Hey ich hab folgende Frage: Muss der Altwagen zum Abwracken zum Zeitpunkt der Verschrottung 9 Jahre alt sein oder vor dem 14. Januar 2000 (wie es auf mehreren Internetseiten steht) zugelassen worden sein? ich bin verwirrt und die offizielle Hotlien is dauernd besetzt :(
Danke schonmal für eure Antworten