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"Abzocke" bez. Miete

Frage von strick4a strick4a

Bei einem mir vorliegendem Mietvertrag eines psychisch erkrankten Freundes ist ein Mietzins von € 392.50 angegeben, der auch in dieser Höhe incl. Heizkosten von der zuständigen Behörde bezahlt wird, seit Mai 05. Nun habe ich erfahren, das mein Freund seit Juni 05. laut mündlicher Absprache monatlich € 150.- aus eigener Tasche, ohne Belege, zuzahlt, also Bar. Aus Angst vor Wohnungsverlust hat mein Freund stillschweigend bezahlt. Welche Möglichkeiten gibt es, gegen diese Methoden vorzugehen, ohne die "Sache" zur Anzeige zu bringen ( z.B. wg. Steuerhinterziehung ), mein Freund ist nicht in der Lage, weiteren Stress zu verkraften.

Welche Möglichkeiten gibt es ?

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Antworten (6)

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Wenn er keine Anzeige will, wird er unweigerlich drauf sitzen bleiben. Ein so kaltschnäuziger Vermieter, wird euch mit Sicherheit kein Geld zurückgeben. Damit würde er ja alles bestätigen.

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    hmmm, Du hast das Problem erkannt...

  • 2
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    vielleicht solltest du für deinen freund mal mit dem feinen vermieter kontakt aufnehmen und ihm klarmachen, dass das ungesetzlich ist.

    ansonsten kann da nur eine anzeige was bringen.

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    ..das ist mein Gedanke, XY , aber mein Freund hat Angst vor Konsequenzen, die bei einer Anzeige entstehen könnten....

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    musst ja nicht anzeigen, aber mal laut drohen damit...

    mein freund dürfte das ja nicht sein :o))

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    aha, ich denke , das ich Dich verstehe.....

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Konsequenzen hat dies doch nur für den Vermieter, der unversteuerte Mieteinahmen kassiert hat

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @mismid: ich verstehe es so, dass der mann angst hat vor repressalien und schikanen durch den vermieter, wenn anzeige erstattet wird.

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    Antwort von kbra01 kbra01

    Gültig ist der schriftliche Mietvertrag. Alle Nebenabreden und Änderungen, die das Mietverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform. Also ist nur der Mietzins zu bezahlen, der im Mietvertrag angegeben wurde. Allerdings sind Änderungen in der Vorauszahlung von Nebenkosten bei der Nebenkostenabrechnung als Schriftform anzusehen, sprich, die tatsächlich zu zahlende Miete inclusive Nebenkostenvorauszahlung müssen schriftlich dokumentiert sein.

    Liegt so ein Schreiben vor? Dies der Behörde vorlegen.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Zahlung sofort einstellen und Reaktion des Vermieters abwarten und dann im Gegenzug dementsprechend aggieren.....Dein Freund kann nicht willkürlich gekündigt werden....

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    Antwort von valvetvipe valvetvipe

    das ist ja unter aller S.. wie manche Menschen ausgenutzt werden. Ich würde dem Vermieter androhen, dass ihr ihn anzeigt, wenn er zukünftig noch "schwarz" die Miete verlangt. Das dürfte das Finanzamt interessieren.

    Kommentar von valvetvipe valvetvipevalvetvipe

    Ihr könnt Euch auch an den Mieterschutzbund wenden. Da arbeiten Anwälte, die verfassen ein Schreiben an den Vermieter. Kostet nur eine Jahresgebühr von ca. 50.-Euro

    Kommentar von electrizer27 electrizer27electrizer27

    ich zahle 73€

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    Valve, ein Anwalt ist auch in meinem "Freundeskreis", der meinte : "auf die Fresse hauen" , alles Andere ist kostenintensiv....

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    Antwort von sender sender

    Die Heizkosten sind inclusive. Schön und gut.

    Aber wie ist das mit den Nebenkosten? Handelt es sich bei den zu zahlenden Gelder um Nebenkosten?

    In jedem Fall sollte grundsätzlich nicht bar gezahlt werden.

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