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Abzocke bei Web.de???

Frage von Minimilk Minimilk

Ich habe seit ca. 2 Jahren ein Free-Mail Account bei Web.de. Letztes Jahr im August bekam ich das Angebot für 3 Monate kostenlos die Web.de Clubmitgliedschaft zu testen, was ich auch angenommen habe. Dieser Mitgliedschaft habe ich auch nach Ablauf schriftlich widerrufen, da ich kein weiteres Interesse daran hatte. Nach einiger Zeit bekam ich eine Rechnung und eine Mahnung über 15 Euro. Da ich ja wie gesagt widersprochen habe, habe ich dies nicht weiter beachtet. Daraufhin wurde mein Account gesperrt. Ich habe schon 2 E-Mails und 2 Faxe an Web.de geschrieben, doch es erfolgte keinerlei Reaktion. Da ich unbedingt an meine Mails heran kommen musste, habe ich halt die 15 Euro für 3 Monate Web.de Clubmitgliedschaft bezahlt und vorsichtshalber nochmals schriftlich gekündigt. Dies ist jetzt mittlerweile 18 Tage her und mein Account ist immer noch gesperrt. Super, jetzt habe ich bezahlt und erhalte keine Leistung. In meinen Augen ist das totale Abzocke und hätte ich ehrlich gesagt von Web.de nicht vermutet. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit das Geld zurück zu fordern, wenn ich keine Leistung erhalte? Lt. Rechnung sollte der Mitgliedsbeitrag bis Ende Februar geleistet werden. Nur, für 15 Euro lohnt sich halt auch kein Rechtsanwalt. Habt Ihr eine Idee, was man da noch machen kann?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Naginata Naginata

    Web.de bedient sich seit geraumer Zeit einer unverschämten Abzockmethode, sie gilt als unberechtigte Forderungen einer WEB.de Club Mitgliedschaft. Aus einem dummen "Geschenk" wird ein teurer, nutzloser widerrechtlicher Abovertrag.

    Dazu gibt es auch eine Urteil des Koblenzer Landgerichtes

    Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08

    Leitsatz:

    Die Online-Werbung von WEB.DE erweckt durch das Bestätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken" den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten wird. Diese Reklame ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.

    Sachverhalt:

    Die Parteien stritten um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Internetwerbung der Beklagten.

    Der Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Beklagte war die WEB.DE GmbH. Sie übersendete Nutzern ihres E-Mail-Dienstes Werbemitteilungen. Darin hieß es in großen, fett hervorgehobenen Buchstaben:

    "Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue! Unser Dankeschön exklusiv für Sie!".

    Durch das Betätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken!" wurde eine Mitgliedschaft im WEB.DE-Club bestätigt, wobei sich an eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine zwölfmonatige Mitgliedschaft von fünf Euro pro Monat anschloss, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte.

    Nach Ansicht der Kläger verstoße diese Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO). Daher begehrte er gerichtlich Unterlassung.

    Entscheidung:

    Die Richter entschieden ganz überwiegend zugunsten des Klägers.

    Die gesamte Gestaltung der Werbung erwecke den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Club-Mitgliedschaft angeboten werde. Das Textfeld

    "Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue!"

    sei blickfangmäßig herausgestellt und erwecke die sofortige Aufmerksamkeit des Verbrauchers. Durch übereinander gestapelte Geschenkpäckchen und die großen Buchstaben in Fettdruck werde der Geschenkcharakter verstärkt. Dies führe den Kunden in die Irre, da WEB.DE tatsächlich keine Vergünstigungen gewähre, sondern lediglich seine normalen Dienstleistungen abverkaufen wolle. WEB.DE habe auch nicht irrtumsausschließend genügend darauf hingewiesen, dass es sich letztlich nur um ein Probeabonnement handle, an das sich nahtlos ein kostenpflichtiges Abo anschließe. Der Sternchenhinweis, der die Bedingungen der "Dankeschön"-Aktion erkläre, sei nicht hinreichend deutlich herausgestellt. Durch die Platzierung und die in kleiner Schrift gehaltene Aussage, könne der erklärende Hinweis erst bei sorgfältiger Suche gefunden werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Es liege lediglich kein Verstoß gegen die PAngVO vor, da es nicht zu beanstanden sei, dass nur der monatliche Preis von fünf Euro genannt werde und nicht der Gesamtpreis für eine Jahresmitgliedschaft. Bei Vertragsschluß sei schließlich regelmäßig das Ende der Laufzeit nicht absehbar. Es handle sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, deren Zeitraum sich auch automatisch verlängern könnten.

    Ich kann nur jedem empfehlen, dringends davon die Finger zu lassen!

    Auf die Post vom Inkasso kann man gelassen nicht reagieren. Aber nicht wegschmeißen!

    1.Die versenden ihre Briefe ohne Einschreiben mit Rückschein...das heißt, sind nie angekommen. 2.Es gibt keine unterschriebene Abtretungserklärung seitens Web.de an das Inkasso....kann ja jeder kommen... 3.Der Inkassounternehmer ist nicht ein mal Anwalt, sondern er ist ein einfacher Kaufmann. Mehr nicht....alle nur Säbel Gerassel 4.Auf den Gerichtlichen Mahnbescheid warten....der wird nie kommen

    http://www.am-hainersee.de/?p=754

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    Antwort von Titanenergy Titanenergy

    WEB.DE ist diesbezüglich mit Vorsicht zu genießen. Ich habe auch mal in einem schwachen Moment drei Monate kostenlos angeklickt. Habe dann vergessen zu Widerrufen und leider die Werbe-Mails von WEB-DE immer einfach ungelesen gelöscht. Irgendwann hatte ich dann die Androhung zum gerichtlichen Mahnbescheid im Postkasten weil die die Mitgliedschaft verlängert hatten und unter den Mails Rechnungen und Mahnungen waren. Da ich mein Konto nicht regelmäßig prüfe und deren Mails immer im Block löschte waren mir die Mails nicht aufgefallen. Böse Falle! Daraus habe ich gelernt!

    Kommentar von rinske rinske

    und wie hast du das dann mit dem zahlen gemacht, hast du für des ganze Jahr gezahlt oder konntest du da wieder raus aus dem web.de CLUB? ich hab nämlich das gleiche Problem, nur dass die drei Monate bei mir seit 5 oder 6 Tagen rum sind und ich hab heut erst wieder seit ein paar Tagen meine E-Mails gecheckt. Nun hab ich schon ne Rechnung für den 01.05.2010

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    Antwort von Mityo Mityo

    Naja, du hast schon gezahlt, was man ja fast schon als Eingeständnis werten könnte. Ich weiß leider nicht genau wie diese gratis Monate ablaufen sollten. Oft versteckt sich dort im Kleingedruckten das große Übel. Oder man sieht es erst auf den zweiten Blick. Wie damals bei Premiere. "Holen Sie sich jetzt die Bundesliga für 2 Monate gratis." Aber nur bei gleichzeitigem Abschluss eines 24 Monate Vertrags.

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    Antwort von Benjy Benjy

    Du kannst Dich an die Verbraucherschutzzentrale wenden. Allerdings musst Du auch nachweisen können, dass Du...

    • frist- und formgerecht gekündigt hast

    • die Rechnung bezahlt hast

    • Versuche unternommen hast, dass Dein Account wieder freigegenen wird.

    Ansonsten kannst Du Dich auch noch an die einschlägige Boulevardpresse wenden. Für die ist es sicherlich eine Kurzmeldung wert.

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    Antwort von speedy5800 speedy5800

    Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast gehe zum Anwalt. Heutzutage versuchen die mit allen mitteln uns das Geld aus der Tasche zu ziehen.

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    Antwort von fancy1186 fancy1186

    Nur abwarten ob sie es wieder öffnen,oder dich an die Verbraucherzentrale wenden, denne das Problem schildern, un die können dir dann sagen was du tun kannst...

    Ich hatte haargenau das gleiche mit web.de...soll allerdings schon 120 euro zahlen ...^^

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