocke" und teilweise "illegal" ist was sie da tun und gehen NIE aufs Ganze. Habe solch einen Mist auch schon durch; Schreiben vom Inkasso Büro, dann drohten sie mit Gericht etc. Kam nur nie dazu, weil ich alles total ignoriert habe! Du hast nichts zu befürchten, mit Minderjährig abgeschlossene verträge sind unwirksam!

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    Antwort von goldencloud goldencloud

    informier dich mal über den sog. taschengeldparagraph. der regelt dass kinder nur geschäfte oder verträge unter (ich glaube) 64 € abschließen dürfen.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Falsch, es gibt keinen Betrag. JEDER vertrag ist schwebend unwirksam bis zum Einverständnis der Erziehungsberchtigten. Ganz krass formuliert: ich könnte meine Tochter am Schlafittchen zum TEDI schleifen und die Rücknahme von Ware im Wert von 4€ verlangen, weil ich ihr diesen kauf nicht gestattet habe.

    Kommentar von goldencloud goldencloudgoldencloud

    soweit ich das weiß gilt das aber nur bis zu einer gewissen altersgrenze. bei dem taschengeldparagraphen bin ich mir ziemlich sicher, weil wir das theater letztes jahr mit meiner schwester hatten.

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    Antwort von Bratpitt Bratpitt

    Du mußt Dir den Vorwurf der Obhutspflichtverletzung gefallen lassen ...

    Viele Seiten kann man sperren, bevor man ein Kind an den Rechner läßt.

    Ich denke aber, Vorwürfe bringen hier nix und die wirst Du Dir schon selber

    gemacht haben ...(?)

    Auf alle Fälle: An die Webseitebetreiber schreiben, Situation schildern.

    Unter "Kontakt" oder "Impressum" wirst Du deren Adresse finden. Ggf. hast Du ja auch den Brief.

    Keine Zugeständnisse machen, auf nix einlassen. Laß sie ruhig mit Klage drohen !

    Wie gesagt: Schreib dahin, so daß die Sache als erledigt betrachtet werden kann. Reagierst Du nicht, wirds schlimm !

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    Antwort von vrohney vrohney

    also ignorieren würde ich die rechnung nicht,sowas kann böse enden. frag doch mal nen anwalt

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    Antwort von THJ1991 THJ1991

    Wenn die Forderungen unberechtigt sind nicht darauf eingehen.

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