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Abzocke durch Exfreund...was kann man tun?

Frage von xXNinaChanXx xXNinaChanXx

der Ex-Freund(bzw. ex-mann) meiner Mutter kam aus lybien und heiratete sie, wie sich später herausstellte nur wegen der aufenthaltsgenehmigung. So, aufjeden Fall ist er einmal über Monate nach lybien zurückgekehrt und hinterließ uns jede Menge Schulden. Jedenfalls kam er nach langem hin und her zurück und versprach uns die schulden zurückzuzahlen. Dies war jedoch NIE der Fall und nun ist er mit den Autoschlüsseln + papieren schonwieder fort..und gab deutliche Drohungen meiner Mutter gegenüber aus. Sie ist bereits bei der Polizei gewesen, wurde jedoch abgewiesen. jetzt stehen wir mit schulden da und können uns einen rechtsanwalt oder ähnliches nicht leisten. ich würde mich sehr über sinnvolle ratschläge freuen lg nina-chan

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Antworten (14)

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    Antwort von Raubuch01 Raubuch01

    Abgesehen von einer Anzeige die nicht viel bringen wird wird Euch leider nicht viel bleiben. G L G

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    Antwort von KeinPlan2 KeinPlan2

    Es gibt doch Prozeskostenbeihilfe! Ich würde nichts unversucht lassen... ihn Anzeigen wegen Drohung!!

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Hallo,

    Ab zum Amtsgericht und Beratungshilfe beantragen. Mit dem beratungshilfeschein zu einem Anwalt eigener Wahl.

    Lasst Euch dort beraten.

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    Antwort von leandra6 leandra6

    Da war deine mutter ja ganz schön blauäugig,vielleicht mal den Rat eines Rechtsanwaltes einholen

    Kommentar von quinti quintiquinti

    wie ist das ,"LIEBE" macht Blind

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    Antwort von sweetmama1602 sweetmama1602

    also erstmal kann man zum Gericht gehen und kriegt dort nen beratungsschein wenn man nicht viel verdient. so zahlt man beim anwalt nur noch 10 € für die beratung. und auch bei nem verfahren kann man prozeßkostenbeihilfe beantragen. Am besten wegen dem Auto ne Anzeige wegen diebstahl machen. Es gehört doch deiner mutter oder? nud so schnell wie möglich ne scheidung einreichen. Oder mal versuchen auf Scheinehe von einer seite zu gehen.

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    Antwort von nanine123 nanine123

    anzeigen und zum anwalt, es gibt die möglichkeit auf beratungshilfe und wenn es zur verhandlung kommt auf prozesskostenhilfe, somit habt ihr bzw. deine mutter keine kosten zu tragen!

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Verhandlung???? Stichwort ist Lybien

    Kommentar von nanine123 nanine123nanine123

    steht aber nicht das der typ wieder nach lybien ist ... versuch ist es wert oder??? AUF JEDENFALL WÜRDE ICH DAS AUTO ALS GESTOHLEN MELDEN ...

  • 1
    Antwort von lulu13595 lulu13595

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

    Kommentar von Megaira MegairaMegaira

    Der spruch passt hier nicht hin. Soetwas kannst du sagen wenn du geklaut hast und 'wusstest' nicht das man das nicht darf.

    Kommentar von lulu13595 lulu13595lulu13595

    Aber seit Jahren wird darüber berichtet das man die Finger davon lassen soll

    Kommentar von xXNinaChanXx xXNinaChanXx

    Gut, aber wenn es die "große, wahre" Liebe ist, dann hört man auf so etwas nicht.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Jaja, "die große wahre Liebe". War es nicht! Deine Mutter war, und meine Worte mögen mir verziehen werden, naiv! Jetzt hilft nur: Anzeigen - egal ob der Polizist meint, das brächte nichts. Immerhin wird dann ermittelt.

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    Antwort von Pinje Pinje

    hast Du irgendwas Schriftliches ? Das alles Dir gehört ?

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    Antwort von Berliinaboii Berliinaboii

    Ihn Anzeigen^^

    Kommentar von xXNinaChanXx xXNinaChanXx

    ich sagte bereits wir waren bei der Polizei, dort jedoch konnte man uns nicht helfen.

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    Antwort von cherusker18 cherusker18

    Wer ist den als Fahrzeughalter eingetragen? Er? Kaum eine Chance. Von welchem Konto wird die Versicherungsprämie bzw. werden die Steuern für das Auto bezahlt. Von dem Deiner Mutter? Die nächste Abbuchung, sofern diese von der Kfz.-Versicherung oder vom Finanzamt vorgenommen wurden, zurückbuchen. Geht allerdings nur, wenn von diesen Institutionen -abgebucht- wird. Nach einigen Mahnungen wird der Pkw dann zur Entstempelung ausgeschrieben. Sobald er z.B. von der Polizei überprüft wird, ist die Fahrt zu Ende und das Fahrzeug wird zwangsabgemeldet. Selbstverständlich bekommt der Fahrzeugführer eine Strafanzeige. Wenn Deine Mutter Fahrzeughalterin ist, sie natürlich auch. Im weiteren könnte sie über eine Scheidung nachdenken. Ganz wichtig: Deine Mutter sollte ihm bei der Bank die Kontovollmacht entziehen lassen. Liegt aber an der Art des Bankkontos. Wenn er gleichberechtigt mit als Kontoinhaber dort steht, funktioniert das nicht. Das Türschloß zum Haus bzw. zur Wohnung auswechseln lassen. Wenn das Auto Deiner Mutter gehört - Rücksprache mit dem zustündigen Straßenverkehrsamt über Abmeldemöglichkeiten informieren lassen. Wegen der Drohung: Anzeige erstatten.

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    Antwort von Sachse1 Sachse1

    http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf

    Das ist ein Link zur Erläuterung zum beratungsschein und zur Prozesskostenhilfe mit allen dazugehörigen Bestimmungen, Berechnungen, Voraussetzungen und einem Beispiel. Daraus kannst Du auch entnehmen, das nicht jeder Prozesskostenhilfe erhält.

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    Antwort von Sachse1 Sachse1

    http://www.asylnetz.de/seiten/information/Ehen/ehenbinat.html

    Empfehlen würde ich, zur Ausländerbehörde mit sämtlichen Papieren gehen, mich mit der Versicherung des Autos in Verbindung setzen, wie schon erwähnt die Polizei einschalten.

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    Antwort von quinti quinti

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!
    Bedenk andere Kulturen ,ist noch nie !oder nur selten gut gegangen,ein bitterer beigeschmack bleibt immer

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    Antwort von wallyherz wallyherz

    wann hat sie ihn geheiratet

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