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Abzocke durch Anwaltsbüro ?

Frage von blacklouise blacklouise

Ich habe eine offene Rechnung, die durch VB über einen RA eingefordert wurde.Ich habe regelmäßige Raten gezahlt (Hauptforderung 699 €ab 09.2000) . bezahlt wurden bisher in Raten insgesamt 740,00 €. Da ich (ALG2 Empfänger ausnahmsweise die Rate von 40 € nicht zahlen konnte, werden mir gleich Gebühren von 12,00 € in Rechnung gestellt. Ich habe die Faxen dicke, was kann ich tun, das man mir mein Konto nicht weiterhin pfändet. Weiterhin bin ich der Meinung, dass man kulanterweise den Vorgang abschließen kann.

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Antworten (2)

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    Antwort von nimmerlein nimmerlein

    Ob der Gläubiger auf die noch ausstehende Summe verzichtet, liegt allein in seinem Ermessen. Er ist dir zu gar nichts verpflichtet, schon gar nicht zu kulantem Verhalten, da du ja die Rate nicht wie vereinbart gezahlt hast (er hätte dir nicht mal Ratenzahlung anbieten müssen). Im Gegenteil bist du ihm solange verpflichtet, bis er die Schuld als getilgt ansieht.

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    Antwort von 397kg 397kg

    Ach jaß du bist der Meinung, dass man kulanterweise den Vorgang abschliessen kann?

    Der Meinung bin ich auch. Bloss darauf kommt es nicht an. Nur der Forderungsgegner kann wirksam dieser Meinung sein.

    Wenn du mal weniger bezahlen kannst als vereinbart, musst du VORHER um Erlaubnis bitten. Und GAR NICHTS zahlen geht natürlich gar nicht.

    Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass man mal in Schwierigkeiten kommt und sich wieder raus kämpft. Aber du hast diese Forderung ja wohl nicht bestritten, also besteht sie wohl zu Recht.

    Wenn es um den Schutz vor Pfändung aufs Konto geht, kann ich dir nur raten, dein Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Das ist kostenlos und du hast einen Anspruch darauf.

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