Bin am Herzen operiert worden. Durch die OP verlor ich die Stimme und bangte um meinen Beruf. In der Reha googelte ich am Patienten-PC- EIn Medizinrechtler bietet über sein Kurzmitteilungsfenster Auskünfte an. Ich trug meine Mailadresse ein und fragte kurz, ob ich kostenlos und unverbindlich im Vorfeld AUskunft bekommen kann, ob eine Anzeige des Operateurs Erfolgsaussichten hätte. Die Frage nach kostenloser Auskunft wurde nicht beantwortet, stattdessen ergab sich ein ganz kurzer Mailwechsel, er mailte mir zweimal. Drei Monate später bekam ich eine Rechnung über 614, 16 Euro. Ich fiel aus allen Wolken. Er bekam nie eine Unterschrift, schickte nie ein Vertragsformular, ich beauftragte ihn nie, gab nie meine Adresse preis, die er ausspionierte. Nun hat er mich beim Amtsgericht verklagt, obwohl ich ihm im Juli mitteilte, dass mein Rechtsschutz die Kosten übernehme. Leider ließ sich mein Rechtsschutz Zeit, denn eine Bescheinigung, die er dazu brauchte, lag noch nicht vor. Nun habe ich vor anderthalb Wochen von der Klage Notiz bekommen, gleich eine Erwiderung geschickt, sie zurückgewiesen und zugleich betont, dass ich die Sache so schnell wie möglich beendet wissen will, weshalb ich nochmals mit dem Rechtsschutz sprach. Der hat inzwischen am 18.11. die Summe auf das Anwaltskonto überwiesen. Ich erklärte in meiner Erwiderung, dass ich zwar die Klage zurückweise, aber dennoch meinen Rechtsschutz bitte, die Summe zu überweisen und dann den Kläger bitte, nach Zahlungseingang die Klage zurückzuziehen und die Gerichtskosten, die er mir aufbrummen wollte, zu übernehmen. Schließlich bekommt er ja die volle von ihm ursprünglich in Rechnung gestellte Summe (614, 16 Euro), während er in einer Mail vor kurzem einen gütlichen Vorschlag machte, "nur" 500 Euro (wofür???) zu verlangen, ich solle aber die Gerichtskosten tragen. Ich mailte ihm, da er nun ja wesentlich mehr bekommen habe, solle er die Gerichtskosten tragen. Wie wird der Rechtsstreit ausgehen? Was, wenn der Kläger zwar die Klage zurück zieht, mir aber Gerichts- und evtl. auch noch Anwaltskosten in Rechnung stellt, wo ich gar nicht schuldig bin und der Richter höchstwahrscheinlich zu meinen Gunsten entscheidet? Muss ich dann trotzdem die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen?
Antworten (3)
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outfreynoutfreyn
Egal, ob Du einen Arzt oder einen Anwalt fragst: In dem Moment, in dem er aufgrund Deiner Anfrage tätig wird, hat er Anspruch auf Leistung.
Ein Mandat kommt grundsätzlich dann zustande, wenn jemand um Beantwortung einer Rechtsfrage nachfragt und der Anwalt sich bereit erklärt, diese Frage zu beantworten. Hier wurde eine Frage gestellt und die Bereitschaft zur Beantwortung erklärt. Es fallen also Kosten mindestens in Form einer Erstberatungsgebühr an. Eine schriftliche Beauftragung ist nicht erforderlich!
Die Gebühren richten sich im Allgemeinen nach dem Streitwert, daher sollte man gleich bei Mandatserteilung mit dem Anwalt über seine Kosten sprechen.
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jonas50jonas50
wenn du ohnehin rechtsschutzversichert bist und die RSV einspringt, dann beauftrage doch unverzüglich einen Rechtsanwalt vor Ort mit deiner Rechtsverteidigung. Die meisten reellen Anwaltskollegen werden gerne gegen solche Abzocker vorgehen.
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kaesefusskaesefuss
Wie kann jemand, mit dem du online kommunizierst an fremden Ort, deine Adresse bekommen? Du wirst sie bei deiner Anmeldung angegeben haben.
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Nein, er schrieb in seiner Klageschrift, er habe sie über eine Auskunftei (ohne richterliche Anordnung) "abklopfen" lassen.
Wie soll das gehen, wenn du an einem fremdem PC sitzt und nicht daheim bist.? Eine IP ist kein Beweis.
Ich habe a) meine Mailadresse zum Antworten angebeben (über die kann man leicht an die Adresse kommen) und b) meinen Namen, der recht selten ist.
Und vorher gelesen, wie die Nutzerbedingungen lauten, AGB?