Es gibt ja einen umfangreichen Schriftwechsel im Net. Aber ich konnte nichts finden, wo jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat.
Das Problem ist streamloads.de
Es gibt ja einen umfangreichen Schriftwechsel im Net. Aber ich konnte nichts finden, wo jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat.
Das Problem ist streamloads.de
Vielen Dank für die Infos, wie man mit einem gerichtlichen Mahnbescheid umgeht, weiss ich. Nachdem ich im Internet so viel gesehen habe, auch das schon Anzeigen in Leipzig gegen diese Firma gestellt wurden, wollte ich nur wissen, ob bisher jemand einen Mahnbescheid bekommen hat. Aber dies scheint nicht der Fall zu sein.
Danke für die Kommentare.
Was man nicht so alles im Internet liest. Für die Firma gilt auch die Fernabsatzrichtlinie der EU, die ins BGB übernommen wurde. Rücktrittsrecht 2 Wochen.
Versteckte AGB, also irgendwo, kaum leserlich, mehr als 2 Klicks entfernt, das alles machen die Gerichte nicht mit. Bisher wurde die Klagen dieer Unternehmen abgewiesen. Schau mal bei vzbv.de, ARD-Recht, plusminus, wiso usw. nach.
Das Dumme ist, dass Du dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen musst und zwar begründet, d.h. ab jetzt wirds schwierig.
Du solltest Screenshots von deren Homepage machen, wo Du beweisen kannst, dass deren Webauftritt gegen die gerichtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemässe Vertragsanbahnung (!) mit anschliessendem Vertragsabschluss verstossen.
Der Mahnbescheid wird nicht begründet. Verlange von den Antragstellern weitere Angaben, z.B. Nachweis Deiner IP-Adresse und deren Hash-Werte (!) auf dem Firmenserver, denn die Hash-Werte werden die nicht haben und eine IP-Adresse kann jeder speichern und einen Vertragsabschluss behaupten.
Noch Fragen?
Soviel ich weiß, hat noch niemals jemand einen Mahnbescheid wegen solcher fragwürdigen Internet-Seiten bekommen.
Hast Du schon mal nach denen gegoogled?
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=streamloads.de&btnG=Go...
warte doch ab und wenn er kommt kannst du immer noch widerspruch einlegen sofern die forderung unbegründet ist.
FALSCH
Der Widerspruch eines Mahnbescheides braucht keinerlei Begründung (und es ist am Rücksendeschein dafür auch nichts vorgesehen)und du brauchst auch nicht nachweisen wie die Seite ausgesehen hat. Es reicht völlig wenn du sagst, dass du dort zum Zeitpunkt der Anmeldung nichts gesehen hast.
Falls es wirklich zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung kommen sollte, dann solltest du das aber unbedingt mit einem Anwalt machen der auf dieses Fachgebiet spezialisiert sind.
http://www.heise.de/ct/artikel/Abgeblockt-292144.html?view=zoom;zoom=3
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/mahnbescheid-dichtung-und-wahrheit/