Also ich wr NIEMALS auf dieser Seite hatte auch nie was davon gehört. Laut Verbraucherschutzzentrale soll man der Mahnung widersprechen. Kann ich das so schreiben oder ist das zu krass?
Sehr geehrte Damen und Herren
da ich die von Ihnen genannte Seite weder kenne noch jemals besucht habe, widerspreche ich der Zahlung des Betrages in Höhe von 101 Euro! Und verbitte Ihnen mir weitere Rechungen und Mahnungen zuzusenden!!!! Das ist Einforderung von unrechtmässigen Zahlung und somit strafbar!
Oder was würrdet ihr schreiben?
LG
Habe 2 Mahnungen im SPAM per email gehabt am 25.11.2010 und am 22.02.2011 und eine kam heute per Post mit der Überschrift letze Mahnung und mit 5 Euro Mahngebühren...die SPinnen echt total...laut Verbraucherschutz soll man unbedingt Widerspruch einlegen!
Hab ich auch schon - allerdings von Content4u! Mir wurde geraten, alles zu ignorieren, außer natürlich einem Mahnbescheid!